Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
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Die größten Abweichungen zum Status quo sind mit einer vollständigen Liberalisierung<br />
der Abfallwirtschaft (Szenario 5) verbunden. Der Arbeitskreis 24 hat anhand der<br />
o. g. Kriterien ein Konzept entwickelt, in dem die Abfallentsorgung vollständig privater<br />
Verantwortung übertragen wird. Die öffentliche Hand nimmt im Rahmen der Gefahrenabwehr<br />
lediglich Überwachungsaufgaben wahr. Die Garantenstellung der öffentlichen<br />
Hand entfällt, die Entsorgungssicherheit ist ausschließlich durch die private<br />
Wirtschaft sicherzustellen. Das Modell erfordert weitgehende Vorgaben zur ordnungsgemäßen<br />
Auswahl und Überwachung der Abfallentsorger durch die Abfallerzeuger<br />
und zum Zulassungsverfahren für Abfallentsorger. Die abfallrechtliche Verantwortung<br />
der Grundstückseigentümer und privaten Abfallerzeuger nimmt deutlich<br />
zu.<br />
Die Kosten für die Abfallentsorgung im liberalisierten Modell werden sich stärker als<br />
bisher an Menge und Art des Abfalls orientieren; insofern wird die Preisvielfalt zunehmen.<br />
Kostenregelungen sind im liberalisierten Modell sowohl für die nicht mehr benötigten<br />
Entsorgungsanlagen, für die Sicherung und Sanierung von Altablagerungen als auch<br />
für die Entsorgung des „wilden Mülls“ erforderlich.<br />
Verlauf der Diskussion:<br />
Die Diskussion der Szenarien wurde durch die teilweise erheblichen Interessengegensätze<br />
der Beteiligten, insbesondere der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände<br />
und der kommunalen Entsorgungsbetriebe auf der einen Seite sowie der Vertreter<br />
der privaten Entsorgungswirtschaft auf der anderen Seite, bestimmt. Wegen<br />
der zum Teil unüberwindlichen Interessengegensätze und der Ermangelung von geeignetem<br />
und belastbarem Zahlenmaterial für Niedersachsen hat sich der Arbeitskreis<br />
nicht in der Lage gesehen, die diskutierten Modelle im Einzelnen zu bewerten.<br />
Fazit:<br />
Das Ergebnis der Diskussion lässt sich gleichwohl in folgenden Eckpunkten zusammenfassen:<br />
Jede Änderung der Organisation der Abfallwirtschaft erfordert gesetzliche Änderungen.<br />
Änderungen auf untergesetzlicher Ebene, wie z. B. Gewerbeabfallverordnung<br />
reichen nicht aus.<br />
Die Qualität der Abfallentsorgung ist eine Frage gesetzlicher Vorgaben in Bezug<br />
auf Anforderungen an die Verwertung sowie des Setzens von Anreizen für<br />
den Einsatz von Recyclingmaterialien.<br />
Sowohl die Beschränkung der Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen<br />
Entsorgungsträger auf die Haushaltsabfälle (Szenario 3) als auch die völlige<br />
Liberalisierung der Abfallentsorgung (Szenario 5) erfordern finanzielle Lösungen<br />
für die dann nicht mehr benötigten Anlagen.