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Masterplan Daseinsvorsorge - Kreis Nordfriesland

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Menschen mit Behinderung 67<br />

ben, besonders im Bereich plötzlich<br />

auftretender Behinderung (z. B. durch<br />

Unfall) und zum Umgang mit<br />

psychischen Krankheiten, die im Alltag<br />

einen immer größeren Stellenwert<br />

gewinnen. Auch das bürgerschaftliche<br />

Engagement von Menschen mit Behinderung<br />

sollte gefördert werden.<br />

Es muss möglich sein, auch finanzielle<br />

Anreize, analog der Übungsleiterpauschalen<br />

im Sport, auch für Freiwilligendienste<br />

zu schaffen.<br />

■ In den Leistungsvereinbarungen für<br />

stationäre Einrichtungen müssen<br />

»inklusive Aktivitäten« vorgesehen und<br />

finanziert werden. Die Möglichkeit,<br />

Inklusion in die Praxis umzusetzen,<br />

muss sich auch in den Leistungs- und<br />

Entgeltvereinbarungen widerspiegeln.<br />

Dabei soll die Koordinierungsstelle<br />

soziale Hilfen der Landkreise in Schleswig-Holstein<br />

(Kosoz) in die Entwicklung<br />

von entsprechenden Konzepten einbezogen<br />

werden.<br />

■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong> als Sozialhilfeträger<br />

muss zu einer effizienten und<br />

wirtschaftlichen Steuerung der Eingliederungshilfen<br />

kommen. Als wesentliche<br />

Instrumente sind hier die Fallsteuerung<br />

durch Hilfeplanung, die Nutzung sozialräumlicher<br />

Ressourcen und die Angebotsteuerung<br />

durch Sozialplanung zu<br />

nennen. Die notwendigen Ressourcen<br />

hierzu sind zu gewährleisten.<br />

■ Die Arbeitsgruppe empfiehlt zu prüfen,<br />

inwieweit der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong> als<br />

Vorbild für behindertengerechte bzw.<br />

behindertenfreundliche Unternehmen<br />

wirken kann.<br />

Dazu könnte gehören, die Quote der<br />

Beschäftigten mit Behinderung zu<br />

veröffentlichen und beispielsweise auch<br />

die Empfehlungen im Bereich Pflege,<br />

Vereinbarkeit Pflege und Beruf, umzusetzen,<br />

die dort für Arbeitnehmer formuliert<br />

worden sind. Diese können<br />

sinngemäß auch auf die Betreuung von<br />

Angehörigen mit Behinderungen sowie<br />

zu pflegende Angehörige angewendet<br />

werden. Diese Ergänzungen würden<br />

sich optimal in das Konzeptes »familienfreundlicher<br />

Betrieb« fügen.<br />

5. Nächste Schritte<br />

■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong>, Fachbereich III,<br />

prüft, inwieweit sozialräumliche Konzepte<br />

auch in der Eingliederungshilfe umgesetzt<br />

werden können.<br />

■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong> bittet über den<br />

Landkreistag, den Landes- bzw. Bundesgesetzgeber,<br />

die Schnittstellen zwischen<br />

SGB XI und XII zu klären, also eine Antwort<br />

auf die o. g. Frage zur pflegerischen<br />

Versorgung von Menschen mit Behinderung<br />

im Alter zu geben.<br />

■ Der <strong>Kreis</strong> <strong>Nordfriesland</strong>, Fachbereich III,<br />

erarbeitet mit interessierten Trägern ein<br />

Konzept zum Wohnen in Gastfamilien<br />

und weitere modellhafte alternative<br />

Wohnformen.<br />

■ In den zuständigen politischen Gremien<br />

wird fortlaufend über die Bearbeitung<br />

der Handlungsempfehlungen berichtet.

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