Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 19<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />
<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />
Laut Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin blieben die Erziehungserfolge nicht<br />
zuletzt durch die dortigen Erziehungsmethoden aus.<br />
Da frage ich mich schon: Was muss eigentlich noch vorliegen, damit häufiger unangemeldet<br />
kontrolliert wird, insbesondere wenn eine Physiotherapeutin eine Insassin<br />
im Kindesalter behandelt und das Landesjugendamt auf Knochenbrüche hingewiesen<br />
hat, und daraufhin die Ermahnung ausgesprochen wurde, dass Kinder beim<br />
Gang zum Arzt zu begleiten seien? Wieso und vom wem wurde eine solche Ermahnung<br />
ausgesprochen?<br />
Frau Ministerin, ich würde gerne Ihre Meinung zum Bericht in der „TAZ“ vom<br />
20. Juni 2013 hören. Ihr Pressesprecher hat gesagt: „Von Knochenbrüchen hatten wir<br />
vorher noch nichts gehört - das wäre eine Körperverletzung und darf nicht geschehen.“<br />
Die Haasenburg GmbH habe solche Vorwürfe auf Nachfrage stets bestritten. -<br />
So werden Sie zitiert, Herr Breiding. Gab es außer Nachfragen auch Kontrollbesuche<br />
vor Ort, die konkret diesem Vorwurf nachgegangen sind? Wenn nein - warum nicht?<br />
Vor allem: Wenn ich höre, Vorwürfe seien „auf Nachfrage stets bestritten“ worden, so<br />
gab es offensichtlich mehrere Nachfragen. Wie oft lagen Anfragen vor, waren Vorwürfe<br />
impliziert und was wurde im Nachgang durchgeführt?<br />
Weiterhin möchte ich konkret wissen, wie oft die Besuchskommission seit 2005 - also<br />
nach dem ersten Todesfall - vor Ort war. In der Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage<br />
der Kollegin von Halem aus dem letzten Jahr ist ein einziger Termin der kinder- und<br />
jugendpsychiatrischen Besuchskommission in Müncheberg aufgeführt. Für die Jahre<br />
2010 und 2012 sind keine Besuche dokumentiert. Das wäre aber, wenn ich das richtig<br />
lese und verstehe, ein Verstoß gegen das Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG),<br />
das mindestens einen Besuch pro Jahr vorsieht. Wenn ich das auch richtig verstehe,<br />
Herr Friedel, geschieht das - wenn solche Vorwürfe vorliegen - nicht zur Erstellung<br />
des Hilfeplans, sondern es ist eine Überprüfung der Einrichtung.<br />
Eine Frage zur Personalausstattung kann ich mir sparen: Sie, Frau Ministerin, möchten<br />
nicht weiter darauf eingehen, und Herr Friedel darf nicht.<br />
Ferner hätte ich gerne Auskunft darüber, welche Unterlagen der Besuchskommission<br />
vorgelegt werden und ob diese zum Beispiel Einsicht in Gruppenleiterprotokolle<br />
nehmen kann sowie welche Maßnahmen bei Überprüfungsbesuchen konkret durchgeführt<br />
werden.<br />
In einem anderen Artikel wird Herr Breiding zitiert, dass es einen sehr engen Kontakt<br />
zwischen dem Jugendamt und der Haasenburg GmbH gebe: Unangemeldete Besuche<br />
brächten „relativ wenig, ein Fehlverhalten von Betreuern ließe sich so kaum<br />
nachweisen. Gebe es hingegen konkrete Hinweise, könne man denen nachgehen<br />
(…).“ Gleichwohl finde im Wochenturnus ein Austausch zwischen dem Landesjugendamt<br />
und der Haasenburg GmbH statt. Herr Friedel, können Sie bestätigen, dass<br />
es im Wochenturnus einen Austausch zwischen der Haasenburg GmbH und dem<br />
Landesjugendamt gibt? Wenn es ihn gibt - ist dabei nichts aufgefallen? Sind konkrete