Abfallwirtschaftskonzept - Landkreis Schaumburg
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- 7 -<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten; Außerkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Abfallentsorgung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Schaumburg</strong> vom 17.11.1998 außer<br />
Kraft.<br />
Hinweis:<br />
Die Regelungen des § 2 Abs. 5 Satz 2, § 2 Abs. 9 Satz 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 gelten ab dem<br />
1. November 2002.<br />
Die Regelungen des § 2 Abs. 1 und 5 sowie des § 9 Abs. 2 gelten ab dem 01.01.2003.<br />
Stadthagen, 26. Oktober 2000<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Schaumburg</strong><br />
Schöttelndreier<br />
Landrat