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Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg

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2.3.3 Kommunale Eigenkompostierungsplätze<br />

Das Prinzip der dezentralen Kompostierungsplätze hat sich bewährt und soll<br />

daher möglichst flächendeckend beibehalten werden.<br />

Durch den ausgesetzten Betrieb der Boden- und Bauschuttdeponie Bernsen (s.<br />

Kap. 2.2.2.1) ist derzeit auch die dortige Gartenabfallannahmestelle geschlossen.<br />

Eine Wiedereröffnung ist derzeit nicht absehbar.<br />

Um den Auetaler Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine ortsnahe Anlage zur<br />

Selbstanlieferung von Gartenabfällen anbieten zu können, ist hier zeitnah eine<br />

Ersatzlösung zu finden.<br />

2.3.4 Gebührenstruktur<br />

§ 12 Absatz 2 des niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet die<br />

örE ihre Gebühren so zu gestalten, dass die Vermeidung und die Verwertung<br />

von Abfällen gefördert werden.<br />

Die Bürgerrinnen und Bürger verlangen in zunehmendem Maße mehr Gebührengerechtigkeit<br />

durch verursachergerechtere Gebühren. Dies bedeutet zum<br />

einen, dass diejenigen, die viel Abfall erzeugen, auch viel bezahlen sollen; zum<br />

anderen möchten sie nach Möglichkeit nur die Entsorgungsleistungen bezahlen,<br />

die auch in Anspruch genommen wurden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss<br />

man sich in der Gebührenkalkulation vom alten Restmüllmaßstab, d. h. die<br />

Restmüllmenge bestimmt die Gesamtgebührenhöhe, noch weiter entfernen als<br />

bisher. Die Quersubventionierung anderer Einzelentsorgungsleistungen durch<br />

die Gebührenüberdeckung beim Restabfall muss dann, wie die Überdeckung<br />

selbst, reduziert bzw. fast gänzlich abgebaut werden. Für die einzelnen Dienstleistungen<br />

sind vermehrt direkte und in stärkerem Maße kostendeckende Gebühren<br />

zu erheben.<br />

Diesen schon mit der jetzigen Gebührensatzung eingeschlagenen Weg wird der<br />

<strong>Landkreis</strong> fortsetzen. Dabei darf nicht außer Acht bleiben, dass das Justieren an<br />

den Gebührenschrauben der einzelnen Entsorgungsleistungen ein sensibler<br />

Vorgang ist.<br />

Die Anreize zur Vermeidung und Verwertung nicht verloren gehen zu lassen,<br />

das verstärkte Aufkeimen von wilder Abfallentsorgung zu vermeiden, Gebührengerechtigkeit,<br />

die im Optimalfall für die Kundschaft sogar das Äquivalenzprinzip<br />

erfüllt, zu erreichen sowie die Einnahmesicherheit zu erzielen, sind dabei<br />

sich eigentlich diametral gegenüberstehende Ziele (Abb. 8).<br />

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