Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Abb. 12.<br />
Durch den Ausbau verändertes, noch<br />
nicht begrüntes Ufer in Trier. In der vom<br />
Gartenamt Trier aufgestellten Grünplanung<br />
ist ein Wanderweg unter Baumgruppen<br />
und die Abpflanzung der Industriegebäude<br />
vorgesehen. Das Ufer wird<br />
von der Bundeswasserstraßenverwaltung<br />
begrünt.<br />
Foto: W. Pflug<br />
andere Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen<br />
Industriegebiete ausgewiesen oder tragen sich mit der Absicht,<br />
Industrie anzusiedeln (Abb. 10). Ein Teil dieser Standorte<br />
ist in der Veröffentlichung der Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />
über „ Standortmöglichkeiten für Industrie-Niederlassungen"<br />
von 1958 enthalten (9).<br />
Die Entwicklung muß aus landespflegerischer Sicht Sorge<br />
bereiten. Im Zusammenhang mit allen anderen in den<br />
letzten 50 Jahren auf das Moseltal zugekommenen Veränderungen<br />
bedeuten die Anfänge einer Industrieansiedlung<br />
eine Gefahr für das Besondere und die Schönheit<br />
dieses Tales, die nicht ernst genug genommen werden<br />
kann. Der Trost, durch die Enge des Tales seien Grenzen<br />
gesetzt, ist trügerisch. Es gibt im Moseltal mehr Standorte<br />
für eine Industrieansiedlung, als gemeinhin angenommen<br />
wird. Die Landesregierung wird sich entscheiden müssen,<br />
welchen Weg die Entwicklung des Moseltales gehen soll.<br />
Sie würde gut daran tun, jede weitere Industrieansiedlung<br />
im Tal und in den Seitentälern zu unterbinden und die<br />
verfügbaren Kräfte auf die Pflege und die überlegte Gestaltung<br />
der wirklich notwendigen Veränderungen zu konzentrieren.<br />
Beides - weitere Industrieansiedlung und Entwicklung<br />
als Erholungsgebiet - schließt sich in dem engen<br />
Tal aus.<br />
Für das im Aufbau befindliche Industrie- und Hafengebiet<br />
Pfalzel-Ehrang werden bisher trotz einer Auflage im Planfeststellungsbescheid<br />
(1964) keine landespflegerischen und<br />
grünplanerischen Maßnahmen durchgeführt. Die Träger<br />
haben nur eine Kostenschätzung durch einen Landschaftsarchitekten<br />
aufstellen lassen. Ihre Anfrage bei der Landesregierung<br />
nach staatlichen Zuschüssen für die Durchführung<br />
der Grünplanung wurde abschlägig beschieden. Die Gelegenheit,<br />
in Rheinland-Pfalz nach vielen neuerrichteten<br />
Industriegebieten ohne Grün endlich einmal eine Industrieanlage<br />
m i t Grün aufzubauen, geht ungenutzt vorüber. Der<br />
Bundeswasserstraßenverwaltung wurde vom Land Rheinland-Pfalz<br />
viel für die Eingliederung ihrer Bauwerke abverlangt.<br />
Es wäre nicht verwunderlich, wenn bei ihr der Eindruck<br />
entstünde, als würde mit zweierlei Maß gemessen.<br />
5. S o n s t i g e A n 1 a g e n<br />
Rund 50 Gemeinden mußten die vom Aufstau betroffenen<br />
Teile ihrer Ortskanalisation noch vor der Stauerrichtung<br />
umbauen, um Mehrkosten zu vermeiden, die bei einem<br />
späteren Ausbau entstanden wären. Die Enge des Tales<br />
und der Orte trug dazu bei, daß manche Kläranlage von<br />
ihrem Standort her das Landschaftsbild beeinträchtigt (u. a.<br />
Errichtung in bisher unbebauter Landschaft). Einige lassen<br />
in ihrer Baugestaltung oder auch nur in den Farbanstrichen<br />
zu wünschen übrig. Eine gute Eingrünung würde diesen<br />
Eindruck mildern. Sie fehlt bei den meisten Kläranlagen.<br />
Vielfach ist die für Pflanzungen notwendige Fläche zu<br />
klein oder nicht eingeplant worden.<br />
Das Ortsbild von Zell trübt eine disharmonische neue Fußgängerbrücke.<br />
Die Zahl der Umschlagstellen sollte möglichst gering bleiben.<br />
Sie brauchen kein Schandfleck zu sein, wenn sie<br />
durchdacht gestaltet werden.<br />
VIII. Bepflanzungspläne, Grünpläne, Einsatz von<br />
Landschaftsarchitekten<br />
Die von der Ausbauunternehmerin nach den Gutachten der<br />
Bundesanstalt für Gewässerkunde und den Bereisungsniederschriften<br />
aufgestellten Bepflanzungspläne für 11 Staustellen,<br />
die Moselinseln, die veränderten Ufer und die<br />
Baggergutkippen wurden, mit den Stellungnahmen der jeweiligen<br />
Bezirksregierung als Höhere Naturschutzbehörde<br />
und des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes (Sachgebiet<br />
Landschaftspflege und Grünordnung) versehen, dem Ministerium<br />
für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten zur Prüfung<br />
vorgelegt und anschließend als Nachtrag zum wasserrechtlichen<br />
Planfeststellungsbescheid festgestellt.<br />
Freischaffende Landschaftsarchitekten erhielten für zwei<br />
Staustufen (Müden und Zeltingen) einen Planungsauftrag.<br />
Landschaftsarchitekten stellten auch die Grünpläne für<br />
die Vorländer der Orte (Abb. 8) und einige der neuen<br />
Straßen auf. Die Pläne kamen nach Vorprüfung durch das<br />
jeweilige Wasserwirtschaftsamt zum Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Weinbau und Forsten. Nach Berücksichtigung<br />
der Prüfungsauflagen wurden den Gemeinden Zuschüsse<br />
bewilligt.<br />
IX. Zur Finanzierung<br />
Eine abschließende Kostenübersicht für die landespflegerischen<br />
Maßnahmen beim Ausbau der Mosel liegt noch nicht<br />
vor. Die Kosten für die reinen Begrünungsarbeiten auf dem<br />
Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung einschließlich<br />
der dafür erforderlichen Bodenvorbereitungen, Schutzmaßnahmen<br />
und Nachbesserungen belaufen si ch · auf<br />
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