Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
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Weiteren Reformbedarf sieht der Umweltrat insbesondere in der Abfallpolitik. Hierzu<br />
führt der Umweltrat in seinem Eckpunktepapier zum Umweltgutachten 2002 wörtlich<br />
Folgendes aus:<br />
„Die wünschenswerten hohen Standards bei der Abfallbeseitigung haben angesichts<br />
unzureichender rechtlicher Rahmenbedingungen zur Verlagerung von Abfallströmen in<br />
ökologisch fragwürdige Verwertungswege geführt. Es besteht deshalb Anlass, darauf<br />
hinzuweisen, dass aus ökologischer Sicht die Verwertung von Abfall keineswegs<br />
grundsätzlich der Beseitigung vorzuziehen ist. Deshalb muss durch geeignete Rahmenbedingungen<br />
sichergestellt werden, dass eine Verwertung (nur) dann erfolgt,<br />
wenn sie unter Abwägung ökologischer und ökonomischer Gründe tatsächlich vorteilhafter<br />
als die Beseitigung ist. Der Umweltrat sieht hier erhebliche Defizite insbesondere<br />
hinsichtlich der gemischten Gewerbeabfälle. Die Entwicklung in diesem Bereich ist<br />
ökologisch unvertretbar und bedroht die Funktionsfähigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft.<br />
In der Gewerbeabfallverordnung sieht der Umweltrat keinen angemessenen<br />
Beitrag zur Problemlösung. Unsicherheiten hinsichtlich der europäischen Rechtslage<br />
müssen, statt als Blockaden, offensiver für ökologischvertretbare Interpretationen und<br />
Weiterentwicklungen des EG-Rechts genutzt werden."<br />
Der Umweltrat unterstützt damit in bisher nicht zu verzeichnender Eindeutigkeit die<br />
Haltung der kommunalen Spitzenverbände zur Abfallpolitik der Bundesregierung.<br />
Der Umweltrat sieht auch die Gefahr eines Scheinvollzugs der Abfallablagerungsverordnung.<br />
Er befürchtet, dass die Abfallablagerungsverordnung Mitte 2005 mangels<br />
ausreichender Vorbehandlungskapazitäten nicht oder nur mit problematischen Ausweichlösungen<br />
vollziehbar sein wird (Auslandsentsorgung, pseudo-vorläufige Zwischenlagerung,<br />
„Scheinvollzug durch Scheinverwertung"). Für den Fall, dass eine erforderliche<br />
erneute Überprüfung der Kapazitätsprognosen diese Befürchtung bestätigen<br />
sollte, wäre aus der Sicht des Umweltrates die Zulassung von Ausnahmegenehmigungen<br />
mit empfindlicher Abgabenbelastung solchen Ausweichlösungen vorzuziehen.<br />
Auch zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung äußert sich der Umweltrat und<br />
führt dazu aus, dass er einen völligen Verzicht auf diesen Verwertungsweg für derzeit<br />
nicht sachgerecht halte. Er empfiehlt stattdessen eine kurzfristige Novellierung der<br />
Klärschlammverordnung mit Absenkung der bisherigen Schadstoffgrenzwerte für den<br />
Klärschlamm auf das 1,5-fache der aktuellen mittleren Schwermetallgehalte und der<br />
organischen Schadstoffwerte unter zusätzlicher Berücksichtigung weiterer organischer<br />
Parameter der EG-Klärschlammrichtlinie.<br />
Weitere Teile des Gutachtens, wie das Inhaltsverzeichnis und Kurzfassungen einzelner<br />
Abschnitte, können von der Internetadresse des Umweltrates – www.umweltrat.de<br />
– heruntergeladen werden.