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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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TOP 8<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 02.05.2013<br />

Diktatzeichen: Leander, Sigmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0179<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Gewerbesteuer -<br />

Hebesatzsatzung<br />

Beschluss:<br />

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gr<strong>und</strong><strong>und</strong><br />

Gewerbesteuer wird beschlossen.<br />

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Die durch die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 26.01.2012 beschlossene Hebesatzsatzung tritt bereits<br />

zum 31.12.2012 außer Kraft.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Durch die im Rahmen der Fortschreibung <strong>des</strong> Haushaltskonsolidierungskonzepts zum<br />

überarbeiteten Haushaltsplan 2013 vorgesehene Erhöhung der Hebesätze für die<br />

Gr<strong>und</strong>steuer ergeben sich höhere Erträge bei der Gr<strong>und</strong>steuer A von ca. 55.000,00 € <strong>und</strong><br />

bei der Gr<strong>und</strong>steuer B von ca. 1.200.000,00 € ab dem Haushaltsjahr 2013.<br />

Zeichnungsleiste:<br />

FD 6<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

In der Fortschreibung <strong>des</strong> Haushaltskonsolidierungskonzepts 2013 zum überarbeiteten<br />

Haushaltsplanentwurf 2013 ist u.a. die Erhöhung der Hebesätze der Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B<br />

von bisher 300 v.H. auf 450 v.H. vorgesehen.

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