Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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17. Aus der Neukalkulation ergeben sich damit die folgenden Bestattungsgebühren:<br />
___EUR<br />
Reihengrab 960,00<br />
Wahlgrab Doppel 1. Beisetzung 1.000,00<br />
Wahlgrab Doppel 2. Beisetzung 1.000,00<br />
Wahlgrab tief 1. Beisetzung 1.410,00<br />
Wahlgrab tief 2. Beisetzung 900,00<br />
Kindergrab 380,00<br />
Urnenreihengrab 140,00<br />
Urnenwahlgrab 1. Beisetzung 180,00<br />
Urnenwahlgrab 2. Beisetzung 180,00<br />
Urnenwand 80,00<br />
Urnenwand Wahl 1. Beisetzung 80,00<br />
Urnenwand Wahl 2. Beisetzung 80,00<br />
siehe Aufstellung: Vergleich der aktuell gültigen <strong>und</strong> der neu kalkulierten<br />
Friedhofsgebühren bei einem angenommenen Anstieg<br />
der Bestattungen in den nächsten 3 Jahren um 5 %<br />
Erwerb von Nutzungsrechten an einer Grabstätte<br />
(Grabnutzungsgebühren)<br />
18. Über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Grabstätte (§ 8<br />
<strong>und</strong> § 9 der Gebührenordnung) werden die Aufwendungen für die Bereitstellung <strong>des</strong><br />
Grabes für die Ruhefrist/Nutzungszeit, die Rahmenpflege der Gräberfelder <strong>und</strong> die<br />
Friedhofsunterhaltung abgedeckt.<br />
Aufwendungen, welche dabei auf die Pflege von Kriegsgräbern, Überhangflächen <strong>und</strong><br />
für die Denkmalpflege anfallen, werden bei den Grabnutzungsgebühren nicht<br />
angesetzt, da es sich hierbei um nicht abrechenbare Flächen handelt. Diese Flächen<br />
wurden für jeden der einzelnen Friedhöfe ermittelt <strong>und</strong> anteilig von den<br />
Gesamtaufwendungen in Abzug gebracht.<br />
19. Darüber hinaus wurde für jeden Friedhof ein entsprechender Grünwertanteil<br />
festgelegt, der ebenfalls an den Gesamtaufwendungen abgesetzt wurde.<br />
20. Der Grünwertanteil beschreibt den Wert eines jeden Friedhofs, welchen er neben<br />
seiner Funktion als Ort der Bestattung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Totengedenkens <strong>zur</strong> Gliederung<br />
bebauter Flächen, stadtklimatischen Verbesserung oder Verbesserung der<br />
Naherholung hat. Für den Kernstadtfriedhof wurde ein Grünwertanteil von 20%<br />
festgelegt, da er als Puffer zwischen der Innenstadt <strong>und</strong> der Bun<strong>des</strong>straße <strong>zur</strong><br />
klimatischen Verbesserung beiträgt. Der Grünwertanteil der übrigen <strong>Stadt</strong>teilfriedhöfe<br />
beträgt 10%.<br />
21. Die nicht abrechenbaren Flächen <strong>und</strong> der Grünwertanteil reduzieren die im<br />
Folgenden näher erläuterten Gesamtaufwendungen, welche den<br />
Grabnutzungsgebühren zugr<strong>und</strong>e liegen, um 22%. Somit wird einer Kostendeckung<br />
von ca. 80% Rechnung getragen.