Masterplan Daseinsvorsorge - Kreis Nordfriesland
Masterplan Daseinsvorsorge - Kreis Nordfriesland
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Menschen mit Behinderung 67<br />
ben, besonders im Bereich plötzlich<br />
auftretender Behinderung (z. B. durch<br />
Unfall) und zum Umgang mit<br />
psychischen Krankheiten, die im Alltag<br />
einen immer größeren Stellenwert<br />
gewinnen. Auch das bürgerschaftliche<br />
Engagement von Menschen mit Behinderung<br />
sollte gefördert werden.<br />
Es muss möglich sein, auch finanzielle<br />
Anreize, analog der Übungsleiterpauschalen<br />
im Sport, auch für Freiwilligendienste<br />
zu schaffen.<br />
■ In den Leistungsvereinbarungen für<br />
stationäre Einrichtungen müssen<br />
»inklusive Aktivitäten« vorgesehen und<br />
finanziert werden. Die Möglichkeit,<br />
Inklusion in die Praxis umzusetzen,<br />
muss sich auch in den Leistungs- und<br />
Entgeltvereinbarungen widerspiegeln.<br />
Dabei soll die Koordinierungsstelle<br />
soziale Hilfen der Landkreise in Schleswig-Holstein<br />
(Kosoz) in die Entwicklung<br />
von entsprechenden Konzepten einbezogen<br />
werden.<br />
■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong> als Sozialhilfeträger<br />
muss zu einer effizienten und<br />
wirtschaftlichen Steuerung der Eingliederungshilfen<br />
kommen. Als wesentliche<br />
Instrumente sind hier die Fallsteuerung<br />
durch Hilfeplanung, die Nutzung sozialräumlicher<br />
Ressourcen und die Angebotsteuerung<br />
durch Sozialplanung zu<br />
nennen. Die notwendigen Ressourcen<br />
hierzu sind zu gewährleisten.<br />
■ Die Arbeitsgruppe empfiehlt zu prüfen,<br />
inwieweit der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong> als<br />
Vorbild für behindertengerechte bzw.<br />
behindertenfreundliche Unternehmen<br />
wirken kann.<br />
Dazu könnte gehören, die Quote der<br />
Beschäftigten mit Behinderung zu<br />
veröffentlichen und beispielsweise auch<br />
die Empfehlungen im Bereich Pflege,<br />
Vereinbarkeit Pflege und Beruf, umzusetzen,<br />
die dort für Arbeitnehmer formuliert<br />
worden sind. Diese können<br />
sinngemäß auch auf die Betreuung von<br />
Angehörigen mit Behinderungen sowie<br />
zu pflegende Angehörige angewendet<br />
werden. Diese Ergänzungen würden<br />
sich optimal in das Konzeptes »familienfreundlicher<br />
Betrieb« fügen.<br />
5. Nächste Schritte<br />
■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong>, Fachbereich III,<br />
prüft, inwieweit sozialräumliche Konzepte<br />
auch in der Eingliederungshilfe umgesetzt<br />
werden können.<br />
■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong> bittet über den<br />
Landkreistag, den Landes- bzw. Bundesgesetzgeber,<br />
die Schnittstellen zwischen<br />
SGB XI und XII zu klären, also eine Antwort<br />
auf die o. g. Frage zur pflegerischen<br />
Versorgung von Menschen mit Behinderung<br />
im Alter zu geben.<br />
■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong>, Fachbereich III,<br />
erarbeitet mit interessierten Trägern ein<br />
Konzept zum Wohnen in Gastfamilien<br />
und weitere modellhafte alternative<br />
Wohnformen.<br />
■ In den zuständigen politischen Gremien<br />
wird fortlaufend über die Bearbeitung<br />
der Handlungsempfehlungen berichtet.