25.07.2014 Aufrufe

Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auswirkungen der Neukalkulation<br />

32. Die Gebührentatbestände gemäß § 5 der Satzung können in unveränderter Höhe<br />

beibehalten werden.<br />

Die Gebühren für die Grabräumung (§ 10) wurden vom 01.04.2013 bis 31.03.2015<br />

ausgeschrieben bzw. von der <strong>Stadt</strong> kalkuliert <strong>und</strong> im § 10 aufgenommen.<br />

33. Zu höheren Erlösen führen die Neukalkulationen der Bestattungsgebühren sowie der<br />

Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Grabstätte. Insbesondere die<br />

Grabnutzungsgebühren weisen eine hohe Unterdeckung auf, welche nunmehr<br />

reduziert wird.<br />

Unter der Annahme von 274 Bestattungen im Jahr führt die Neukalkulation der<br />

Bestattungs- <strong>und</strong> Grabnutzungsgebühren im Vergleich zu den aktuell gültigen<br />

Gebühren zu einer Erlössteigerung von 115.000,-- €.<br />

siehe Aufstellung: Vergleich der aktuell gültigen <strong>und</strong> der neu kalkulierten<br />

Friedhofsgebühren bei einem angenommenen Anstieg<br />

der Bestattungen in den nächsten 3 Jahren um 5 %

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!