Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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Auswirkungen der Neukalkulation<br />
32. Die Gebührentatbestände gemäß § 5 der Satzung können in unveränderter Höhe<br />
beibehalten werden.<br />
Die Gebühren für die Grabräumung (§ 10) wurden vom 01.04.2013 bis 31.03.2015<br />
ausgeschrieben bzw. von der <strong>Stadt</strong> kalkuliert <strong>und</strong> im § 10 aufgenommen.<br />
33. Zu höheren Erlösen führen die Neukalkulationen der Bestattungsgebühren sowie der<br />
Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Grabstätte. Insbesondere die<br />
Grabnutzungsgebühren weisen eine hohe Unterdeckung auf, welche nunmehr<br />
reduziert wird.<br />
Unter der Annahme von 274 Bestattungen im Jahr führt die Neukalkulation der<br />
Bestattungs- <strong>und</strong> Grabnutzungsgebühren im Vergleich zu den aktuell gültigen<br />
Gebühren zu einer Erlössteigerung von 115.000,-- €.<br />
siehe Aufstellung: Vergleich der aktuell gültigen <strong>und</strong> der neu kalkulierten<br />
Friedhofsgebühren bei einem angenommenen Anstieg<br />
der Bestattungen in den nächsten 3 Jahren um 5 %