Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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Haushaltskonsolidierungskonzeptes vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen wurden in<br />
die Haushalts- <strong>und</strong> Finanzplanung eingearbeitet.<br />
Die überarbeitete Haushaltssatzung <strong>und</strong> der Haushaltsplan 2013 enthalten folgende<br />
Festsetzungen:<br />
Ergebnishaushalt:<br />
Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Er schließt mit einem Fehlbedarf von<br />
3.416.950 EUR für das Haushaltsjahr 2013 ab. Die im Vorfeld der Überarbeitung <strong>des</strong><br />
Haushaltsplans 2013 mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Zielvorgabe, das Defizit im<br />
Ergebnishaushalt auf max. 3,5 Mio. € zu reduzieren wurde damit erreicht.<br />
Finanzhaushalt:<br />
Im Finanzhaushalt werden unter anderem die Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />
abgebildet. Im Gegensatz zu früheren kameralen Haushalten sind die einzelnen<br />
Investitionsmaßnahmen aber nicht mehr im Finanzhaushalt, sondern nur noch im<br />
Investitionsprogramm dargestellt. Im Finanzhaushalt werden nur noch für je<strong>des</strong> Produkt die<br />
Summen der Auszahlungen für Baumaßnahmen <strong>und</strong> den Erwerb von Gr<strong>und</strong>stücken<br />
abgebildet. Durch das Investitionsprogramm ist aber weiterhin eine Transparenz gegeben.<br />
Investitionsprogramm:<br />
Durch die Gründung <strong>des</strong> Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft sind im städtischen Haushalt bei<br />
dem Produkt „Neubau, Umbau <strong>und</strong> Unterhaltung von öffentlichen Gebäuden“ keine<br />
Hochbaumaßnahmen mehr veranschlagt. Trotz einer Reduzierung der vorgesehenen<br />
Investitionsmaßnahmen kann aufgr<strong>und</strong> wichtiger <strong>und</strong> unaufschiebbarer Maßnahmen<br />
insbesondere in den Bereichen Brandschutz <strong>und</strong> Straßenbau im Haushaltsjahr 2013 <strong>und</strong> in<br />
den Folgejahren eine Netto-Neuverschuldung nicht vermieden werden.<br />
Im Haushaltsjahr 2013 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.923.300 EUR vorgesehen.<br />
Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung ist bis zum Jahr 2016 erfolgt. Wie<br />
bereits in den Vorjahren erfolgt die Fortschreibung im Gegensatz zu den bisherigen<br />
kameralen Haushalten innerhalb der Produkte <strong>und</strong> nicht mehr in einem gesonderten<br />
Finanzplan. Dadurch ist eine wesentlich bessere Vergleichbarkeit mit den aktuellen<br />
Ansätzen <strong>und</strong> den Ansätzen/Ergebnissen der Vorjahre gegeben.<br />
Bei den Ansätzen für Steuern <strong>und</strong> Umlagen sind alle aktuellen Finanzplanungsdaten sowie<br />
die bereits vorliegenden vorläufigen Zahlen für Zuweisungen <strong>und</strong> Umlagen eingearbeitet.<br />
Die Zinsdienstumlage <strong>und</strong> die Kompensationsumlage wurden gesondert veranschlagt.<br />
Eine Änderung der Hebesätze ist in der Haushaltssatzung 2013 für die Gr<strong>und</strong>steuer A<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>steuer B vorgesehen. Im Vorgriff auf die Beschlussfassung <strong>und</strong> Genehmigung<br />
der Haushaltssatzung soll wie schon im Jahr 2012 eine Hebesatzsatzung erlassen werden,<br />
ein entsprechender Hinweis ist in § 5 der Haushaltssatzung enthalten.<br />
Die Haushaltssatzung 2013 sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.923.300 EUR vor.<br />
Hier handelt es sich um die Aufnahme von Krediten vom Kreditmarkt <strong>zur</strong> Finanzierung der<br />
nicht durch Einzahlungen gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.