25.06.2014 Aufrufe

Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemein lässt sich sagen, dass jede gebührenbewehrte Leistung beim Leistungsnehmer<br />

i.d.R. einen Denkprozess auslöst, der dem Kosteneffekt den Nutzen<br />

gegenüberstellt und mit der Entscheidung endet, ob von der Leistung<br />

Gebrauch gemacht werden soll. Nicht verallgemeinern sollte man aber dabei,<br />

dass diese Gedanken bei einem Nein in illegalen Entsorgungshandlungen münden<br />

können. Deshalb muss insbesondere bei Beseitigungsabfällen die Flucht<br />

aus der Gebührenpflicht erschwert werden.<br />

In jedem Falle sind die Gebühren geeignet, bei den Bürgerinnen und Bürgern<br />

Maßnahmen zu bewirken, die der Vermeidung, der Verminderung, auch hinsichtlich<br />

gefährlicher Inhaltsstoffe, oder der Trennung nach verschiedenen Abfallarten<br />

dienen, wenn sie so gestaltet sind, dass sich diese Bemühungen auch<br />

lohnen.<br />

Die Vermeidung (und Verminderung) von Abfällen ist generell die kostengünstigste<br />

Variante. Die Zuführung zur Verwertung, auch nach bzw. durch Abfalltrennung,<br />

muss günstiger sein als entsprechende Beseitigungsmaßnahmen für<br />

die Gesamtheit des Abfalles.<br />

Im Bereich der Restabfallabfuhr wurden durch die persönliche Beeinflussung<br />

der Entleerungsanzahl bei Mehrpersonengrundstücken von maximal 26 auf bis<br />

zu 16 (13 bei Einpersonengrundstücken) Entleerungen pro Jahr deutliche Anreize<br />

geschaffen, möglichst wenig Restabfälle anfallen zu lassen. Auf der Kostenseite<br />

schlägt neben der Behältergebühr nur die tatsächliche Zahl der Leerungen<br />

zu Buche.<br />

Zu Zeiten des reinen Restabfallgebührenmaßstabes, bei dem ausschließlich die<br />

überlassene Restmüllmenge die Gebührenhöhe bestimmte, war sicherlich der<br />

Anreiz zur Abfallvermeidung und –verwertung größer, da quersubventionierte<br />

Leistungen als wesentlich kostengünstiger erschienen, als heute.<br />

Nun, wo durch die Forderung nach Gebührengerechtigkeit der vorsichtige Abbau<br />

des Überdeckungsgrades der Restabfallgebühren hin zu Einzelleistungsgebühren<br />

erfolgt, scheinen Teile der Bevölkerung zunehmend nicht mehr bereit<br />

zu sein, Restabfallanteile in den jetzt günstigeren Restabfallbehältnissen unterzubringen.<br />

Dies findet Ausdruck in höheren Fehlwurfanteilen in der Biotonne<br />

sowie im "gelben Sack".<br />

Diesem Missbrauch wird mit Nichtleerung der betreffenden Behältnisse, anschließender<br />

Information und erforderlichenfalls persönlicher Beratung begegnet.<br />

Wird nach erfolgter Nachsortierung eine außerplanmäßige Abfuhr verlangt,<br />

wird diese zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />

Um im Bereich der Problemabfälle die Getrennthaltung vom Restabfall zu erreichen,<br />

werden diese weiter gebührenfrei angenommen (qualitative Vermeidung).<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!