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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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Zur Erreichung der vorgesehenen Reduzierung <strong>des</strong> Defizits im Ergebnishaushalt 2013 auf<br />

ca. 3,5 Mio. € ist trotz zahlreicher Konsolidierungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>des</strong><br />

Aufwands im Ergebnishaushalt eine erneute Erhöhung der Hebesätze der Gr<strong>und</strong>steuer A<br />

<strong>und</strong> B erforderlich.<br />

Die Konsolidierungsleitlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen fordern von Kommunen mit anhaltend<br />

defizitärer Haushaltswirtschaft eine Festsetzung von Steuerhebesätzen, insbesondere bei<br />

der Gr<strong>und</strong>steuer B, die deutlich über dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt der jeweiligen<br />

Gemeindegrößenklasse liegen.<br />

Eine aktuelle Übersicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> der Steuerzahler Hessen e.V. vom April 2013 zeigt,<br />

dass viele Städte ab 20.000 Einwohner im Jahr 2013 die Gr<strong>und</strong>steuer B auf ein Niveau<br />

erhöht haben bzw. entsprechende Erhöhungen planen, die teilweise auf bzw. über dem für<br />

das Jahr 2013 geplanten Hebesatz der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> von 450 v.H. liegen. So haben z.B.<br />

die Städte Bad Soden, Rödermark <strong>und</strong> Viernheim entsprechende Erhöhungen auf 450 v.H.<br />

beschlossen. Die Städte Dietzenbach (Hebesatz 500 v.H.) <strong>und</strong> Maintal (Hebesatz 490 v.H.)<br />

haben den Hebesatz über die in <strong>Butzbach</strong> vorgesehenen 450 v.H. angehoben bzw. planen<br />

eine entsprechende Anhebung. Die <strong>Stadt</strong> Rüsselsheim (ca. 60.000 Einwohner) hat eine<br />

Verdoppelung <strong>des</strong> Hebesatzes auf 800 v.H. beschlossen <strong>und</strong> auch die Großstädte<br />

Frankfurt <strong>und</strong> Offenbach wollen den Hebesatz auf 500 v.H. anpassen.<br />

Der kürzlich erschienene Leitfaden <strong>des</strong> Hess. Innenministeriums mit dem Titel<br />

„Haushaltskonsolidierung <strong>und</strong> Schutzschirmkommunen“ fordert von den<br />

Schutzschirmkommunen ebenfalls eine Überprüfung der Realsteuerhebesätze<br />

(Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B sowie Gewerbesteuer) mit dem Ziel einer Erhöhung <strong>und</strong> der<br />

Orientierung an den höchsten Hebesätzen. Es ist daher davon auszugehen, dass bei<br />

einigen Schutzschirmkommunen, die der Forderung <strong>des</strong> Leitfadens noch nicht oder nicht im<br />

erforderlichen Umfang Rechnung getragen haben, im Rahmen <strong>des</strong> weiteren<br />

Genehmigungsverfahrens ebenfalls eine weitere Erhöhung der Hebesätze erfolgt.<br />

Auch die Kommunalaufsicht beim Landrat <strong>des</strong> Wetteraukrieses hat im Rahmen <strong>des</strong><br />

aufsichtsbehördlichen Gesprächs am 14.02.2013 die vorgesehene Erhöhung der<br />

Hebesätze bei der Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B ausdrücklich begrüßt. Es wurde darauf<br />

hingewiesen, dass für die kommenden Haushaltsjahre neben kostendeckenden<br />

Gebührenkalkulationen mit Vollkostenbetrachtung regelmäßige Überprüfungen <strong>und</strong><br />

Anpassungen der Realsteuerhebesätze gefordert werden. In diesem Zusammenhang hat<br />

die Kommunalaufsicht auch klargestellt, dass es sich bei der Aufgabe der Kinderbetreuung<br />

um eine Pflichtaufgabe handelt <strong>und</strong> aus sozialen Gesichtspunkten in diesem Bereich keine<br />

kostendeckenden Gebühren erhoben werden können. Das durch die mangelnde<br />

Finanzausstattung von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land für die Kinderbetreuung entstandene <strong>und</strong> weiter<br />

steigende strukturelle Defizit im Bereich Kinderbetreuung wird daher durch die<br />

Kommunalaufsicht gr<strong>und</strong>sätzlich akzeptiert. Hier werden aber an anderer Stelle verstärkte<br />

Konsolidierungsbemühungen erwartet, um den Anstieg dieses strukturellen Defizits zu<br />

begrenzen. In diesem Zusammenhang ist die erneute Anhebung der Hebesätze der<br />

Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B ein wesentliches Instrument, da trotz erneuter umfangreicher<br />

Konsolidierungsmaßnahmen bei den Aufwandspositionen ohne eine Erhöhung der<br />

Hebesätze <strong>und</strong> weiterer Steuer- <strong>und</strong> Gebühreneinnahmen die geforderte Begrenzung <strong>des</strong><br />

Defizits auf ca. 3,5 Mio. € nicht zu erreichen ist.

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