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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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- 3 -<br />

§ 3<br />

Gebührensätze<br />

(1) Für anschlusspflichtige Grundstücke erhebt der <strong>Landkreis</strong> monatlich folgende restabfallbehältervolumenabhängige<br />

Gebühren:<br />

a) 40 l Restabfallbehälter: 5,79 Euro;<br />

60 l Restabfallbehälter: 8,69 Euro;<br />

80 l Restabfallbehälter: 11,59 Euro;<br />

120 l Restabfallbehälter: 17,38 Euro;<br />

240 l Restabfallbehälter: 34,77 Euro;<br />

b) für Einpersonengrundstücke:<br />

40 l Restabfallbehälter: 3,27 Euro.<br />

(2) Für jeden Restabfallbehälter erhebt der <strong>Landkreis</strong> je Leerung folgende volumenabhängige<br />

Leerungsgebühren:<br />

40 l Restabfallbehälter: 1,64 Euro;<br />

60 l Restabfallbehälter: 2,45 Euro;<br />

80 l Restabfallbehälter: 3,27 Euro;<br />

120 l Restabfallbehälter: 4,91 Euro;<br />

240 l Restabfallbehälter: 9,82 Euro.<br />

(3) Für jeden Bioabfallbehälter erhebt der <strong>Landkreis</strong> monatlich folgende Gebühren:<br />

bei 14täglich einmaliger Abfuhr je Bioabfallbehälter mit einem Füllraum von<br />

80 l Bioabfallbehälter: 3,07 Euro;<br />

120 l Bioabfallbehälter: 4,60 Euro;<br />

240 l Bioabfallbehälter: 9,20 Euro.<br />

Für Biotonnen nach § 15 Abs. 10 der Abfallentsorgungssatzung mit 240 Litern Füllraum<br />

(Sommerbiotonne) wird die Gebühr nur für die Monate April bis November erhoben.<br />

(4) Weiterhin erhebt der <strong>Landkreis</strong> folgende Gebühren:<br />

(a) je Restabfallbeistellsack:<br />

4,86 Euro;<br />

(b) je Wertstoffsack für Altpapier mit ca. 50 Litern Füllraum:<br />

0,26 Euro;<br />

(c) je Wertmarke für Grünabfallbündel: 0,77 Euro;<br />

(d) je angefangene 3 m³ sonstiger Sperrmüll und/oder Sperrschrott: 25,56 Euro;<br />

(e) je Kältegerät/Ölradiator im Rahmen der Sperrmüllabfuhr: 15,34 Euro;<br />

(f) je Blitzabfuhr nach den Ziffern d) und e) zusätzlich: 51,13 Euro;

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