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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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2) bei einem Reihengrab/Tiefgrab (Erwachsene) 141,-- €<br />

3) bei einem Doppelgrab (Wahlgrab) 192,-- €<br />

4) bei einem Urnenreihengrab (Erdgrab) 84,-- €<br />

5) bei einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) 90,-- €<br />

6) bei einem Urnenreihengrab (Wand) 50,-- €<br />

7) bei einem Urnenwahlgrab (Wand) 60,-- €<br />

b) Die Grabräumungsgebühren entstehen mit der Überlassung der<br />

Grabstätte.<br />

c) Für Grabstätten, die vor dem 30.06.2007 (Altfälle) angelegt wurden,<br />

entstehen die Gebühren für die Grabräumung mit der tatsächlichen<br />

Räumung.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Gebührenordnung <strong>zur</strong> Friedhofsordnung vom 26.06.2007, geändert durch den 1. Nachtrag<br />

vom 30.09.2008 <strong>und</strong> den 2. Nachtrag vom 10.11.2010 außer Kraft.<br />

=====================================<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Zeichnungsleiste:<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Zur Erläuterung der Gebührenkalkulation wird auf den nachfolgenden Bericht der mit der<br />

Kalkulation beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft<br />

Strecker, Berger <strong>und</strong> Partner verwiesen:

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