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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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Urnenwahlgrab 980,00<br />

Urnenwahlgrab - Gebühr pro Jahr Verlängerung 39,00<br />

Urnenwand 860,00<br />

Urnenwand Wahl 1.070,00<br />

Urnenwand Wahl - Gebühr pro Jahr Verlängerung 43,00<br />

28. Bei der Berechnung der Gebühren wurde berücksichtigt, dass ein Teil der<br />

anfallenden Kosten durch eine Nutzungsverlängerung von Wahlgräbern bei der<br />

zweiten Bestattung gedeckt wird. Auf Gr<strong>und</strong> von Auswertungen der letzten Jahre<br />

wurde hier als Gr<strong>und</strong>lage eine durchschnittliche Verlängerung der Erdwahlgräber um<br />

15 Jahre <strong>und</strong> der Urnenwahlgräber (Erde <strong>und</strong> Wand) um 10 Jahre angesetzt.<br />

29. Die Kosten für die Nutzungsverlängerung für je ein Jahr wurden aus dieser<br />

Berechnung abgeleitet, indem die ermittelten Werte von 15 bzw. 10 Jahren<br />

heruntergerechnet worden sind.<br />

29 a. Bei Kindergräbern (Beisetzungen Verstorbener bis zum 5. Lebensjahr) wird aus<br />

sozialen Gesichtspunkten empfohlen, die Gebühr von 960,-- € auf 480,-- €<br />

um 50 % zu reduzieren. Im Durchschnitt wird alle 2 Jahre 1 Kindergrab<br />

angelegt.<br />

Gebühren für die Grabräumung (§ 10)<br />

30. Die Gebühren für die Grabräumung (§ 10 der Gebührenordnung) fallen für die<br />

Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit an <strong>und</strong> werden seit<br />

30.06.2007 mit dem Erwerb der Nutzungsrechte fällig.<br />

Bei Grabstätten, welche vor dem 30.06.2007 angelegt worden sind, entstehen die<br />

Gebühren mit der tatsächlichen Räumung.<br />

31. Die Grabräumung gemäß § 10 Punkt 1-5 wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> ausschließlich<br />

fremdvergeben. Als Gebühr werden somit die Kosten angesetzt, welche die <strong>Stadt</strong> mit<br />

dem jeweiligen Dienstleister vereinbart hat.<br />

Die Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde für den<br />

Zeitraum vom 01.04.2013 bis 31.03.2015 neu ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe<br />

an den günstigsten Bieter erfolgte im März 2013 zu den im<br />

§ 10 der Satzung zu Punkt 1-5 eingetragenen Preisen, die auf volle Eurobeträge<br />

abger<strong>und</strong>et wurden.<br />

Der Auftrag <strong>zur</strong> Grabräumung wird alle zwei Jahre neu ausgeschrieben. Nach jeder<br />

Ausschreibung wird auch die entsprechende Gebühr angepasst.<br />

Die Kosten, die der <strong>Stadt</strong> durch die Grabräumung eines Dritten entstehen, sollen zu<br />

100 % an die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstätte weitergegeben werden.<br />

Die Räumgebühren in einer Urnenwand gemäß § 10 Abs. 6 <strong>und</strong> 7 wurden von der<br />

<strong>Stadt</strong> kalkuliert; die Räumung wird durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> durchgeführt.

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