Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 28<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />
<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />
Herr Friedel (Leiter des Landesjugendamtes):<br />
Zum Vorgehen des Landesjugendamtes: Wenn eine Personalmeldung kommt, die zu<br />
wenige pädagogische Fachkräfte ausweist, wird dem Träger sechs Wochen Zeit gegeben,<br />
die Personalsituation zu bereinigen. Anderenfalls wird die Platzzahl reduziert.<br />
Sie sehen in der Übersicht zu Jessern, dass das tatsächlich passiert ist. Es wird dann<br />
verfügt, dass eine Gruppe nicht betrieben werden kann. Das ist ein klares Vorgehen.<br />
Zur Konzeption: Wir haben seit 2010/2011 mit dem Träger und mit der pädagogischen<br />
Leitung immer wieder sehr intensiv über einzelne Fragen der Konzeption gesprochen.<br />
Es wurde nicht nur die schriftlich formulierte Konzeption angesehen, sondern auch<br />
weitere Unterlagen angefordert, zum Beispiel Handbücher für die Mitarbeiter zur Einarbeitung.<br />
Wir haben uns diese Dinge also angesehen.<br />
Wir haben - auch das sehen Sie, wobei ich nicht weiß, welche Fassung der Chronologie<br />
Ihnen vorliegt - beispielsweise mit dem Träger gemeinsam entschieden, dass in<br />
Müncheberg, das bis 2011/2012 nur die Möglichkeit hatte, Jugendliche mit einer gerichtlichen<br />
Genehmigung nach § 1631b BGB aufzunehmen, auch Plätze geschaffen<br />
werden, wo Jugendliche bleiben können, wenn der Beschluss ausgelaufen ist, damit<br />
die für den Jugendlichen erlebte Besserung im Umgang mit sich selbst, mit anderen<br />
Jugendlichen und mit Bezugspersonen nicht dazu führt, dass es zu einem Beziehungsabbruch<br />
kommt. Insofern haben wir durchaus auch konzeptionell - zumindest<br />
da, wo wir inhaltliche Fragen gesehen haben, die sich auf das Wohl der Kinder und<br />
Jugendlichen auswirken - mit dem Träger gearbeitet haben.<br />
Abgeordneter Günther (SPD):<br />
Herr Friedel sagte, das sei ja das Zuhause der Jugendlichen. - Genau das ist auch<br />
ein Problem: Die Jugendlichen sind eben nicht dort zu Hause, wo sie gern, wo sie<br />
freiwillig sind, sondern es hat schon die öffentliche Hand, der Staat Druck und Macht<br />
ausgeübt, und ein Richter hat gesagt: Da bist du. - Die sind dort nicht freiwillig, sondern<br />
wurden eingewiesen. Diese Situation ist naturgemäß von Konflikten geprägt.<br />
Dass es im Alltag der Einrichtung dann zu Konflikten kommt, kann sich jeder, auch<br />
wenn er nie da war, schon allein vom Szenario her vorstellen. Ich glaube, niemand<br />
möchte tauschen - weder mit der einen noch der anderen Seite.<br />
Wenn das so aber ist und sich der Staat entschieden hat, diese Zwangseinweisung,<br />
die Übernahme des Sorgerechts in private Hand zu geben und nicht öffentlich zu organisieren<br />
- was ich für einen Fehler halte -, dann muss er zumindest die Kontrolle<br />
deutlich intensivieren und vor allem klare Regeln für solche Einrichtungen schaffen.<br />
Ich bin jetzt dabei, mich rechtlich in einen Bereich vorzutasten, in dem ich bisher<br />
noch nicht unterwegs war, und offensichtlich lässt es das KJHG ganz schwer zu, für<br />
eine solche Einrichtung Regeln zu schaffen, die es zum Beispiel unmöglich machen,<br />
dass so etwas festgestellt wird wie: Die Grundrechte werden dort nicht gewahrt. -<br />
Man stelle sich für irgendeine Einrichtung des Landes <strong>Brandenburg</strong> vor, dass man