Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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Sachstandsbericht:<br />
Gemäß § 92 Abs. 4 HGO ist, sofern der Haushaltsausgleich nicht möglich ist, ein<br />
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Es ist von der Gemeindevertretung bzw.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu beschließen <strong>und</strong> der Aufsichtsbehörde mit der<br />
Haushaltssatzung vorzulegen.<br />
Das mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossene Haushaltssicherungskonzept muss<br />
für das Haushaltsjahr 2013 überarbeitet werden, da die Genehmigung für die<br />
genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht<br />
<strong>zur</strong>ückgestellt wurde.<br />
Durch die Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass die umgesetzten <strong>und</strong> geplanten<br />
Haushaltssicherungsmaßnahmen für einen Ausgleich <strong>des</strong> Ergebnishaushaltes bei Weitem<br />
nicht ausreichen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde angesichts <strong>des</strong> anhaltend defizitären<br />
Haushaltsverlaufes aufgefordert, das Haushaltskonsolidierungskonzept umfassend zu<br />
überarbeiten <strong>und</strong> fortzuschreiben.<br />
Zu den Einzelheiten wird auf die vorliegende Genehmigungsverfügung der<br />
Kommunalaufsicht vom 31.07.2012 verwiesen.<br />
Der Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> hat unmittelbar nach Vorlage einer vorläufigen<br />
Budgetauswertung <strong>und</strong> eines ersten vorläufigen Rechnungsergebnisses für das<br />
Haushaltsjahr 2012 in seiner <strong>Sitzung</strong> am 08.01.2013 Vorgaben <strong>und</strong> Maßnahmen für die<br />
Budget- <strong>und</strong> Produktverantwortlichen für die einzelnen Budgets im Ergebnishaushalt<br />
beschlossen. Als Zielvorgabe wurde, soweit möglich <strong>und</strong> vertretbar, eine Deckelung der<br />
verfügbaren Mittel in den einzelnen Budgets für den Ergebnishaushalt 2013 festgelegt. Die<br />
verfügbaren Mittel in den einzelnen Budgets sollten gegenüber dem Durchschnitt der<br />
Rechnungsergebnisse 2011/2012 um 20% gekürzt werden. Zusammen mit weiteren<br />
Konsolidierungsmaßnahmen wurde als Obergrenze für das Defizit im Ergebnishaushalt<br />
2013 ein Betrag von ca. 3,5 Mio. € festgelegt. Aufgr<strong>und</strong> dieser Vorgaben wurden der jetzt<br />
vorliegende überarbeitete Haushaltsplanentwurf 2013 <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet. Eine nach Fachdiensten erstellte<br />
Auflistung der im Jahr 2013 <strong>und</strong> für den Finanzplanungszeitraum bis 2016 vorgesehenen<br />
Konsolidierungsmaßnahmen ist Bestandteil der Fortschreibung <strong>des</strong><br />
Haushaltskonsolidierungskonzepts. Diese Auflistung wurde bereits mit dem<br />
Haushaltsplanentwurf 2013 im Rahmen der Einbringung <strong>des</strong> Haushalts 2013 am<br />
25.04.2013 vorgelegt. Die Auflistung der Konsolidierungsmaßnahmen enthält, wie in der<br />
Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht <strong>und</strong> den Konsolidierungsleitlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Hessen gefordert, verbindliche Maßnahmen mit Umsetzungszeitpunkten <strong>und</strong> einer<br />
konkreten Darstellung der finanziellen Auswirkung der einzelnen Maßnahmen.<br />
Bei der Festlegung der Defizit-Obergrenze war zu berücksichtigen, dass durch die<br />
gesetzlich geforderte Sicherstellung <strong>des</strong> Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für<br />
unter 3-jährige Kinder ab 01.08.2013 <strong>und</strong> die gemäß Kindergartenkonzept geplante<br />
Einführung längerer Öffnungszeiten im Haushaltsjahr 2013 zusätzliche Personalkosten in<br />
Höhe von ca. 650.000,00 € erforderlich werden. Die nicht durch Elternbeiträge <strong>und</strong><br />
Zuschüsse gedeckten Kosten für die Kinderbetreuung (einschl. Kosten für Schulsozialarbeit