Masterplan Daseinsvorsorge - Kreis Nordfriesland
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Gemeinden und auch Teilräume, in denen<br />
der Rückzug von Infrastruktur droht,<br />
könnten von diesem Ansatz profitieren,<br />
weil die Wohnentscheidungen davon<br />
abhängen, wie sich die erreichbare Infrastruktur<br />
darstellt.<br />
Zu den genannten Grundfunktionen/<br />
Mindeststandards öffentlicher und privater<br />
Infrastruktur könnten in diesem Räumen<br />
gehören: Kita, Grundschule, Nahversorgung,<br />
Allgemeinmediziner, Gemeindehaus/Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Gaststätte,<br />
Kirche, Bürgerbüros (einfache Verwaltungsdienstleistung,<br />
Rentenberatung,<br />
bürgerschaftliches Engagement), Pflegeangebote,<br />
Freizeit- und Kulturangebote.<br />
Auch wenn der Wandel zu Funktionsräumen<br />
für einige Gemeinden einen Funktionsverlust<br />
bedeuten wird, so ist dieses<br />
Modell auch für die Einwohner der betroffenen<br />
Gemeinden ein Gewinn, denn nur<br />
so kann trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen<br />
dauerhaft eine wohnortnahe erreichbare<br />
Mindestversorgung sichergestellt<br />
werden.<br />
Abb. 64: Gemeindetypisierung der Arbeitsgrupe »Wohnbestände zukunftfähig gestalten«<br />
2. Nächste Schritte<br />
In Rahmen eines moderierten Dialogs mit<br />
einem festen, nicht zu eng gefassten<br />
Zeitrahmen wird empfohlen, dass sich die<br />
Ämter und Gemeinden in oben genannten<br />
Funktionsräume abgrenzen und sich<br />
auf Mindestfunktionen verständigen. Für<br />
den notwendigen konzeptionellen Ansatz<br />
stehen derzeit Verstetigungsmittel zur<br />
Umsetzung zur Verfügung. Die Abb. 63<br />
bis Abb. 65 zeigen die jetzige Ämterstruktur<br />
und Beispiele der Bildung von Räumen<br />
zur Erfüllung von Aufgaben.<br />
Abb. 65: Sozialzentren zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II