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Vertriebserfolg 2020

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! + Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung + die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen? Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien
und motivierende Ideen für Vermittler und Berater!
+ Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung +
die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen.
Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden?
Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten?
Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?
Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

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<strong>Vertriebserfolg</strong> <strong>2020</strong> |<br />

RECHT<br />

Variable Vergütung im Arbeitsrecht:<br />

Provision, Povisionsrückforderungsklauseln<br />

(auch Stornoreserve), Zielvereinbarungen<br />

Autor: Dr. Jan Freitag,<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte<br />

E<br />

Erinnerung an ein vom Verfasser<br />

dieses Artikels erwirktes Urteil des<br />

Bundesarbeitsgerichtes Berichterstattung<br />

über ein vom Verfasser<br />

dieses Artikels erwirktes Urteil des<br />

Arbeitsgerichtes Köln<br />

Im Vertrieb von Finanzleistungsprodukten<br />

spielt, wie im Vertrieb<br />

jeder Branche, das Thema variable<br />

Vergütung eine große Rolle. Vertriebsmitarbeiter<br />

sollen motiviert<br />

werden, möglichst erfolgreich die<br />

Produkte, z.B. die Finanzdienstleistungsprodukte<br />

des Arbeitgebers<br />

zu verkaufen oder diese für ihn zu<br />

vermitteln.<br />

Quelle: © fotogestoeber - stock.adobe.com<br />

Eine übliche Vorgehensweise<br />

von Arbeitgebern ist dabei die<br />

Gewährung von variabler Vergütung.<br />

Neben einem arbeitsrechtlich<br />

notwendigen Grundgehalt<br />

(Untergrenze: Mindestlohngesetz)<br />

soll und darf ein Mitarbeiter<br />

darüber motiviert werden, von<br />

erfolgreichen Vertriebsleistungen<br />

finanziell zu profitieren. Arbeitsrechtliche<br />

Instrumente sind die<br />

Vereinbarungen von Provisionen<br />

bzw. Provisionsvorschüssen, generell<br />

oder für einen bestimmten<br />

Zeitraum.<br />

In der Ausgestaltung gibt es Modelle,<br />

die z.B. bei Stornierungen<br />

Rückforderungsmöglichkeiten der<br />

Provisionen zulasten des Arbeitnehmers<br />

vorsehen.<br />

Eine andere Variante der variablen<br />

Vergütung ist die arbeitsvertragliche<br />

Einigung auf eine Zielvereinbarung<br />

zwischen Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer.<br />

Dieser Artikel ist sowohl für Arbeitgeber,<br />

die solche Regelungen<br />

in Arbeitsverträgen gestalten<br />

möchten, als auch für Arbeitnehmer,<br />

die prüfen möchten, ob<br />

ihre Regelungen im bestehenden<br />

Arbeitsvertrag tatsächlich wirksam<br />

sind, interessant. Es gab in<br />

den letzten Jahren und gibt auch<br />

aktuell Entwicklungen in der Arbeitsrechtsrechtsprechung:<br />

Provisionen<br />

Der Unterzeichner hat im Jahre<br />

2015 unter dem Aktenzeichen<br />

BAG 10 AZR 84/14 ein höchstrichterliches<br />

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes<br />

(BAG) in Erfurt<br />

erwirkt, welches im Kern in zwei<br />

wichtigen Punkten Vorgaben für<br />

die arbeitsvertragliche Gestaltung<br />

von Klauseln im Bereich von Provisionsvereinbarungen<br />

festlegt.<br />

Das BAG hat die Auffassung vertreten,<br />

dass ein Arbeitgeber bei einer<br />

Rückforderung von Vergütung<br />

vom Arbeitnehmer auch darlegen<br />

und beweisen müsse, wie er konkret<br />

die Provisions- und Stornohaftungsbedingungen<br />

dem Arbeitnehmer<br />

nähergebracht habe.<br />

Die Vorlage und Kenntnisnahme<br />

(inklusive Einverständnis) der Provision-<br />

und Stornohaftungsbedingungen<br />

durch den Arbeitnehmer<br />

seien danach für das BAG Teil der<br />

geforderten Transparenz, wenn<br />

der Arbeitgeber Provisionsvergütung<br />

in Form von an den Arbeitnehmer<br />

ausgezahlten Provisionsvorschüssen<br />

vom Arbeitnehmer<br />

zurückerlangen möchte. Es sind<br />

die §§ 305 ff. BGB („AGB-Recht“)<br />

mit dem das BAG rechtlich argumentiert.<br />

Das BAG hat außerdem sehr hohe<br />

Schlüssigkeitsanforderungen für<br />

Arbeitgeber, die Provisionen vom<br />

Arbeitnehmer zurückfordern,<br />

aufgestellt. Diese werden als<br />

deutliche Erhöhung der Bearbeitungs-<br />

und Dokumentationslast<br />

für Arbeitgeber bei Stornierungen<br />

von vom Arbeitnehmer vermittelten<br />

Produkten interpretiert.<br />

Der Arbeitgeber darf sich zwar<br />

grundsätzlich über Stornoreservekonten<br />

absichern. Er darf aber<br />

nicht mit dem Arbeitnehmer vereinbaren,<br />

dass er über die Provision<br />

erst dann verfügen dürfe,<br />

wenn sich kein Vertrag mit einem<br />

92 FinanzBusinessMagazin.de

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