Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
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letztlich nicht aufgegriffen, da die Änderung des KrW-/AbfG mit der Umsetzung von<br />
EG-Richtlinien nicht in zwingendem Zusammenhang stand.<br />
Stattdessen hat der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Verabschiedung<br />
des Artikelgesetzes eine Entschließung gefasst, wonach „nach Abschluss des<br />
Gesetzgebungsverfahrens das Kreislaufwirtschaftsgesetz dahin gehend zu novellieren<br />
(ist), dass Getrennthaltungspflichten für Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur<br />
Beseitigung am Ort des Entstehens geregelt werden, soweit dies EU-rechtlich möglich<br />
ist“ (s. Anhang 8.4 ).<br />
Mitte 2001 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Vorschlag zur Änderung<br />
des KrW-/AbfG vorgelegt. Dieser Vorschlag greift zunächst den Ansatz des Umweltausschusses<br />
des Bundesrates zu den Getrennthaltungspflichten wieder auf; darüber<br />
hinaus enthält er vor allem eine Klarstellung des Begriffs der Haushaltsabfälle in § 13<br />
Abs. 1 KrW-/AbfG sowie eine Klarstellung der energetischen Verwertung in § 4 Abs.<br />
4 S. 1 KrW-/AbfG. Danach soll die energetische Verwertung nur den Einsatz von<br />
Abfällen als Ersatzbrennstoff außerhalb von Abfallverbrennungsanlagen beinhalten.<br />
Eine energetische Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen soll nur<br />
zulässig sein, soweit eine Verordnung der Bundesregierung die Abfallarten bestimmt,<br />
die auch in Abfallverbrennungsanlagen energetisch verwertet werden können (s. Anhang<br />
8.5 ).<br />
Auch diese Gesetzesinitiative wurde zwischen den Koalitionsfraktionen sehr kontrovers<br />
diskutiert. Insbesondere das Bundesumweltministerium machte erhebliche EUrechtliche<br />
Bedenken geltend. Aufgrund einer Intervention des Bundeskanzleramtes<br />
wurde der Vorschlag schließlich nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.<br />
Abfall<br />
aus Aus Haushaltungen<br />
Aus anderen Herkunftsbereichen<br />
aus anderen<br />
(als Haushaltungen)<br />
Herkunftsbereichen<br />
(als Haushaltungen)<br />
Abfall zur<br />
Verwertung<br />
Abfall zur<br />
Beseitigung<br />
Abfall zur<br />
Beseitigung<br />
Abfall zur<br />
Verwertung<br />
<strong>Landkreis</strong> als öffentlichrechtlicher<br />
Entsorgungsträger<br />
AWS als<br />
Entsorgungsträger<br />
gem. § 16 II<br />
Freie<br />
Handelsware