Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
chen Entsorgungspflichten gemäß § 16 Absatz 2 KrW-/AbfG übertragen. Abfälle<br />
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen<br />
aus dem Kreisgebiet unterliegen daher der Überlassungspflicht gegenüber der<br />
AWS.<br />
Die AWS ist unter anderem mit der Durchführung der Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Schaumburg</strong> betraut.<br />
§ 19 Absatz 5 KrW-/AbfG verpflichtet den <strong>Landkreis</strong> als örE ein <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong><br />
(AWK) –früher Abfallwirtschaftsprogramm- über die Verwertung<br />
und die Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm zu überlassenden<br />
Abfälle zu erstellen.<br />
Die Anforderungen an das AWK regeln die Länder.<br />
In § 5 des niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der geltenden Fassung<br />
werden diese Regelungen für Niedersachsen getroffen. Das Konzept soll demnach<br />
mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus gelten und ist<br />
regelmäßig fortzuschreiben.<br />
Bei seiner Aufstellung sind die Vorgaben der Abfallwirtschaftsplanung nach § 29<br />
KrW-/AbfG zu berücksichtigen.<br />
Von einer in Absatz 1 enthaltenen Verordnungsermächtigung zur Darstellung<br />
des AWK hat das Land Niedersachsen bisher keinen Gebrauch gemacht. Lediglich<br />
ein "Leitfaden zur Erstellung der Abfallwirtschaftsprogramme der<br />
entsorgungspflichtigen Körperschaften in Niedersachsen" wurde vom niedersächsischen<br />
Umweltministerium mit Erlass von 23.03.1994 zur Beachtung<br />
übersandt. Weiterhin findet sich in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall<br />
(TASi) vom 14.05.1993 als ergänzende Empfehlung ein "Leitfaden für die<br />
Aufstellung eines integrierten <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es."<br />
Rechtsverbindliche und inhaltlich detaillierte Vorgaben zur Aufstellung, wesentlichen<br />
Änderung oder Fortschreibung von <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>en sind ansonsten<br />
für die örE in Niedersachsen nicht existent.<br />
In Anlehnung an die vorgenannten Leitfäden wird hiermit u. a. wegen wesentlicher<br />
Änderungen das vom Kreistag am 12.03.1996 beschlossene Abfallwirtschaftsprogramm<br />
als AWK des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Schaumburg</strong> für den Bereich der<br />
aus Haushaltungen zu überlassenden Abfälle für den Zeitraum ab dem Jahr<br />
2003 geändert und fortgeschrieben.<br />
2