25.09.2014 Aufrufe

Vertriebserfolg 2020

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! + Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung + die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen? Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien
und motivierende Ideen für Vermittler und Berater!
+ Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung +
die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen.
Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden?
Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten?
Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?
Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Vertriebserfolg</strong> <strong>2020</strong> |<br />

RECHT<br />

Urteilskritik:<br />

Schadensersatzpflicht des<br />

Versicherungsmaklers für unterlassene<br />

Beratung über ein „naheliegendes Risiko“<br />

Entscheidung OLG Zweibrücken, Urt. v. 12.12.2018 – 1 U 167/14<br />

– von RA Oliver Timmermann, Kanzlei Michaelis Hamburg<br />

F<br />

Festgeprägte Formeln hatten bereits<br />

bei dem Vortrag der Rhapsoden-Dichtung<br />

eine enorme<br />

Bedeutung.[1] Nach der oral-poetry-<br />

Theorie sind die homerischen<br />

Epen gar nicht von einem Autor<br />

im modernen Sinne geschaffen<br />

worden, sondern Zeugnisse einer<br />

langen mündlichen Tradition, die<br />

auf einer mnemotechnischen Formelsprache<br />

und festem Repertoire<br />

von Götter- und Heldengeschichten<br />

beruhte.[2] Formelsprache prägt<br />

nun allerdings auch die moderne<br />

Rechtsprechung, wenn sie Ergebnisse<br />

ihrer Gesetzesauslegung<br />

vorlegt und diese verfestigen<br />

möchte.[3] Dieser Artikel setzt sich<br />

mit einer Entscheidung des OLG<br />

Zweibrücken auseinander, die die<br />

Kriterien der Versicherungsmaklerhaftung<br />

bei Fehlern während<br />

der Risikoanalyse näher bestimmt.<br />

[4] Nach einer kurzen Darstellung<br />

der tragenden Gründe[5] soll aufgezeigt<br />

werden, dass – unabhängig<br />

vom sachlichen Ergebnis – der<br />

Entscheidungsweg empfindliche<br />

dogmatische Schwächen enthält.<br />

[6] Mit dem knappen Versuch<br />

einer grundsätzlichen Verortung<br />

der Ursachen hierfür endet der<br />

Aufsatz.[7]<br />

Entscheidung<br />

Der Kläger erbringt landwirtschaftliche<br />

Dienstleistungen für<br />

Dritte und bat die Beklagte, ihm<br />

eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

(BHV) zu vermitteln. Es kam<br />

durch die Beklagte zum Abschluss<br />

eines solchen Versicherungsvertrages,<br />

der in den besonderen Bedingungen<br />

jedoch den Ausschluss<br />

von sog. Bearbeitungsschäden[8]<br />

enthielt. Bezüglich des Vorgangs<br />

der Bedarfsanalyse hatte der Geschäftsführer<br />

der Beklagten sich<br />

im Prozessverlauf widersprüchlich<br />

eingelassen. Äußerte dieser<br />

zunächst in seiner Anhörung vor<br />

dem Landgericht, dass über das<br />

Problem der Bearbeitungsschäden<br />

„nie gesprochen worden<br />

sei“, erklärte er im Termin vor<br />

dem OLG-Senat, dass man sich<br />

hierüber wohl doch ausgetauscht<br />

habe, er sich aber an keine Einzelheiten<br />

mehr erinnern könne.<br />

Nachdem es aufgrund eines<br />

Bedienungsfehlers eines Angestellten<br />

des Klägers zu einer<br />

„ungewollten Ausbringung von<br />

Herbiziden auf Spargelpflanzen“[9]<br />

kam, wurde das Problem<br />

der Bearbeitungsschäden virulent<br />

und es kam zu der unweigerlichen<br />

Regresskettenbewegung<br />

an deren Ende schließlich die<br />

Haftung des Versicherungsmaklers<br />

stand. Der Landarbeitsbetrieb<br />

wurde zunächst von dem Landwirt<br />

verklagt, der den Spargelernteausfall<br />

erlitt und wurde daraufhin<br />

zur Zahlung von „satten“ €<br />

132.440,23 verurteilt. Nachdem<br />

der Kläger sich in dieser Not an<br />

seinen (durch die Beklagte vermittelten)<br />

Haftpflichtversicherer<br />

wandte, berief dieser sich auf die<br />

in den besonderen Bedingungen<br />

enthaltene Ausschlussklausel für<br />

solche Tätigkeitsschäden. Erst<br />

hierauf wurde der Versicherungsmakler<br />

wegen seines Fehlers bei<br />

der Risikoermittlung verklagt.<br />

Nachdem das LG die Klage des<br />

Landarbeits-Betriebes zunächst<br />

noch mit der Begründung abwies,<br />

dem Kläger sei nicht der Nachweis<br />

gelungen, dass es im Jahr<br />

des Versicherungs-Abschlusses<br />

bereits die Möglichkeit der Versicherbarkeit<br />

eines Bearbeitungsschadens<br />

wie den eingetretenen<br />

gegeben hätte[10], gab das OLG<br />

der Berufung dann „ganz überwiegend“<br />

statt.<br />

Schwerpunkt seiner Begründung<br />

ist die Darlegung, dass es zu einer<br />

Pflichtverletzung des Maklers<br />

bereits im Stadium der Bedarfsermittlung<br />

gekommen ist.[11] Unter<br />

der Randnummer 22 des Urteils<br />

erfolgt die mnemotechnische<br />

Formel, dass „die Pflichten des<br />

vom Versicherungsnehmer beauftragten<br />

Versicherungsmaklers<br />

weit gehen“.[12] Er hat als „Vertrauter<br />

und Berater des Versiche-<br />

102 FinanzBusinessMagazin.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!