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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 28<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />

<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />

Herr Friedel (Leiter des Landesjugendamtes):<br />

Zum Vorgehen des Landesjugendamtes: Wenn eine Personalmeldung kommt, die zu<br />

wenige pädagogische Fachkräfte ausweist, wird dem Träger sechs Wochen Zeit gegeben,<br />

die Personalsituation zu bereinigen. Anderenfalls wird die Platzzahl reduziert.<br />

Sie sehen in der Übersicht zu Jessern, dass das tatsächlich passiert ist. Es wird dann<br />

verfügt, dass eine Gruppe nicht betrieben werden kann. Das ist ein klares Vorgehen.<br />

Zur Konzeption: Wir haben seit 2010/2011 mit dem Träger und mit der pädagogischen<br />

Leitung immer wieder sehr intensiv über einzelne Fragen der Konzeption gesprochen.<br />

Es wurde nicht nur die schriftlich formulierte Konzeption angesehen, sondern auch<br />

weitere Unterlagen angefordert, zum Beispiel Handbücher für die Mitarbeiter zur Einarbeitung.<br />

Wir haben uns diese Dinge also angesehen.<br />

Wir haben - auch das sehen Sie, wobei ich nicht weiß, welche Fassung der Chronologie<br />

Ihnen vorliegt - beispielsweise mit dem Träger gemeinsam entschieden, dass in<br />

Müncheberg, das bis 2011/2012 nur die Möglichkeit hatte, Jugendliche mit einer gerichtlichen<br />

Genehmigung nach § 1631b BGB aufzunehmen, auch Plätze geschaffen<br />

werden, wo Jugendliche bleiben können, wenn der Beschluss ausgelaufen ist, damit<br />

die für den Jugendlichen erlebte Besserung im Umgang mit sich selbst, mit anderen<br />

Jugendlichen und mit Bezugspersonen nicht dazu führt, dass es zu einem Beziehungsabbruch<br />

kommt. Insofern haben wir durchaus auch konzeptionell - zumindest<br />

da, wo wir inhaltliche Fragen gesehen haben, die sich auf das Wohl der Kinder und<br />

Jugendlichen auswirken - mit dem Träger gearbeitet haben.<br />

Abgeordneter Günther (SPD):<br />

Herr Friedel sagte, das sei ja das Zuhause der Jugendlichen. - Genau das ist auch<br />

ein Problem: Die Jugendlichen sind eben nicht dort zu Hause, wo sie gern, wo sie<br />

freiwillig sind, sondern es hat schon die öffentliche Hand, der Staat Druck und Macht<br />

ausgeübt, und ein Richter hat gesagt: Da bist du. - Die sind dort nicht freiwillig, sondern<br />

wurden eingewiesen. Diese Situation ist naturgemäß von Konflikten geprägt.<br />

Dass es im Alltag der Einrichtung dann zu Konflikten kommt, kann sich jeder, auch<br />

wenn er nie da war, schon allein vom Szenario her vorstellen. Ich glaube, niemand<br />

möchte tauschen - weder mit der einen noch der anderen Seite.<br />

Wenn das so aber ist und sich der Staat entschieden hat, diese Zwangseinweisung,<br />

die Übernahme des Sorgerechts in private Hand zu geben und nicht öffentlich zu organisieren<br />

- was ich für einen Fehler halte -, dann muss er zumindest die Kontrolle<br />

deutlich intensivieren und vor allem klare Regeln für solche Einrichtungen schaffen.<br />

Ich bin jetzt dabei, mich rechtlich in einen Bereich vorzutasten, in dem ich bisher<br />

noch nicht unterwegs war, und offensichtlich lässt es das KJHG ganz schwer zu, für<br />

eine solche Einrichtung Regeln zu schaffen, die es zum Beispiel unmöglich machen,<br />

dass so etwas festgestellt wird wie: Die Grundrechte werden dort nicht gewahrt. -<br />

Man stelle sich für irgendeine Einrichtung des Landes <strong>Brandenburg</strong> vor, dass man

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