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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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chen Entsorgungspflichten gemäß § 16 Absatz 2 KrW-/AbfG übertragen. Abfälle<br />

zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen<br />

aus dem Kreisgebiet unterliegen daher der Überlassungspflicht gegenüber der<br />

AWS.<br />

Die AWS ist unter anderem mit der Durchführung der Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Schaumburg</strong> betraut.<br />

§ 19 Absatz 5 KrW-/AbfG verpflichtet den <strong>Landkreis</strong> als örE ein <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong><br />

(AWK) –früher Abfallwirtschaftsprogramm- über die Verwertung<br />

und die Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm zu überlassenden<br />

Abfälle zu erstellen.<br />

Die Anforderungen an das AWK regeln die Länder.<br />

In § 5 des niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der geltenden Fassung<br />

werden diese Regelungen für Niedersachsen getroffen. Das Konzept soll demnach<br />

mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus gelten und ist<br />

regelmäßig fortzuschreiben.<br />

Bei seiner Aufstellung sind die Vorgaben der Abfallwirtschaftsplanung nach § 29<br />

KrW-/AbfG zu berücksichtigen.<br />

Von einer in Absatz 1 enthaltenen Verordnungsermächtigung zur Darstellung<br />

des AWK hat das Land Niedersachsen bisher keinen Gebrauch gemacht. Lediglich<br />

ein "Leitfaden zur Erstellung der Abfallwirtschaftsprogramme der<br />

entsorgungspflichtigen Körperschaften in Niedersachsen" wurde vom niedersächsischen<br />

Umweltministerium mit Erlass von 23.03.1994 zur Beachtung<br />

übersandt. Weiterhin findet sich in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall<br />

(TASi) vom 14.05.1993 als ergänzende Empfehlung ein "Leitfaden für die<br />

Aufstellung eines integrierten <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es."<br />

Rechtsverbindliche und inhaltlich detaillierte Vorgaben zur Aufstellung, wesentlichen<br />

Änderung oder Fortschreibung von <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>en sind ansonsten<br />

für die örE in Niedersachsen nicht existent.<br />

In Anlehnung an die vorgenannten Leitfäden wird hiermit u. a. wegen wesentlicher<br />

Änderungen das vom Kreistag am 12.03.1996 beschlossene Abfallwirtschaftsprogramm<br />

als AWK des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Schaumburg</strong> für den Bereich der<br />

aus Haushaltungen zu überlassenden Abfälle für den Zeitraum ab dem Jahr<br />

2003 geändert und fortgeschrieben.<br />

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