Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach
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TOP 8<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 02.05.2013<br />
Diktatzeichen: Leander, Sigmar<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0179<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Gewerbesteuer -<br />
Hebesatzsatzung<br />
Beschluss:<br />
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gr<strong>und</strong><strong>und</strong><br />
Gewerbesteuer wird beschlossen.<br />
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Die durch die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 26.01.2012 beschlossene Hebesatzsatzung tritt bereits<br />
zum 31.12.2012 außer Kraft.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Durch die im Rahmen der Fortschreibung <strong>des</strong> Haushaltskonsolidierungskonzepts zum<br />
überarbeiteten Haushaltsplan 2013 vorgesehene Erhöhung der Hebesätze für die<br />
Gr<strong>und</strong>steuer ergeben sich höhere Erträge bei der Gr<strong>und</strong>steuer A von ca. 55.000,00 € <strong>und</strong><br />
bei der Gr<strong>und</strong>steuer B von ca. 1.200.000,00 € ab dem Haushaltsjahr 2013.<br />
Zeichnungsleiste:<br />
FD 6<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
In der Fortschreibung <strong>des</strong> Haushaltskonsolidierungskonzepts 2013 zum überarbeiteten<br />
Haushaltsplanentwurf 2013 ist u.a. die Erhöhung der Hebesätze der Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B<br />
von bisher 300 v.H. auf 450 v.H. vorgesehen.