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Masterplan Daseinsvorsorge - Kreis Nordfriesland

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Gemeinden und auch Teilräume, in denen<br />

der Rückzug von Infrastruktur droht,<br />

könnten von diesem Ansatz profitieren,<br />

weil die Wohnentscheidungen davon<br />

abhängen, wie sich die erreichbare Infrastruktur<br />

darstellt.<br />

Zu den genannten Grundfunktionen/<br />

Mindeststandards öffentlicher und privater<br />

Infrastruktur könnten in diesem Räumen<br />

gehören: Kita, Grundschule, Nahversorgung,<br />

Allgemeinmediziner, Gemeindehaus/Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Gaststätte,<br />

Kirche, Bürgerbüros (einfache Verwaltungsdienstleistung,<br />

Rentenberatung,<br />

bürgerschaftliches Engagement), Pflegeangebote,<br />

Freizeit- und Kulturangebote.<br />

Auch wenn der Wandel zu Funktionsräumen<br />

für einige Gemeinden einen Funktionsverlust<br />

bedeuten wird, so ist dieses<br />

Modell auch für die Einwohner der betroffenen<br />

Gemeinden ein Gewinn, denn nur<br />

so kann trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen<br />

dauerhaft eine wohnortnahe erreichbare<br />

Mindestversorgung sichergestellt<br />

werden.<br />

Abb. 64: Gemeindetypisierung der Arbeitsgrupe »Wohnbestände zukunftfähig gestalten«<br />

2. Nächste Schritte<br />

In Rahmen eines moderierten Dialogs mit<br />

einem festen, nicht zu eng gefassten<br />

Zeitrahmen wird empfohlen, dass sich die<br />

Ämter und Gemeinden in oben genannten<br />

Funktionsräume abgrenzen und sich<br />

auf Mindestfunktionen verständigen. Für<br />

den notwendigen konzeptionellen Ansatz<br />

stehen derzeit Verstetigungsmittel zur<br />

Umsetzung zur Verfügung. Die Abb. 63<br />

bis Abb. 65 zeigen die jetzige Ämterstruktur<br />

und Beispiele der Bildung von Räumen<br />

zur Erfüllung von Aufgaben.<br />

Abb. 65: Sozialzentren zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II

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