25.06.2014 Aufrufe

Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

letztlich nicht aufgegriffen, da die Änderung des KrW-/AbfG mit der Umsetzung von<br />

EG-Richtlinien nicht in zwingendem Zusammenhang stand.<br />

Stattdessen hat der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Verabschiedung<br />

des Artikelgesetzes eine Entschließung gefasst, wonach „nach Abschluss des<br />

Gesetzgebungsverfahrens das Kreislaufwirtschaftsgesetz dahin gehend zu novellieren<br />

(ist), dass Getrennthaltungspflichten für Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur<br />

Beseitigung am Ort des Entstehens geregelt werden, soweit dies EU-rechtlich möglich<br />

ist“ (s. Anhang 8.4 ).<br />

Mitte 2001 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Vorschlag zur Änderung<br />

des KrW-/AbfG vorgelegt. Dieser Vorschlag greift zunächst den Ansatz des Umweltausschusses<br />

des Bundesrates zu den Getrennthaltungspflichten wieder auf; darüber<br />

hinaus enthält er vor allem eine Klarstellung des Begriffs der Haushaltsabfälle in § 13<br />

Abs. 1 KrW-/AbfG sowie eine Klarstellung der energetischen Verwertung in § 4 Abs.<br />

4 S. 1 KrW-/AbfG. Danach soll die energetische Verwertung nur den Einsatz von<br />

Abfällen als Ersatzbrennstoff außerhalb von Abfallverbrennungsanlagen beinhalten.<br />

Eine energetische Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen soll nur<br />

zulässig sein, soweit eine Verordnung der Bundesregierung die Abfallarten bestimmt,<br />

die auch in Abfallverbrennungsanlagen energetisch verwertet werden können (s. Anhang<br />

8.5 ).<br />

Auch diese Gesetzesinitiative wurde zwischen den Koalitionsfraktionen sehr kontrovers<br />

diskutiert. Insbesondere das Bundesumweltministerium machte erhebliche EUrechtliche<br />

Bedenken geltend. Aufgrund einer Intervention des Bundeskanzleramtes<br />

wurde der Vorschlag schließlich nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.<br />

Abfall<br />

aus Aus Haushaltungen<br />

Aus anderen Herkunftsbereichen<br />

aus anderen<br />

(als Haushaltungen)<br />

Herkunftsbereichen<br />

(als Haushaltungen)<br />

Abfall zur<br />

Verwertung<br />

Abfall zur<br />

Beseitigung<br />

Abfall zur<br />

Beseitigung<br />

Abfall zur<br />

Verwertung<br />

<strong>Landkreis</strong> als öffentlichrechtlicher<br />

Entsorgungsträger<br />

AWS als<br />

Entsorgungsträger<br />

gem. § 16 II<br />

Freie<br />

Handelsware

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!