Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemein lässt sich sagen, dass jede gebührenbewehrte Leistung beim Leistungsnehmer<br />
i.d.R. einen Denkprozess auslöst, der dem Kosteneffekt den Nutzen<br />
gegenüberstellt und mit der Entscheidung endet, ob von der Leistung<br />
Gebrauch gemacht werden soll. Nicht verallgemeinern sollte man aber dabei,<br />
dass diese Gedanken bei einem Nein in illegalen Entsorgungshandlungen münden<br />
können. Deshalb muss insbesondere bei Beseitigungsabfällen die Flucht<br />
aus der Gebührenpflicht erschwert werden.<br />
In jedem Falle sind die Gebühren geeignet, bei den Bürgerinnen und Bürgern<br />
Maßnahmen zu bewirken, die der Vermeidung, der Verminderung, auch hinsichtlich<br />
gefährlicher Inhaltsstoffe, oder der Trennung nach verschiedenen Abfallarten<br />
dienen, wenn sie so gestaltet sind, dass sich diese Bemühungen auch<br />
lohnen.<br />
Die Vermeidung (und Verminderung) von Abfällen ist generell die kostengünstigste<br />
Variante. Die Zuführung zur Verwertung, auch nach bzw. durch Abfalltrennung,<br />
muss günstiger sein als entsprechende Beseitigungsmaßnahmen für<br />
die Gesamtheit des Abfalles.<br />
Im Bereich der Restabfallabfuhr wurden durch die persönliche Beeinflussung<br />
der Entleerungsanzahl bei Mehrpersonengrundstücken von maximal 26 auf bis<br />
zu 16 (13 bei Einpersonengrundstücken) Entleerungen pro Jahr deutliche Anreize<br />
geschaffen, möglichst wenig Restabfälle anfallen zu lassen. Auf der Kostenseite<br />
schlägt neben der Behältergebühr nur die tatsächliche Zahl der Leerungen<br />
zu Buche.<br />
Zu Zeiten des reinen Restabfallgebührenmaßstabes, bei dem ausschließlich die<br />
überlassene Restmüllmenge die Gebührenhöhe bestimmte, war sicherlich der<br />
Anreiz zur Abfallvermeidung und –verwertung größer, da quersubventionierte<br />
Leistungen als wesentlich kostengünstiger erschienen, als heute.<br />
Nun, wo durch die Forderung nach Gebührengerechtigkeit der vorsichtige Abbau<br />
des Überdeckungsgrades der Restabfallgebühren hin zu Einzelleistungsgebühren<br />
erfolgt, scheinen Teile der Bevölkerung zunehmend nicht mehr bereit<br />
zu sein, Restabfallanteile in den jetzt günstigeren Restabfallbehältnissen unterzubringen.<br />
Dies findet Ausdruck in höheren Fehlwurfanteilen in der Biotonne<br />
sowie im "gelben Sack".<br />
Diesem Missbrauch wird mit Nichtleerung der betreffenden Behältnisse, anschließender<br />
Information und erforderlichenfalls persönlicher Beratung begegnet.<br />
Wird nach erfolgter Nachsortierung eine außerplanmäßige Abfuhr verlangt,<br />
wird diese zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />
Um im Bereich der Problemabfälle die Getrennthaltung vom Restabfall zu erreichen,<br />
werden diese weiter gebührenfrei angenommen (qualitative Vermeidung).<br />
22