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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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2.2.3 Gebührenstruktur<br />

Für die im Holsystem eingesammelten Restabfälle wird monatlich eine lineare,<br />

restabfallbehältervolumenabhängige Behältergebühr erhoben. Das zugrunde<br />

gelegte Mindestbehältervolumen beträgt grundsätzlich 8 l pro Person und Woche.<br />

Zusätzlich zur Behältergebühr ist eine ebenfalls lineare, volumenabhängige<br />

Leerungsgebühr zu entrichten. Das 2001 eingeführte Identsystem für Restabfalltonnen<br />

ermöglicht hier eine verursachergerechtere Gebührenveranlagung.<br />

So kann die Entleerungsanzahl bei Mehrpersonengrundstücken von maximal 26<br />

pro Jahr auf bis zu 16 Mindestentleerungen, für Einpersonengrundstücke sogar<br />

auf bis zu 13 Mindestentleerungen, reduziert werden.<br />

Für die Bioabfallbehälter wird gleichfalls eine monatliche, lineare volumenabhängige<br />

Leistungsgebühr erhoben.<br />

Die Gebühr für die 240 l – Sommerbiotonne wird nur in den Abfuhrmonaten April<br />

bis November erhoben. Die Gebührensätze für die Biotonnen sind gewollt<br />

nicht kostendeckend. Die Gebührenhöhe wurde so gestaltet, dass der Anreiz<br />

zur Eigenkompostierung erhöht, der Anreiz zur Mülltrennung aber erhalten<br />

bleibt.<br />

Grundgebühren gibt es nicht mehr.<br />

Um den Missbrauch von Wertstoffsäcken für Altpapier einzudämmen, werden<br />

diese gegen eine geringe Gebühr vertrieben.<br />

Bis Ende 2000 war eine Sperrmüllabfuhr pro Haushalt und Jahr, mit Ausnahme<br />

von schadstoffhaltigem Sperrmüll, gebührenfrei.<br />

Seit Jahresbeginn 2001 erfolgt die Sperrmüllabfuhr generell gebührenpflichtig,<br />

jedoch noch nicht kostendeckend.<br />

Für Selbstanlieferungen von Abfallkleinmengen auf den Entsorgungsanlagen<br />

per PKW werden Bagatellgebühren gemäß § 4 Absatz 2 der Abfallgebührensatzung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Schaumburg</strong> vom 17.10.2000 in der Fassung der zweiten<br />

Änderungssatzung vom 17.12.2002 nach Anzahl bzw. Menge erhoben, wenn<br />

sich die Anzahl der Anlieferungen auf eine je Haushalt und Tag beschränkt. Bei<br />

Überschreitungen der dort genannten Bagatellmengen und / oder der Anlieferungshäufigkeit<br />

sind kostendeckende Entgelte gemäß der Entgeltliste der AWS<br />

zu entrichten.<br />

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