Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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Urnenwahlgrab 980,00<br />
Urnenwahlgrab - Gebühr pro Jahr Verlängerung 39,00<br />
Urnenwand 860,00<br />
Urnenwand Wahl 1.070,00<br />
Urnenwand Wahl - Gebühr pro Jahr Verlängerung 43,00<br />
28. Bei der Berechnung der Gebühren wurde berücksichtigt, dass ein Teil der<br />
anfallenden Kosten durch eine Nutzungsverlängerung von Wahlgräbern bei der<br />
zweiten Bestattung gedeckt wird. Auf Gr<strong>und</strong> von Auswertungen der letzten Jahre<br />
wurde hier als Gr<strong>und</strong>lage eine durchschnittliche Verlängerung der Erdwahlgräber um<br />
15 Jahre <strong>und</strong> der Urnenwahlgräber (Erde <strong>und</strong> Wand) um 10 Jahre angesetzt.<br />
29. Die Kosten für die Nutzungsverlängerung für je ein Jahr wurden aus dieser<br />
Berechnung abgeleitet, indem die ermittelten Werte von 15 bzw. 10 Jahren<br />
heruntergerechnet worden sind.<br />
29 a. Bei Kindergräbern (Beisetzungen Verstorbener bis zum 5. Lebensjahr) wird aus<br />
sozialen Gesichtspunkten empfohlen, die Gebühr von 960,-- € auf 480,-- €<br />
um 50 % zu reduzieren. Im Durchschnitt wird alle 2 Jahre 1 Kindergrab<br />
angelegt.<br />
Gebühren für die Grabräumung (§ 10)<br />
30. Die Gebühren für die Grabräumung (§ 10 der Gebührenordnung) fallen für die<br />
Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit an <strong>und</strong> werden seit<br />
30.06.2007 mit dem Erwerb der Nutzungsrechte fällig.<br />
Bei Grabstätten, welche vor dem 30.06.2007 angelegt worden sind, entstehen die<br />
Gebühren mit der tatsächlichen Räumung.<br />
31. Die Grabräumung gemäß § 10 Punkt 1-5 wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> ausschließlich<br />
fremdvergeben. Als Gebühr werden somit die Kosten angesetzt, welche die <strong>Stadt</strong> mit<br />
dem jeweiligen Dienstleister vereinbart hat.<br />
Die Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde für den<br />
Zeitraum vom 01.04.2013 bis 31.03.2015 neu ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe<br />
an den günstigsten Bieter erfolgte im März 2013 zu den im<br />
§ 10 der Satzung zu Punkt 1-5 eingetragenen Preisen, die auf volle Eurobeträge<br />
abger<strong>und</strong>et wurden.<br />
Der Auftrag <strong>zur</strong> Grabräumung wird alle zwei Jahre neu ausgeschrieben. Nach jeder<br />
Ausschreibung wird auch die entsprechende Gebühr angepasst.<br />
Die Kosten, die der <strong>Stadt</strong> durch die Grabräumung eines Dritten entstehen, sollen zu<br />
100 % an die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstätte weitergegeben werden.<br />
Die Räumgebühren in einer Urnenwand gemäß § 10 Abs. 6 <strong>und</strong> 7 wurden von der<br />
<strong>Stadt</strong> kalkuliert; die Räumung wird durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> durchgeführt.