Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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esitz befindlichen Uferstrecken wachrufen. Hierbei kann<br />
sich ein echtes Betätigungsfeld für die Zusammenarbeit<br />
zwischen Gemeinden, Kreisen und Land einerseits und der<br />
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung andererseits ergeben,<br />
indem die Wünsche der Interessenten mit den Erfahrungen<br />
der Ausbaubehörde abgestimmt werden. Im einzelnen wird<br />
es darauf ankommen, die häßlichen Müllufer im Bereich der<br />
Dörfer zu beseitigen, statt dessen Rasenflächen anzulegen.<br />
beschattete Park- und Campingplätze zu schaffen und mit<br />
schlichten gestalterischen Mitteln Formen von Uferpromenaden<br />
zu finden oder zu entwickeln, die dem Charakter der<br />
Mosellandschaft entsprechen und eine Verstädterung der<br />
reizvollen Moseldörfer vermeiden. Eine sorgfältige Auswahl<br />
der Baum- und Straucharten, der Heckenpflanzen und<br />
Heckenformen sowie die Übertragung der Entwurfsbearbeitung<br />
für diese Ufergrünanlagen an befähigte Landschaftsarchitekten<br />
ist das mindeste, was zur Lösung dieses Problems<br />
verlangt werden muß.<br />
Schließlich wäre zu überlegen, einzelne Strecken derjenigen<br />
Abschnitte der Moselufer, die durch den Anstau kaum verändert<br />
werden, die mithin das bisherige Vegetationsbild<br />
auch weiterhin repräsentieren, als Landschafts- oder Naturschutzgebiete<br />
auszuweisen, zumal es sich zumeist um landwirtschaftlich<br />
ungenutzte Vorländer, Buhnenfelder, Altarme<br />
und dergleichen handelt. Zumindest sollten typische Flächen<br />
in der Riedregion und In der Rohrregion hierzu ausgewählt<br />
werden; solche Flächen hätten überdies auch einen Wert für<br />
die naturwissenschaftliche Forschung, insbesondere für die<br />
Vegetationskunde der Gewässer.<br />
6. Organisatorische Hinweise<br />
Für die praktische Durchführung der Landschaftsgestaltung<br />
und Wiederbegrünung wird es darauf ankommen, die Bepflanzungsmaßnahmen<br />
für jede Staustufe auf Grund der<br />
Unterlagen (vorhandener Vegetationsbestand, Verluste durch<br />
Stau, Notwendigkeit und Zweck einer Neuanlage, technische<br />
Gegebenheiten, methodische Möglichkeiten usw.) zu planen,<br />
d. h. die verschiedenen Anlagen in einer Übersichtskarte,<br />
etwa 1 : 10 000, mittels einfacher Signaturen darzustellen, in<br />
einem kurzen Text die Notwendigkeit, den Umfang und die<br />
Ausführung zu erläutern sowie die Kosten überschlägig zu<br />
ermitteln. Diese Planungsakten dienen den ausführenden<br />
Dienststellen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des<br />
Bundes als Unterlagen für Verhandlungen mit den entsprechenden<br />
Dienststellen des Landes und schließlich nach Zustimmung<br />
oder .Änderung oder sonstiger Vereinbarung als<br />
Vorgang zur Bewilligung der Geldmittel.<br />
Danach wird der Entwurf für die Bepflanzung der einzelnen<br />
Staustufen aufzustellen sein, wozu ein Überslchtsplan<br />
1 : 5000, entsprechende Regelprofile, Detailpläne und Skizzen,<br />
ferner ein ausführliches Leistungsverzeichnis, unterteilt<br />
in Lose, Titel und Positionen, und ein Erläuterungstext<br />
mit einem Zeitplan gehören. Hierbei kann es sich als zweckmäßig<br />
oder notwendig erweisen, auch Landschaftsarchitekten<br />
mit der Entwurfsbearbeitung zu beauftragen, einmal um<br />
den Sachbearbeiter nicht mit der zeitraubenden Arbeit der<br />
vielen Entwürfe zu belasten, zum anderen, um alle gestalterischen<br />
Möglichkeiten in der Bepflanzung der Staustufen<br />
auszuschöpfen.<br />
Nach der Genehmigung der Entwürfe durch die entsprechenden<br />
Dienststellen ist die Ausführung nur noch abhängig von<br />
der Fertigstellung der Tiefbauarbeiten.<br />
Bei der Zuschlagerteilung sollte weniger die Kostenfrage,<br />
sondern die gärtnerische Qualität der Firma entscheidend<br />
sein, weil es sich hier um nicht gerade alltägliche Arbeiten<br />
und Pflanzmethoden handelt.<br />
Abnahme, Feststellung und Abrechnung, Sorge und Gewährleistung,<br />
Ersatzpflanzungen und Pflegemaßnahmen<br />
schließen die Bepflanzungsarbeiten ab. Die fertiggestellten<br />
Anlagen gehen sodann in die Obhut der örtlichen Dienststellen<br />
der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung über.<br />
Die Moselschleife bei Bremm.<br />
Foto: Landesbildstelle Rheinland-Pfalz<br />
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