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Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Abb. 12.<br />

Durch den Ausbau verändertes, noch<br />

nicht begrüntes Ufer in Trier. In der vom<br />

Gartenamt Trier aufgestellten Grünplanung<br />

ist ein Wanderweg unter Baumgruppen<br />

und die Abpflanzung der Industriegebäude<br />

vorgesehen. Das Ufer wird<br />

von der Bundeswasserstraßenverwaltung<br />

begrünt.<br />

Foto: W. Pflug<br />

andere Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen<br />

Industriegebiete ausgewiesen oder tragen sich mit der Absicht,<br />

Industrie anzusiedeln (Abb. 10). Ein Teil dieser Standorte<br />

ist in der Veröffentlichung der Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

über „ Standortmöglichkeiten für Industrie-Niederlassungen"<br />

von 1958 enthalten (9).<br />

Die Entwicklung muß aus landespflegerischer Sicht Sorge<br />

bereiten. Im Zusammenhang mit allen anderen in den<br />

letzten 50 Jahren auf das Moseltal zugekommenen Veränderungen<br />

bedeuten die Anfänge einer Industrieansiedlung<br />

eine Gefahr für das Besondere und die Schönheit<br />

dieses Tales, die nicht ernst genug genommen werden<br />

kann. Der Trost, durch die Enge des Tales seien Grenzen<br />

gesetzt, ist trügerisch. Es gibt im Moseltal mehr Standorte<br />

für eine Industrieansiedlung, als gemeinhin angenommen<br />

wird. Die Landesregierung wird sich entscheiden müssen,<br />

welchen Weg die Entwicklung des Moseltales gehen soll.<br />

Sie würde gut daran tun, jede weitere Industrieansiedlung<br />

im Tal und in den Seitentälern zu unterbinden und die<br />

verfügbaren Kräfte auf die Pflege und die überlegte Gestaltung<br />

der wirklich notwendigen Veränderungen zu konzentrieren.<br />

Beides - weitere Industrieansiedlung und Entwicklung<br />

als Erholungsgebiet - schließt sich in dem engen<br />

Tal aus.<br />

Für das im Aufbau befindliche Industrie- und Hafengebiet<br />

Pfalzel-Ehrang werden bisher trotz einer Auflage im Planfeststellungsbescheid<br />

(1964) keine landespflegerischen und<br />

grünplanerischen Maßnahmen durchgeführt. Die Träger<br />

haben nur eine Kostenschätzung durch einen Landschaftsarchitekten<br />

aufstellen lassen. Ihre Anfrage bei der Landesregierung<br />

nach staatlichen Zuschüssen für die Durchführung<br />

der Grünplanung wurde abschlägig beschieden. Die Gelegenheit,<br />

in Rheinland-Pfalz nach vielen neuerrichteten<br />

Industriegebieten ohne Grün endlich einmal eine Industrieanlage<br />

m i t Grün aufzubauen, geht ungenutzt vorüber. Der<br />

Bundeswasserstraßenverwaltung wurde vom Land Rheinland-Pfalz<br />

viel für die Eingliederung ihrer Bauwerke abverlangt.<br />

Es wäre nicht verwunderlich, wenn bei ihr der Eindruck<br />

entstünde, als würde mit zweierlei Maß gemessen.<br />

5. S o n s t i g e A n 1 a g e n<br />

Rund 50 Gemeinden mußten die vom Aufstau betroffenen<br />

Teile ihrer Ortskanalisation noch vor der Stauerrichtung<br />

umbauen, um Mehrkosten zu vermeiden, die bei einem<br />

späteren Ausbau entstanden wären. Die Enge des Tales<br />

und der Orte trug dazu bei, daß manche Kläranlage von<br />

ihrem Standort her das Landschaftsbild beeinträchtigt (u. a.<br />

Errichtung in bisher unbebauter Landschaft). Einige lassen<br />

in ihrer Baugestaltung oder auch nur in den Farbanstrichen<br />

zu wünschen übrig. Eine gute Eingrünung würde diesen<br />

Eindruck mildern. Sie fehlt bei den meisten Kläranlagen.<br />

Vielfach ist die für Pflanzungen notwendige Fläche zu<br />

klein oder nicht eingeplant worden.<br />

Das Ortsbild von Zell trübt eine disharmonische neue Fußgängerbrücke.<br />

Die Zahl der Umschlagstellen sollte möglichst gering bleiben.<br />

Sie brauchen kein Schandfleck zu sein, wenn sie<br />

durchdacht gestaltet werden.<br />

VIII. Bepflanzungspläne, Grünpläne, Einsatz von<br />

Landschaftsarchitekten<br />

Die von der Ausbauunternehmerin nach den Gutachten der<br />

Bundesanstalt für Gewässerkunde und den Bereisungsniederschriften<br />

aufgestellten Bepflanzungspläne für 11 Staustellen,<br />

die Moselinseln, die veränderten Ufer und die<br />

Baggergutkippen wurden, mit den Stellungnahmen der jeweiligen<br />

Bezirksregierung als Höhere Naturschutzbehörde<br />

und des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes (Sachgebiet<br />

Landschaftspflege und Grünordnung) versehen, dem Ministerium<br />

für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten zur Prüfung<br />

vorgelegt und anschließend als Nachtrag zum wasserrechtlichen<br />

Planfeststellungsbescheid festgestellt.<br />

Freischaffende Landschaftsarchitekten erhielten für zwei<br />

Staustufen (Müden und Zeltingen) einen Planungsauftrag.<br />

Landschaftsarchitekten stellten auch die Grünpläne für<br />

die Vorländer der Orte (Abb. 8) und einige der neuen<br />

Straßen auf. Die Pläne kamen nach Vorprüfung durch das<br />

jeweilige Wasserwirtschaftsamt zum Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Weinbau und Forsten. Nach Berücksichtigung<br />

der Prüfungsauflagen wurden den Gemeinden Zuschüsse<br />

bewilligt.<br />

IX. Zur Finanzierung<br />

Eine abschließende Kostenübersicht für die landespflegerischen<br />

Maßnahmen beim Ausbau der Mosel liegt noch nicht<br />

vor. Die Kosten für die reinen Begrünungsarbeiten auf dem<br />

Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung einschließlich<br />

der dafür erforderlichen Bodenvorbereitungen, Schutzmaßnahmen<br />

und Nachbesserungen belaufen si ch · auf<br />

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