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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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Die 2. Regulierungsperiode endet zum 31. Dezember 2019. Beide Vertragspartner (OVAG<br />

<strong>und</strong> EVB) werden sich rechtzeitig vor Ablauf zusammensetzen <strong>und</strong> eine gemeinsame<br />

Entscheidung über den zukünftigen Netzbetrieb in der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> treffen.<br />

In dem Zeitraum der 2. Regulierungsperiode wird auch eine gesonderte<br />

Gewinnverteilungsabrede zwischen den beiden Gesellschaftern EVB <strong>und</strong> OVAG getroffen.<br />

Dadurch wird der EVB auch zukünftig das Ergebnis aus dem Netzbetrieb der Kernstadt<br />

zufließen. Dies ist hinsichtlich der Vereinbarung zwischen <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> EVB von Bedeutung,<br />

da die EVB entsprechende Ergebnisbeiträge für die Bäderfinanzierung erwirtschaften<br />

muss.<br />

Weiterhin wird entsprechend dem Kooperationsvertrag ein Betriebsführungsvertrag<br />

zwischen der BNG <strong>und</strong> der ovag Netz AG geschlossen. In diesem Zusammenhang werden<br />

5,5 Mitarbeiter der EVB auf die ovag Netz AG übergeleitet.<br />

Schließlich sollen die zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> <strong>und</strong> der EVB (Kernstadt) sowie OVAG<br />

(<strong>Stadt</strong>teile) abgeschlossenen Konzessionsverträge auf die BNG übergeleitet werden, die<br />

einen ordnungsgemäßen <strong>und</strong> effizienten Netzbetrieb gewährleisten. Die Überleitung ist<br />

notwendig, um die übergehenden Netzteile konzessionsrechtlich abzusichern.<br />

Die <strong>Butzbach</strong>er Netzbetrieb GmbH & Co KG soll weiteren Kommunen mit <strong>Stadt</strong>werken im<br />

Netzgebiet der OVAG offenstehen, um hier eine gemeinsame Plattform für den Netzbetrieb<br />

zu schaffen.<br />

Abschließend weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei um die Umsetzung der<br />

Gr<strong>und</strong>satzbeschlüsse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 21.02.2011 <strong>und</strong> aus dem<br />

Kooperationsvertrag zwischen der OVAG <strong>und</strong> der EVB vom 08.04.2011 handelt.

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