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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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Sachstandsbericht:<br />

Gemäß § 92 Abs. 4 HGO ist, sofern der Haushaltsausgleich nicht möglich ist, ein<br />

Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Es ist von der Gemeindevertretung bzw.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu beschließen <strong>und</strong> der Aufsichtsbehörde mit der<br />

Haushaltssatzung vorzulegen.<br />

Das mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossene Haushaltssicherungskonzept muss<br />

für das Haushaltsjahr 2013 überarbeitet werden, da die Genehmigung für die<br />

genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht<br />

<strong>zur</strong>ückgestellt wurde.<br />

Durch die Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass die umgesetzten <strong>und</strong> geplanten<br />

Haushaltssicherungsmaßnahmen für einen Ausgleich <strong>des</strong> Ergebnishaushaltes bei Weitem<br />

nicht ausreichen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde angesichts <strong>des</strong> anhaltend defizitären<br />

Haushaltsverlaufes aufgefordert, das Haushaltskonsolidierungskonzept umfassend zu<br />

überarbeiten <strong>und</strong> fortzuschreiben.<br />

Zu den Einzelheiten wird auf die vorliegende Genehmigungsverfügung der<br />

Kommunalaufsicht vom 31.07.2012 verwiesen.<br />

Der Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> hat unmittelbar nach Vorlage einer vorläufigen<br />

Budgetauswertung <strong>und</strong> eines ersten vorläufigen Rechnungsergebnisses für das<br />

Haushaltsjahr 2012 in seiner <strong>Sitzung</strong> am 08.01.2013 Vorgaben <strong>und</strong> Maßnahmen für die<br />

Budget- <strong>und</strong> Produktverantwortlichen für die einzelnen Budgets im Ergebnishaushalt<br />

beschlossen. Als Zielvorgabe wurde, soweit möglich <strong>und</strong> vertretbar, eine Deckelung der<br />

verfügbaren Mittel in den einzelnen Budgets für den Ergebnishaushalt 2013 festgelegt. Die<br />

verfügbaren Mittel in den einzelnen Budgets sollten gegenüber dem Durchschnitt der<br />

Rechnungsergebnisse 2011/2012 um 20% gekürzt werden. Zusammen mit weiteren<br />

Konsolidierungsmaßnahmen wurde als Obergrenze für das Defizit im Ergebnishaushalt<br />

2013 ein Betrag von ca. 3,5 Mio. € festgelegt. Aufgr<strong>und</strong> dieser Vorgaben wurden der jetzt<br />

vorliegende überarbeitete Haushaltsplanentwurf 2013 <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet. Eine nach Fachdiensten erstellte<br />

Auflistung der im Jahr 2013 <strong>und</strong> für den Finanzplanungszeitraum bis 2016 vorgesehenen<br />

Konsolidierungsmaßnahmen ist Bestandteil der Fortschreibung <strong>des</strong><br />

Haushaltskonsolidierungskonzepts. Diese Auflistung wurde bereits mit dem<br />

Haushaltsplanentwurf 2013 im Rahmen der Einbringung <strong>des</strong> Haushalts 2013 am<br />

25.04.2013 vorgelegt. Die Auflistung der Konsolidierungsmaßnahmen enthält, wie in der<br />

Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht <strong>und</strong> den Konsolidierungsleitlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Hessen gefordert, verbindliche Maßnahmen mit Umsetzungszeitpunkten <strong>und</strong> einer<br />

konkreten Darstellung der finanziellen Auswirkung der einzelnen Maßnahmen.<br />

Bei der Festlegung der Defizit-Obergrenze war zu berücksichtigen, dass durch die<br />

gesetzlich geforderte Sicherstellung <strong>des</strong> Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für<br />

unter 3-jährige Kinder ab 01.08.2013 <strong>und</strong> die gemäß Kindergartenkonzept geplante<br />

Einführung längerer Öffnungszeiten im Haushaltsjahr 2013 zusätzliche Personalkosten in<br />

Höhe von ca. 650.000,00 € erforderlich werden. Die nicht durch Elternbeiträge <strong>und</strong><br />

Zuschüsse gedeckten Kosten für die Kinderbetreuung (einschl. Kosten für Schulsozialarbeit

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