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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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3.2.7 Restabfälle<br />

A b f a l l a r t :<br />

Einsammlungssystem:<br />

Bereitstellungsort:<br />

Entledigungsform:<br />

Restabfälle<br />

Holsystem<br />

am nächsten öffentlichen Weg<br />

Restabfalltonne (40, 60, 80, 120, 240 l)<br />

Restabfallbeistellsack (50 l)<br />

Bringsystem<br />

dafür vorgesehene Entsorgungsanlagen<br />

(s. Kap. 2.2.2)<br />

lose oder verpackt<br />

Regelentledigungsintervall:<br />

Gebühren / Entgelte:<br />

Im Jahr 2002 überlassene Menge:<br />

Mengenprognose:<br />

Behandlungsmaßnahmen:<br />

Verbleib:<br />

Vorgesehene Strukturveränderungen:<br />

Anmerkungen:<br />

14-tgl.<br />

beliebig im Rahmen der jeweiligen<br />

Öffnungszeiten<br />

Behälter- und Leerungsgebühren bis 0,5 m³ z. Z. 7,50 €;<br />

s. Abfallgebührensatzung; je Beistell- ansonsten gemäß Preisliste AWS<br />

sack z.Z. 4,86 €<br />

14.323,11 Mg (ohne Fehlwürfe, einschließlich Kleingewerbeanteile)<br />

stabil<br />

Sortierung in der vorhandenen Abfallsortier- und –behandlungsanlage bzw.<br />

voraussichtlich ab 2005 Sortierung und Behandlung in der MBA<br />

verwertbare Bestandteile in Verwertung; Ablagerung von nicht verwertbaren Mengen in der<br />

Zentraldeponie im EZS<br />

Gebührenneukalkulation zunächst in 2003; Betrieb der biologischen Vorbehandlungsstufe<br />

und der erweiterten mechanischen Stufe ab 2005<br />

Ungefähr Mitte 2004 wird die MBA den Probebetrieb aufnehmen, um dann spätestens ab<br />

01.06.2005 konform der Abfallablagerungsverordnung zu arbeiten<br />

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