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Anlagen zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und ... - Stadt Butzbach

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22. Als Aufwendungen für die Grabnutzungsgebühren werden Personalkosten,<br />

Fahrzeugkosten <strong>und</strong> sonstige Betriebskosten zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, welche im<br />

Wesentlichen beim Baubetriebshof <strong>und</strong> dem zuständigen Fachdienst der Verwaltung<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> anfallen. Die Höhe dieser Aufwendungen wird über eine<br />

Kostenstellenauswertung ermittelt. Darüber hinaus werden die Abschreibungen auf<br />

die auf den Friedhöfen vorhandenen Anlagegütern (wie den Urnenwänden, Wegen<br />

<strong>und</strong> Zaunanlagen) angesetzt.<br />

Die so ermittelten Gesamtaufwendungen werden in drei Gebührenteile unterteilt, um<br />

sie verursachungsgerecht auf die einzelnen Grabarten verteilen zu können.<br />

23. Die Aufwendungen für die Abschreibungen auf Urnenwände <strong>und</strong> Stelen werden<br />

ausschließlich auf diese Grabarten verteilt. Die Berechnung dieses Gebührenteils<br />

erfolgt mit Hilfe einer Äquivalenzziffernkalkulation, bei welcher aus der Anzahl der<br />

Bestattungen <strong>und</strong> der Ruhefrist der jeweiligen Grabart ein Zeitwert ermittelt wird.<br />

Somit wird den unterschiedlichen Ruhefristen Rechnung getragen. Auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieses Zeitwerts werden dann die Aufwendungen für die Abschreibungen verteilt.<br />

24. Der zweite Gebührenteil umfasst die Kosten für die Wasserversorgung sowie die<br />

Kosten der Entsorgung <strong>des</strong> Grabschmucks. Da der den Urnenwänden <strong>zur</strong>echenbare<br />

Teil an diesen Kosten so gering ist, dass er nicht ordentlich ermittelt werden kann,<br />

werden sie ausschließlich auf die Erd- <strong>und</strong> die Erdurnengräber verteilt.<br />

Auch die Berechnung dieses Gebührenteils erfolgt mit Hilfe einer<br />

Äquivalenzziffernkalkulation. Hier wird aber auf Gr<strong>und</strong>lage der Anzahl der<br />

Bestattungen, der Ruhefristen <strong>und</strong> der Größe der jeweiligen Grabart ein<br />

Flächenzeitwert ermittelt, da unterstellt wird, dass für flächenmäßig größere Gräber<br />

ein höherer Wasserverbrauch notwendig <strong>und</strong> größere Mengen an<br />

Grabschmuckabfällen anfallen, als bei kleineren Gräbern. Die ermittelten Kosten<br />

werden dann ebenfalls auf Gr<strong>und</strong>lage dieses Flächenzeitwerts auf die einzelnen<br />

Grabarten verteilt.<br />

25. Der dritte Teilbereich der Grabnutzungsgebühren beinhaltet schließlich die<br />

allgemeinen Kosten der Friedhofspflege, welche auf alle Grabarten umgelegt wird.<br />

26. Auch die Aufteilung dieser allgemeinen Kosten erfolgt mit Hilfe einer<br />

Äquivalenzziffernkalkulation. Dabei wird - wie schon bei den Abschreibungen der<br />

Urnenwände <strong>und</strong> Stelen - allerdings nur mit einem Zeitwert gerechnet, da unterstellt<br />

wird, dass ein gepflegter Friedhof allen Nutzern in gleichem Maße zu Gute kommt,<br />

unabhängig von der jeweiligen Grabart.<br />

27. Führt man die drei Teilgebühren zusammen, so ergeben sich aus der Neukalkulation<br />

folgende Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Grabstätte:<br />

___ EUR<br />

Reihengrab 1.210,00<br />

Wahlgrab Doppel 1.590,00<br />

Wahlgrab Doppel - Gebühr pro Jahr Verlängerung 53,00<br />

Wahlgrab tief 1.370,00<br />

Wahlgrab tief - Gebühr pro Jahr Verlängerung 45,00<br />

Kindergrab 960,00<br />

Urnenreihengrab 750,00

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