Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
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2.3.3 Kommunale Eigenkompostierungsplätze<br />
Das Prinzip der dezentralen Kompostierungsplätze hat sich bewährt und soll<br />
daher möglichst flächendeckend beibehalten werden.<br />
Durch den ausgesetzten Betrieb der Boden- und Bauschuttdeponie Bernsen (s.<br />
Kap. 2.2.2.1) ist derzeit auch die dortige Gartenabfallannahmestelle geschlossen.<br />
Eine Wiedereröffnung ist derzeit nicht absehbar.<br />
Um den Auetaler Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine ortsnahe Anlage zur<br />
Selbstanlieferung von Gartenabfällen anbieten zu können, ist hier zeitnah eine<br />
Ersatzlösung zu finden.<br />
2.3.4 Gebührenstruktur<br />
§ 12 Absatz 2 des niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet die<br />
örE ihre Gebühren so zu gestalten, dass die Vermeidung und die Verwertung<br />
von Abfällen gefördert werden.<br />
Die Bürgerrinnen und Bürger verlangen in zunehmendem Maße mehr Gebührengerechtigkeit<br />
durch verursachergerechtere Gebühren. Dies bedeutet zum<br />
einen, dass diejenigen, die viel Abfall erzeugen, auch viel bezahlen sollen; zum<br />
anderen möchten sie nach Möglichkeit nur die Entsorgungsleistungen bezahlen,<br />
die auch in Anspruch genommen wurden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss<br />
man sich in der Gebührenkalkulation vom alten Restmüllmaßstab, d. h. die<br />
Restmüllmenge bestimmt die Gesamtgebührenhöhe, noch weiter entfernen als<br />
bisher. Die Quersubventionierung anderer Einzelentsorgungsleistungen durch<br />
die Gebührenüberdeckung beim Restabfall muss dann, wie die Überdeckung<br />
selbst, reduziert bzw. fast gänzlich abgebaut werden. Für die einzelnen Dienstleistungen<br />
sind vermehrt direkte und in stärkerem Maße kostendeckende Gebühren<br />
zu erheben.<br />
Diesen schon mit der jetzigen Gebührensatzung eingeschlagenen Weg wird der<br />
<strong>Landkreis</strong> fortsetzen. Dabei darf nicht außer Acht bleiben, dass das Justieren an<br />
den Gebührenschrauben der einzelnen Entsorgungsleistungen ein sensibler<br />
Vorgang ist.<br />
Die Anreize zur Vermeidung und Verwertung nicht verloren gehen zu lassen,<br />
das verstärkte Aufkeimen von wilder Abfallentsorgung zu vermeiden, Gebührengerechtigkeit,<br />
die im Optimalfall für die Kundschaft sogar das Äquivalenzprinzip<br />
erfüllt, zu erreichen sowie die Einnahmesicherheit zu erzielen, sind dabei<br />
sich eigentlich diametral gegenüberstehende Ziele (Abb. 8).<br />
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