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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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Die größten Abweichungen zum Status quo sind mit einer vollständigen Liberalisierung<br />

der Abfallwirtschaft (Szenario 5) verbunden. Der Arbeitskreis 24 hat anhand der<br />

o. g. Kriterien ein Konzept entwickelt, in dem die Abfallentsorgung vollständig privater<br />

Verantwortung übertragen wird. Die öffentliche Hand nimmt im Rahmen der Gefahrenabwehr<br />

lediglich Überwachungsaufgaben wahr. Die Garantenstellung der öffentlichen<br />

Hand entfällt, die Entsorgungssicherheit ist ausschließlich durch die private<br />

Wirtschaft sicherzustellen. Das Modell erfordert weitgehende Vorgaben zur ordnungsgemäßen<br />

Auswahl und Überwachung der Abfallentsorger durch die Abfallerzeuger<br />

und zum Zulassungsverfahren für Abfallentsorger. Die abfallrechtliche Verantwortung<br />

der Grundstückseigentümer und privaten Abfallerzeuger nimmt deutlich<br />

zu.<br />

Die Kosten für die Abfallentsorgung im liberalisierten Modell werden sich stärker als<br />

bisher an Menge und Art des Abfalls orientieren; insofern wird die Preisvielfalt zunehmen.<br />

Kostenregelungen sind im liberalisierten Modell sowohl für die nicht mehr benötigten<br />

Entsorgungsanlagen, für die Sicherung und Sanierung von Altablagerungen als auch<br />

für die Entsorgung des „wilden Mülls“ erforderlich.<br />

Verlauf der Diskussion:<br />

Die Diskussion der Szenarien wurde durch die teilweise erheblichen Interessengegensätze<br />

der Beteiligten, insbesondere der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände<br />

und der kommunalen Entsorgungsbetriebe auf der einen Seite sowie der Vertreter<br />

der privaten Entsorgungswirtschaft auf der anderen Seite, bestimmt. Wegen<br />

der zum Teil unüberwindlichen Interessengegensätze und der Ermangelung von geeignetem<br />

und belastbarem Zahlenmaterial für Niedersachsen hat sich der Arbeitskreis<br />

nicht in der Lage gesehen, die diskutierten Modelle im Einzelnen zu bewerten.<br />

Fazit:<br />

Das Ergebnis der Diskussion lässt sich gleichwohl in folgenden Eckpunkten zusammenfassen:<br />

Jede Änderung der Organisation der Abfallwirtschaft erfordert gesetzliche Änderungen.<br />

Änderungen auf untergesetzlicher Ebene, wie z. B. Gewerbeabfallverordnung<br />

reichen nicht aus.<br />

Die Qualität der Abfallentsorgung ist eine Frage gesetzlicher Vorgaben in Bezug<br />

auf Anforderungen an die Verwertung sowie des Setzens von Anreizen für<br />

den Einsatz von Recyclingmaterialien.<br />

Sowohl die Beschränkung der Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträger auf die Haushaltsabfälle (Szenario 3) als auch die völlige<br />

Liberalisierung der Abfallentsorgung (Szenario 5) erfordern finanzielle Lösungen<br />

für die dann nicht mehr benötigten Anlagen.

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