Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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2) bei einem Reihengrab/Tiefgrab (Erwachsene) 141,-- €<br />
3) bei einem Doppelgrab (Wahlgrab) 192,-- €<br />
4) bei einem Urnenreihengrab (Erdgrab) 84,-- €<br />
5) bei einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) 90,-- €<br />
6) bei einem Urnenreihengrab (Wand) 50,-- €<br />
7) bei einem Urnenwahlgrab (Wand) 60,-- €<br />
b) Die Grabräumungsgebühren entstehen mit der Überlassung der<br />
Grabstätte.<br />
c) Für Grabstätten, die vor dem 30.06.2007 (Altfälle) angelegt wurden,<br />
entstehen die Gebühren für die Grabräumung mit der tatsächlichen<br />
Räumung.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Gebührenordnung <strong>zur</strong> Friedhofsordnung vom 26.06.2007, geändert durch den 1. Nachtrag<br />
vom 30.09.2008 <strong>und</strong> den 2. Nachtrag vom 10.11.2010 außer Kraft.<br />
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Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Zeichnungsleiste:<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
Zur Erläuterung der Gebührenkalkulation wird auf den nachfolgenden Bericht der mit der<br />
Kalkulation beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft<br />
Strecker, Berger <strong>und</strong> Partner verwiesen: