Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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Zur Erreichung der vorgesehenen Reduzierung <strong>des</strong> Defizits im Ergebnishaushalt 2013 auf<br />
ca. 3,5 Mio. € ist trotz zahlreicher Konsolidierungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>des</strong><br />
Aufwands im Ergebnishaushalt eine erneute Erhöhung der Hebesätze der Gr<strong>und</strong>steuer A<br />
<strong>und</strong> B erforderlich.<br />
Die Konsolidierungsleitlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen fordern von Kommunen mit anhaltend<br />
defizitärer Haushaltswirtschaft eine Festsetzung von Steuerhebesätzen, insbesondere bei<br />
der Gr<strong>und</strong>steuer B, die deutlich über dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt der jeweiligen<br />
Gemeindegrößenklasse liegen.<br />
Eine aktuelle Übersicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> der Steuerzahler Hessen e.V. vom April 2013 zeigt,<br />
dass viele Städte ab 20.000 Einwohner im Jahr 2013 die Gr<strong>und</strong>steuer B auf ein Niveau<br />
erhöht haben bzw. entsprechende Erhöhungen planen, die teilweise auf bzw. über dem für<br />
das Jahr 2013 geplanten Hebesatz der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> von 450 v.H. liegen. So haben z.B.<br />
die Städte Bad Soden, Rödermark <strong>und</strong> Viernheim entsprechende Erhöhungen auf 450 v.H.<br />
beschlossen. Die Städte Dietzenbach (Hebesatz 500 v.H.) <strong>und</strong> Maintal (Hebesatz 490 v.H.)<br />
haben den Hebesatz über die in <strong>Butzbach</strong> vorgesehenen 450 v.H. angehoben bzw. planen<br />
eine entsprechende Anhebung. Die <strong>Stadt</strong> Rüsselsheim (ca. 60.000 Einwohner) hat eine<br />
Verdoppelung <strong>des</strong> Hebesatzes auf 800 v.H. beschlossen <strong>und</strong> auch die Großstädte<br />
Frankfurt <strong>und</strong> Offenbach wollen den Hebesatz auf 500 v.H. anpassen.<br />
Der kürzlich erschienene Leitfaden <strong>des</strong> Hess. Innenministeriums mit dem Titel<br />
„Haushaltskonsolidierung <strong>und</strong> Schutzschirmkommunen“ fordert von den<br />
Schutzschirmkommunen ebenfalls eine Überprüfung der Realsteuerhebesätze<br />
(Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B sowie Gewerbesteuer) mit dem Ziel einer Erhöhung <strong>und</strong> der<br />
Orientierung an den höchsten Hebesätzen. Es ist daher davon auszugehen, dass bei<br />
einigen Schutzschirmkommunen, die der Forderung <strong>des</strong> Leitfadens noch nicht oder nicht im<br />
erforderlichen Umfang Rechnung getragen haben, im Rahmen <strong>des</strong> weiteren<br />
Genehmigungsverfahrens ebenfalls eine weitere Erhöhung der Hebesätze erfolgt.<br />
Auch die Kommunalaufsicht beim Landrat <strong>des</strong> Wetteraukrieses hat im Rahmen <strong>des</strong><br />
aufsichtsbehördlichen Gesprächs am 14.02.2013 die vorgesehene Erhöhung der<br />
Hebesätze bei der Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B ausdrücklich begrüßt. Es wurde darauf<br />
hingewiesen, dass für die kommenden Haushaltsjahre neben kostendeckenden<br />
Gebührenkalkulationen mit Vollkostenbetrachtung regelmäßige Überprüfungen <strong>und</strong><br />
Anpassungen der Realsteuerhebesätze gefordert werden. In diesem Zusammenhang hat<br />
die Kommunalaufsicht auch klargestellt, dass es sich bei der Aufgabe der Kinderbetreuung<br />
um eine Pflichtaufgabe handelt <strong>und</strong> aus sozialen Gesichtspunkten in diesem Bereich keine<br />
kostendeckenden Gebühren erhoben werden können. Das durch die mangelnde<br />
Finanzausstattung von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land für die Kinderbetreuung entstandene <strong>und</strong> weiter<br />
steigende strukturelle Defizit im Bereich Kinderbetreuung wird daher durch die<br />
Kommunalaufsicht gr<strong>und</strong>sätzlich akzeptiert. Hier werden aber an anderer Stelle verstärkte<br />
Konsolidierungsbemühungen erwartet, um den Anstieg dieses strukturellen Defizits zu<br />
begrenzen. In diesem Zusammenhang ist die erneute Anhebung der Hebesätze der<br />
Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B ein wesentliches Instrument, da trotz erneuter umfangreicher<br />
Konsolidierungsmaßnahmen bei den Aufwandspositionen ohne eine Erhöhung der<br />
Hebesätze <strong>und</strong> weiterer Steuer- <strong>und</strong> Gebühreneinnahmen die geforderte Begrenzung <strong>des</strong><br />
Defizits auf ca. 3,5 Mio. € nicht zu erreichen ist.