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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 19<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />

<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />

Laut Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin blieben die Erziehungserfolge nicht<br />

zuletzt durch die dortigen Erziehungsmethoden aus.<br />

Da frage ich mich schon: Was muss eigentlich noch vorliegen, damit häufiger unangemeldet<br />

kontrolliert wird, insbesondere wenn eine Physiotherapeutin eine Insassin<br />

im Kindesalter behandelt und das Landesjugendamt auf Knochenbrüche hingewiesen<br />

hat, und daraufhin die Ermahnung ausgesprochen wurde, dass Kinder beim<br />

Gang zum Arzt zu begleiten seien? Wieso und vom wem wurde eine solche Ermahnung<br />

ausgesprochen?<br />

Frau Ministerin, ich würde gerne Ihre Meinung zum Bericht in der „TAZ“ vom<br />

20. Juni 2013 hören. Ihr Pressesprecher hat gesagt: „Von Knochenbrüchen hatten wir<br />

vorher noch nichts gehört - das wäre eine Körperverletzung und darf nicht geschehen.“<br />

Die Haasenburg GmbH habe solche Vorwürfe auf Nachfrage stets bestritten. -<br />

So werden Sie zitiert, Herr Breiding. Gab es außer Nachfragen auch Kontrollbesuche<br />

vor Ort, die konkret diesem Vorwurf nachgegangen sind? Wenn nein - warum nicht?<br />

Vor allem: Wenn ich höre, Vorwürfe seien „auf Nachfrage stets bestritten“ worden, so<br />

gab es offensichtlich mehrere Nachfragen. Wie oft lagen Anfragen vor, waren Vorwürfe<br />

impliziert und was wurde im Nachgang durchgeführt?<br />

Weiterhin möchte ich konkret wissen, wie oft die Besuchskommission seit 2005 - also<br />

nach dem ersten Todesfall - vor Ort war. In der Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage<br />

der Kollegin von Halem aus dem letzten Jahr ist ein einziger Termin der kinder- und<br />

jugendpsychiatrischen Besuchskommission in Müncheberg aufgeführt. Für die Jahre<br />

2010 und 2012 sind keine Besuche dokumentiert. Das wäre aber, wenn ich das richtig<br />

lese und verstehe, ein Verstoß gegen das Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG),<br />

das mindestens einen Besuch pro Jahr vorsieht. Wenn ich das auch richtig verstehe,<br />

Herr Friedel, geschieht das - wenn solche Vorwürfe vorliegen - nicht zur Erstellung<br />

des Hilfeplans, sondern es ist eine Überprüfung der Einrichtung.<br />

Eine Frage zur Personalausstattung kann ich mir sparen: Sie, Frau Ministerin, möchten<br />

nicht weiter darauf eingehen, und Herr Friedel darf nicht.<br />

Ferner hätte ich gerne Auskunft darüber, welche Unterlagen der Besuchskommission<br />

vorgelegt werden und ob diese zum Beispiel Einsicht in Gruppenleiterprotokolle<br />

nehmen kann sowie welche Maßnahmen bei Überprüfungsbesuchen konkret durchgeführt<br />

werden.<br />

In einem anderen Artikel wird Herr Breiding zitiert, dass es einen sehr engen Kontakt<br />

zwischen dem Jugendamt und der Haasenburg GmbH gebe: Unangemeldete Besuche<br />

brächten „relativ wenig, ein Fehlverhalten von Betreuern ließe sich so kaum<br />

nachweisen. Gebe es hingegen konkrete Hinweise, könne man denen nachgehen<br />

(…).“ Gleichwohl finde im Wochenturnus ein Austausch zwischen dem Landesjugendamt<br />

und der Haasenburg GmbH statt. Herr Friedel, können Sie bestätigen, dass<br />

es im Wochenturnus einen Austausch zwischen der Haasenburg GmbH und dem<br />

Landesjugendamt gibt? Wenn es ihn gibt - ist dabei nichts aufgefallen? Sind konkrete

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