Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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<strong>und</strong> Ganztagsbetreuung) steigen im Jahr 2013 auf ca. 4,2 Mio. € <strong>und</strong> im Jahr 2014 auf ca.<br />
5 Mio. € an.<br />
Die Problematik <strong>des</strong> völlig un<strong>zur</strong>eichenden finanziellen Ausgleichs dieser Kosten durch<br />
B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land wurde bereits mehrfach erläutert. Zu den Einzelheiten wird auf die als<br />
Anlage beigefügte Ermittlung der Kosten für Kinderbetreuung hingewiesen.<br />
Im Rahmen eines aufsichtsbehördlichen Gesprächs mit dem Landrat <strong>des</strong> Wetteraukreises<br />
<strong>und</strong> Vertretern der Kommunalaufsicht am 14.02.2013 wurden die oben dargestellten<br />
Umstände entsprechend gewürdigt. Die Kommunalaufsicht hat ein für die Pflichtaufgabe<br />
Kinderbetreuung vorhandenes strukturelles Defizit in einer Höhe von ca. 3,5 Mio. € für das<br />
Haushaltsjahr 2013 akzeptiert <strong>und</strong> die vorgesehenen zusätzlichen<br />
Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2013 gewürdigt. Der Landrat <strong>des</strong><br />
Wetteraukreises hat erklärt, bei Einhaltung <strong>des</strong> Defizits im Ergebnishaushalt 2013 in Höhe<br />
von ca. 3,5 Mio. eine Haushaltsgenehmigung zu erteilen.<br />
Um die Wirkung der Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt darzustellen, wurden wie in<br />
den Vorjahren die Konsolidierungsmaßnahmen bereits in den überarbeiteten<br />
Haushaltsplanentwurf 2013 eingearbeitet.<br />
Für verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen ist die Änderung bzw. Neufassung von<br />
Satzungen erforderlich. Für die dazu notwendigen Einzelbeschlüsse werden den<br />
städtischen Gremien zeitnah entsprechende Vorlagen <strong>zur</strong> Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
vorgelegt.