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Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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esitz befindlichen Uferstrecken wachrufen. Hierbei kann<br />

sich ein echtes Betätigungsfeld für die Zusammenarbeit<br />

zwischen Gemeinden, Kreisen und Land einerseits und der<br />

Wasser- und Schiffahrtsverwaltung andererseits ergeben,<br />

indem die Wünsche der Interessenten mit den Erfahrungen<br />

der Ausbaubehörde abgestimmt werden. Im einzelnen wird<br />

es darauf ankommen, die häßlichen Müllufer im Bereich der<br />

Dörfer zu beseitigen, statt dessen Rasenflächen anzulegen.<br />

beschattete Park- und Campingplätze zu schaffen und mit<br />

schlichten gestalterischen Mitteln Formen von Uferpromenaden<br />

zu finden oder zu entwickeln, die dem Charakter der<br />

Mosellandschaft entsprechen und eine Verstädterung der<br />

reizvollen Moseldörfer vermeiden. Eine sorgfältige Auswahl<br />

der Baum- und Straucharten, der Heckenpflanzen und<br />

Heckenformen sowie die Übertragung der Entwurfsbearbeitung<br />

für diese Ufergrünanlagen an befähigte Landschaftsarchitekten<br />

ist das mindeste, was zur Lösung dieses Problems<br />

verlangt werden muß.<br />

Schließlich wäre zu überlegen, einzelne Strecken derjenigen<br />

Abschnitte der Moselufer, die durch den Anstau kaum verändert<br />

werden, die mithin das bisherige Vegetationsbild<br />

auch weiterhin repräsentieren, als Landschafts- oder Naturschutzgebiete<br />

auszuweisen, zumal es sich zumeist um landwirtschaftlich<br />

ungenutzte Vorländer, Buhnenfelder, Altarme<br />

und dergleichen handelt. Zumindest sollten typische Flächen<br />

in der Riedregion und In der Rohrregion hierzu ausgewählt<br />

werden; solche Flächen hätten überdies auch einen Wert für<br />

die naturwissenschaftliche Forschung, insbesondere für die<br />

Vegetationskunde der Gewässer.<br />

6. Organisatorische Hinweise<br />

Für die praktische Durchführung der Landschaftsgestaltung<br />

und Wiederbegrünung wird es darauf ankommen, die Bepflanzungsmaßnahmen<br />

für jede Staustufe auf Grund der<br />

Unterlagen (vorhandener Vegetationsbestand, Verluste durch<br />

Stau, Notwendigkeit und Zweck einer Neuanlage, technische<br />

Gegebenheiten, methodische Möglichkeiten usw.) zu planen,<br />

d. h. die verschiedenen Anlagen in einer Übersichtskarte,<br />

etwa 1 : 10 000, mittels einfacher Signaturen darzustellen, in<br />

einem kurzen Text die Notwendigkeit, den Umfang und die<br />

Ausführung zu erläutern sowie die Kosten überschlägig zu<br />

ermitteln. Diese Planungsakten dienen den ausführenden<br />

Dienststellen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des<br />

Bundes als Unterlagen für Verhandlungen mit den entsprechenden<br />

Dienststellen des Landes und schließlich nach Zustimmung<br />

oder .Änderung oder sonstiger Vereinbarung als<br />

Vorgang zur Bewilligung der Geldmittel.<br />

Danach wird der Entwurf für die Bepflanzung der einzelnen<br />

Staustufen aufzustellen sein, wozu ein Überslchtsplan<br />

1 : 5000, entsprechende Regelprofile, Detailpläne und Skizzen,<br />

ferner ein ausführliches Leistungsverzeichnis, unterteilt<br />

in Lose, Titel und Positionen, und ein Erläuterungstext<br />

mit einem Zeitplan gehören. Hierbei kann es sich als zweckmäßig<br />

oder notwendig erweisen, auch Landschaftsarchitekten<br />

mit der Entwurfsbearbeitung zu beauftragen, einmal um<br />

den Sachbearbeiter nicht mit der zeitraubenden Arbeit der<br />

vielen Entwürfe zu belasten, zum anderen, um alle gestalterischen<br />

Möglichkeiten in der Bepflanzung der Staustufen<br />

auszuschöpfen.<br />

Nach der Genehmigung der Entwürfe durch die entsprechenden<br />

Dienststellen ist die Ausführung nur noch abhängig von<br />

der Fertigstellung der Tiefbauarbeiten.<br />

Bei der Zuschlagerteilung sollte weniger die Kostenfrage,<br />

sondern die gärtnerische Qualität der Firma entscheidend<br />

sein, weil es sich hier um nicht gerade alltägliche Arbeiten<br />

und Pflanzmethoden handelt.<br />

Abnahme, Feststellung und Abrechnung, Sorge und Gewährleistung,<br />

Ersatzpflanzungen und Pflegemaßnahmen<br />

schließen die Bepflanzungsarbeiten ab. Die fertiggestellten<br />

Anlagen gehen sodann in die Obhut der örtlichen Dienststellen<br />

der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung über.<br />

Die Moselschleife bei Bremm.<br />

Foto: Landesbildstelle Rheinland-Pfalz<br />

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