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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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§ 7<br />

Kompostierbare Abfälle<br />

(1) Kompostierbare Abfälle im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 sind bewegliche Sachen nativorganischen<br />

Ursprungs aus Haushaltungen. Dazu gehören insbesondere Garten- und<br />

Parkabfälle, Gemüse-, Obst- und sonstige Speisereste, jedoch keine Knochen.<br />

(2) Kompostierbare Abfälle sind in dem dafür zugelassenen Bioabfallbehälter bereitzustellen.<br />

§ 4 Abs. 3 bleibt unberührt.<br />

(3) Sperrige Grünabfälle aus Haushaltungen können zusätzlich als Bundware zur Abfuhr bereitgestellt<br />

werden. Bundware im Sinne dieser Satzung sind wetter- und reißfest verschnürte<br />

Bündel mit höchstens 1 m Länge und einem Gewicht von maximal 10 kg.<br />

§ 8<br />

Altpapier<br />

(1) Altpapier im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 ist Abfall aus Papier wie Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Pappe und andere nicht verschmutzte, ausschließlich aus Papier bestehende, bewegliche<br />

Sachen.<br />

(2) Altpapier ist in wetter- und reißfest verschnürten Pappkartons oder als Bundware zur Abfuhr<br />

bereitzustellen. Bundware im Sinne dieser Satzung sind wetter- und reißfest verschnürte<br />

Bündel mit höchstens 1 m Länge und einem Gewicht von maximal 10 kg.<br />

(3) Altpapier kann auch in den dafür zugelassenen Wertstoffsäcken zur Abfuhr bereitgestellt<br />

werden.<br />

§ 9<br />

Altglas<br />

(1) Altglas im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3 ist Abfall aus Hohlglas, z.B. Flaschen und Gläser,<br />

nicht aber Fenster- oder Spiegelglas (Flachglas).<br />

(2) Altglas ist an den bekannt gegebenen Sammelstellen getrennt nach Weiß-, Grün- und<br />

Braunglas in die entsprechend gekennzeichneten Glascontainer einzugeben.<br />

§ 10<br />

Leichtverpackungen<br />

(1) Leichtverpackungen im Sinne von 6 Abs. 1 Nr. 4 sind Verpackungen aus Weißblech, Aluminium,<br />

Kunststoff, und Verbundstoffen.<br />

(2) Leichtverpackungen sind an den bekannten Abfuhrterminen in den dafür zugelassenen<br />

Wertstoffsäcken zur Abfuhr bereitzustellen.

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