Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
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2.2.2.2 Kommunale Eigenkompostierungsplätze<br />
Neben dem Biokompostwerk Wiehagen sind im <strong>Landkreis</strong> sieben kommunale,<br />
dezentrale Kompostierungsplätze für Gartenabfälle (Grünabfälle, Baum- und<br />
Strauchschnitt) vorhanden (s. Abb. 6).<br />
Diese befinden sich in<br />
- Bückeburg (hinter der Kläranlage),<br />
- Obernkirchen (Bauhof),<br />
- Rinteln (neben der Kläranlage),<br />
- Stadthagen (neben der Kläranlage),<br />
- Eilsen / Heeßen (nördlich der Straße "Im Wiesengrund"),<br />
- Rodenberg / Pohle (alte Kläranlage) und<br />
- Sachsenhagen (an der Kläranlage).<br />
Sie wurden seinerzeit im Auftrag des <strong>Landkreis</strong>es errichtet und werden nun unter<br />
der Regie der jeweiligen Kommune in Kooperation mit der AWS betrieben.<br />
Bei Bedarf stellt die AWS ihre Maschinen zum Schreddern, Häckseln, Umsetzen<br />
und Sieben o.ä. gegen Entgelt zur Verfügung.<br />
Die Nutzung der Plätze ist ausschließlich der betreibenden Kommune vorbehalten<br />
und i.A. jeweils auf Haushaltungen aus dem Gebiet der betreibenden<br />
Kommune beschränkt. Eine Annahme von Abfällen, die nicht aus dem Kreisgebiet<br />
stammen, ist hier nicht zulässig.<br />
Gartenabfälle werden auch im Biokompostwerk Wiehagen, im EZS und in der<br />
Dauerannahmestelle Nienstädt angenommen.<br />
Für alle Gartenabfallannahmestellen wird eine einheitliche Gebührenstruktur<br />
angestrebt.<br />
2.2.2.3 Konzeptbedeutsame Entsorgungsanlagen von Dritten im<br />
Kreisgebiet<br />
Autowrackplätze<br />
§ 15 Absatz 4 KrW-/AbfG verpflichtet die örE, Kraftfahrzeuge oder Anhänger<br />
ohne gültige amtliche Kennzeichen, wenn diese auf öffentlichen Flächen oder<br />
außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt sind, zu entsorgen.<br />
Dies allerdings nur dann, wenn der Halter oder Eigentümer nicht ermittelt werden<br />
kann und soweit keine Anhaltspunkte für deren Entwendung oder bestimmungsgemäße<br />
Nutzung bestehen und sie nicht innerhalb eines Monats nach<br />
einer am Fahrzeug angebrachten, deutlich sichtbaren Aufforderung (soge-<br />
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