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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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Weiteren Reformbedarf sieht der Umweltrat insbesondere in der Abfallpolitik. Hierzu<br />

führt der Umweltrat in seinem Eckpunktepapier zum Umweltgutachten 2002 wörtlich<br />

Folgendes aus:<br />

„Die wünschenswerten hohen Standards bei der Abfallbeseitigung haben angesichts<br />

unzureichender rechtlicher Rahmenbedingungen zur Verlagerung von Abfallströmen in<br />

ökologisch fragwürdige Verwertungswege geführt. Es besteht deshalb Anlass, darauf<br />

hinzuweisen, dass aus ökologischer Sicht die Verwertung von Abfall keineswegs<br />

grundsätzlich der Beseitigung vorzuziehen ist. Deshalb muss durch geeignete Rahmenbedingungen<br />

sichergestellt werden, dass eine Verwertung (nur) dann erfolgt,<br />

wenn sie unter Abwägung ökologischer und ökonomischer Gründe tatsächlich vorteilhafter<br />

als die Beseitigung ist. Der Umweltrat sieht hier erhebliche Defizite insbesondere<br />

hinsichtlich der gemischten Gewerbeabfälle. Die Entwicklung in diesem Bereich ist<br />

ökologisch unvertretbar und bedroht die Funktionsfähigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft.<br />

In der Gewerbeabfallverordnung sieht der Umweltrat keinen angemessenen<br />

Beitrag zur Problemlösung. Unsicherheiten hinsichtlich der europäischen Rechtslage<br />

müssen, statt als Blockaden, offensiver für ökologischvertretbare Interpretationen und<br />

Weiterentwicklungen des EG-Rechts genutzt werden."<br />

Der Umweltrat unterstützt damit in bisher nicht zu verzeichnender Eindeutigkeit die<br />

Haltung der kommunalen Spitzenverbände zur Abfallpolitik der Bundesregierung.<br />

Der Umweltrat sieht auch die Gefahr eines Scheinvollzugs der Abfallablagerungsverordnung.<br />

Er befürchtet, dass die Abfallablagerungsverordnung Mitte 2005 mangels<br />

ausreichender Vorbehandlungskapazitäten nicht oder nur mit problematischen Ausweichlösungen<br />

vollziehbar sein wird (Auslandsentsorgung, pseudo-vorläufige Zwischenlagerung,<br />

„Scheinvollzug durch Scheinverwertung"). Für den Fall, dass eine erforderliche<br />

erneute Überprüfung der Kapazitätsprognosen diese Befürchtung bestätigen<br />

sollte, wäre aus der Sicht des Umweltrates die Zulassung von Ausnahmegenehmigungen<br />

mit empfindlicher Abgabenbelastung solchen Ausweichlösungen vorzuziehen.<br />

Auch zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung äußert sich der Umweltrat und<br />

führt dazu aus, dass er einen völligen Verzicht auf diesen Verwertungsweg für derzeit<br />

nicht sachgerecht halte. Er empfiehlt stattdessen eine kurzfristige Novellierung der<br />

Klärschlammverordnung mit Absenkung der bisherigen Schadstoffgrenzwerte für den<br />

Klärschlamm auf das 1,5-fache der aktuellen mittleren Schwermetallgehalte und der<br />

organischen Schadstoffwerte unter zusätzlicher Berücksichtigung weiterer organischer<br />

Parameter der EG-Klärschlammrichtlinie.<br />

Weitere Teile des Gutachtens, wie das Inhaltsverzeichnis und Kurzfassungen einzelner<br />

Abschnitte, können von der Internetadresse des Umweltrates – www.umweltrat.de<br />

– heruntergeladen werden.

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