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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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1. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Butzbach</strong> hat das Büro Strecker, Berger <strong>und</strong> Partner beauftragt,<br />

eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2013 durchzuführen.<br />

2. Der Neukalkulation wurden die folgenden Prämissen zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Beibehaltung der Gebührentatbestände der <strong>zur</strong>zeit gültigen Gebührenordnung <strong>zur</strong><br />

Friedhofsordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vom 26.06.2007, zuletzt geändert am 10.<br />

November 2010. Hierbei handelt es sich um folgende Gebühren:<br />

- Benutzung der Friedhofskapellen/Trauerhallen <strong>und</strong> sonstige Gebühren<br />

(§ 5)<br />

- Bestattungsgebühren (§ 6)<br />

- Erwerb von Nutzungsrechten an einer Grabstätte (Grabnutzungsgebühren)<br />

(§§ 8 <strong>und</strong> 9)<br />

- Gebühren für die Grabräumung (§ 10)<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

vom 29.03.2012, welcher eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren mit einer<br />

Kostendeckung von ca. 80 % bei den Grabnutzungsgebühren bei Abzug <strong>des</strong><br />

Grünwertanteils <strong>und</strong> einer Kostendeckung von 100 % für die übrigen<br />

Gebührentatbestände vorsieht.<br />

Einhaltung rechtlicher Gebührenprinzipien. Hier wird vor allem auf das<br />

Kostendeckungsprinzip <strong>und</strong> den Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz geachtet. Der<br />

Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz findet in Art. 3 GG seinen verfassungsrechtlichen Ausdruck <strong>und</strong><br />

besagt, dass bei einem im Wesentlichen gleichen Umfang der Benutzung etwa gleich<br />

hohe Gebühren zu entrichten sind <strong>und</strong> wesentliche Unterschiede in der Benutzung<br />

Gebühren in unterschiedlicher Höhe <strong>zur</strong> Folge haben müssen.<br />

Allgemeine Erläuterungen zu der Neukalkulation<br />

3. Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgt auf Basis der ansetzbaren<br />

Aufwendungen sowie der Bestattungen der Jahre 2009 bis 2011. Diese wurden an<br />

Hand von Kostenstellenauswertungen bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>und</strong> dem Baubetriebshof<br />

ermittelt <strong>und</strong> verursachungsgerecht den einzelnen Gebührentatbeständen zugeordnet.<br />

4. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> ist bestrebt, die Kosten für die Pflege <strong>und</strong> Unterhaltung der<br />

Friedhöfe in den kommenden Jahren nicht weiter ansteigen zu lassen, sondern zu<br />

senken. Daher wurden bei den Aufwendungen keine Kostensteigerungen angesetzt,<br />

sondern es wurde mit den durchschnittlich angefallenen Aufwendungen der Jahre 2009<br />

bis 2011 kalkuliert.<br />

Bei den Bestattungen hingegen wird in den kommenden drei Jahren mit einem Anstieg<br />

von insgesamt 5 % ausgegangen. Bei der Neukalkulation wird somit eine Gesamtzahl<br />

von 274 Bestattungen unterstellt, welche sich wie folgt auf die einzelnen Grabtypen<br />

aufteilt:

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