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Vertriebserfolg 2020

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! + Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung + die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen? Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien
und motivierende Ideen für Vermittler und Berater!
+ Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung +
die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen.
Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden?
Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten?
Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?
Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

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RECHT | <strong>Vertriebserfolg</strong> <strong>2020</strong><br />

Wann kauf ich Haftung und wie kann ich als<br />

Makler solchen Schaden vermeiden?<br />

Neu: Jetzt auch Haftung für unehrlich,<br />

unredlich und unprofessionell!<br />

Beitrag von Dr. Boels/Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte<br />

D<br />

Der Versicherungsmakler ist ab<br />

dem 23.2.2018 auch nach § 1a<br />

VVG verpflichtet, bei der Beratung,<br />

der Vorbereitung, dem Abschluss<br />

sowie der Verwaltung und<br />

Erfüllung von Versicherungsverträgen<br />

stets ehrlich, redlich und<br />

professionell im bestmöglichen<br />

Interesse des Versicherungsnehmers<br />

zu handeln. Den Versicherungsmakler<br />

treffen nach §§ 59<br />

Absatz 3, 60 und 61 VVG entsprechend<br />

ausgestaltete Beratungs-<br />

und Dokumentationspflichten.<br />

Verstößt der Versicherungsmakler<br />

gegen die Beratungs- und Dokumentationspflichten,<br />

ist er dem<br />

Versicherten auch aus § 280 BGB,<br />

§ 63 VVG und neuerdings nach §<br />

1a VVG zum Ersatz eines dadurch<br />

entstandenen Schadens verpflichtet.<br />

Die endgültige Verjährung für<br />

diese Ansprüche beträgt 10 Jahre,<br />

oder 3 Jahre nach Kenntnis.<br />

Für den Versicherungsmakler, der<br />

seinen Kunden-Bestand verkaufen<br />

und übertragen will, stellt<br />

sich vor diesem Hintergrund die<br />

Frage, ob und in welchem Umfang<br />

er nach einer Veräußerung<br />

der Firma einschließlich des Gesamtbestandes<br />

nach § 23 HGB<br />

oder der Veräußerung eines (Teil-<br />

) Bestandes („asset deal“) einer<br />

Nach-Haftung ausgesetzt ist und<br />

ob eine nicht versicherte Haftung<br />

durch (Beratungs-) Fehler des Veräußerers<br />

bei Käufer entsteht?<br />

Grundsätzlich sind Haftungsansprüche<br />

des Versicherten gegen<br />

den Versicherungsmakler aus<br />

dem laufenden Betrieb durch<br />

die seit Mai 2007 vom Versicherungsmakler<br />

verpflichtend zu<br />

unterhaltenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

(VSH)<br />

gedeckt. Wird die VSH beendet,<br />

weil der Bestand verkauft<br />

und das Gewerbe insoweit nicht<br />

mehr ausgeübt wird, beginnt die<br />

als „Nachhaftung“ bezeichnete<br />

Nachmeldefrist. Die Nachhaftung<br />

stellt sicher, dass auch Ansprüche<br />

des Versicherungsnehmers aus<br />

Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers<br />

gedeckt sind, die<br />

erst nach dem Versicherungsablauf<br />

bekannt geworden sind und<br />

daraufhin geltend gemacht werden.<br />

Je nachdem, wie der Bestand<br />

von dem verkaufenden Versicherungsmakler<br />

auf den Käufer übergehen<br />

soll, können Risiken insbesondere<br />

für den Käufer bestehen,<br />

die von der Nachhaftung nicht<br />

erfasst sind.<br />

1) Share deal<br />

Ist der Versicherungsmakler als<br />

juristische Person organisiert,<br />

können einfach die Anteile der<br />

Gesellschaft auf den Käufer übertragen<br />

werden. Mit den Anteilen<br />

gehen dann die Inhalte und Werte<br />

der Firma, also auch der Bestand<br />

auf den Käufer über. Zeitgleich<br />

übernimmt der Käufer die volle<br />

Haftung für alle Verbindlichkeiten<br />

aus der Vortätigkeit des Verkäufers.<br />

Die VSH der Gesellschaft tritt<br />

zwar nach wie vor für Pflichtverletzungen<br />

aus der Vortätigkeit<br />

ein. Allerdings richtet sich der<br />

jeweilige Versicherungsschutz<br />

nach dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung.<br />

Daher besteht für den<br />

Käufer das Risiko, dass die Versicherungssumme<br />

zum damaligen<br />

Zeitpunkt nicht ausreichend hoch<br />

war oder die Versicherung im Fall<br />

Quelle: © fotogestoeber - stock.adobe.com<br />

einer wissentlichen oder vorsätzlichen<br />

Pflichtverletzung nicht eintritt.<br />

Soweit der Käufer eine neue<br />

VSH für die übernommene Gesellschaft<br />

abschließt, ist diese für<br />

Schäden aus Pflichtverletzungen<br />

vor der Übertragung der Anteile<br />

grundsätzlich nicht eintrittspflichtig.<br />

In Einzelfällen könnten<br />

VSH-Versicherer bereit sein, ihre<br />

Deckung, zumindest hinsichtlich<br />

des Risikos einer unzureichenden<br />

Versicherungssumme, bei entsprechender<br />

Erhöhung der Versicherungsprämie,<br />

zu erweitern.<br />

Wenn also Kunden nunmehr<br />

Schadenersatzansprüche geltend<br />

machen, weil der Vormakler nicht<br />

ehrlich, redlich oder professionell<br />

FinanzBusinessMagazin.de<br />

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