25.09.2014 Aufrufe

Vertriebserfolg 2020

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! + Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung + die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen? Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien
und motivierende Ideen für Vermittler und Berater!
+ Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung +
die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen.
Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden?
Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten?
Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?
Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RECHT | <strong>Vertriebserfolg</strong> <strong>2020</strong><br />

So gestalten Sie Arbeitszeit und -ort ihrer<br />

Mitarbeiter im Maklerunternehmen flexibel<br />

Autor: Dr. Robert Boels,<br />

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Michaelis<br />

S<br />

Sie haben in Ihrem Versicherungsmaklerunternehmen<br />

oft ein Interesse<br />

daran, die Arbeitszeit und<br />

den Arbeitsort Ihrer Mitarbeiter<br />

flexibel zu gestalten, um so z. B.<br />

auf aktuelle Entwicklungen in Ihrem<br />

Unternehmen oder im Markt<br />

reagieren zu können. WVM zeigt<br />

Ihnen, wie Sie die Arbeitszeit einseitig<br />

ändern und Spielräume bei<br />

der Gestaltung von Arbeitsverträgen<br />

nutzen.<br />

Quelle: © hodonal - stock.adobe.com<br />

Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />

und Vertragsvereinbarung<br />

Als Arbeitgeber dürfen Sie – nach<br />

billigem Ermessen – die organisatorischen<br />

Maßnahmen (z. B. Essen<br />

am Arbeitsplatz, Pflege von Arbeitsmitteln),<br />

den Ort und die Zeit<br />

der Erbringung der Arbeitsleistung<br />

in Ihrem Maklerunternehmen festlegen<br />

(Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht,<br />

§ 106 GewO).<br />

Wichtig: Dies gilt allerdings nur,<br />

wenn Sie nicht (ausdrücklich)<br />

etwas anderes mit Ihrem Mitarbeiter<br />

im Arbeitsvertrag vereinbart<br />

haben.Beispiel Makler<br />

A hat mit seiner Mitarbeiterin<br />

B vertraglich geregelt, dass sie<br />

täglich bis 12:30 Uhr arbeitet.<br />

B soll nun 2 mal pro Woche<br />

länger arbeiten. A kann dies nicht<br />

verlangen, da die Vereinbarung im<br />

Arbeitsvertrag gilt. Das Weisungsrecht<br />

von A ist insoweit beschränkt<br />

(BAG, Urteil vom 17.07.2007, Az. 9<br />

AZR 819/06, Abruf-Nr. 160992).<br />

Arbeitgeber kann Arbeitszeit<br />

festlegen<br />

Ohne eine derartige (ausdrückliche)<br />

Regelung können Sie<br />

einseitig aufgrund Ihres Weisungsrechts<br />

die wöchentliche Arbeitszeit<br />

auf die einzelnen Wochentage<br />

verteilenden Beginn<br />

und das Ende der täglichen Arbeitszeit<br />

festlegen und die Lage<br />

der Pausen bestimmen.<br />

Praxistipp: Sie können im Arbeitsvertrag<br />

die wöchentliche<br />

Arbeitszeit nur rahmenmäßig<br />

vereinbaren und einen Neuverteilungs-Vorbehalt<br />

vereinbaren.<br />

So können Sie die Arbeitszeit gemäß<br />

Ihrem Weisungsrecht nach<br />

billigem Ermessen später neu verteilen.<br />

Das dürfen Sie auch dann<br />

noch, wenn Sie von Ihrem Weisungsrecht<br />

längere Zeit keinen<br />

Gebrauch gemacht haben (BAG,<br />

Urteil vom 07.12.2000, Az. 6 AZR<br />

444/99, Abruf-Nr. 198854).<br />

MUSTERFORMULIERUNG /<br />

Arbeitszeitenregelung<br />

im Arbeitsvertrag<br />

Die Wochenarbeitszeit beträgt 40<br />

Stunden und ist an 6 Werktagen<br />

abzuleisten. Der Arbeitgeber behält<br />

sich eine Verteilung der Arbeitszeit<br />

vor.<br />

Beispiel: Versicherungsmakler A<br />

hat mit seiner Mitarbeiterin B im<br />

Arbeitsvertrag nur den Rahmen<br />

für die wöchentliche Arbeitszeit<br />

(40 Stunden/6 Tage) festgelegt<br />

und einen Vorbehalt vereinbart.<br />

Bisher arbeitet B an 5 Tagen von<br />

09:00 bis 18:00 Uhr. A will die<br />

Öffnungszeiten bis 19:00 Uhr verlängern<br />

und auch am Samstag<br />

das Maklerbüro 2 Stunden öffnen.<br />

Dafür passt er die Arbeitszeit<br />

von B entsprechend an. A darf<br />

dies ohne Zustimmung von B einseitig<br />

festlegen.<br />

Arbeitgeber kann Arbeitsort<br />

festlegen<br />

Sie können durch Ihr Weisungsrecht<br />

den Arbeitsort festlegen, an<br />

dem Ihr Mitarbeiter die Arbeit leisten<br />

muss. Haben Sie im Arbeitsvertrag<br />

nicht ausdrücklich einen<br />

Arbeitsort bestimmt und gibt es<br />

keine sonstige Regelung, ergibt<br />

sich der Arbeitsort aus der tatsächlichen<br />

Arbeit Ihres Mitarbeiters.<br />

Wichtig: Haben Sie jedoch mit Ihrem<br />

Mitarbeiter im Arbeitsvertrag<br />

vereinbart, dass er im Maklerunternehmen<br />

tätig ist oder sich die<br />

Arbeit auf mehrere Orte verteilt,<br />

gilt das Maklerunternehmen bzw.<br />

gelten die verschiedenen Orte als<br />

Arbeitsort. Diese können Sie nicht<br />

einseitig ändern.<br />

FinanzBusinessMagazin.de<br />

95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!