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Vertriebserfolg 2020

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! + Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung + die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen? Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien
und motivierende Ideen für Vermittler und Berater!
+ Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung +
die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und im speziellen die Finanz- und Versicherungsbranche. Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen.
Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden?
Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler. Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten?
Wie aufgeschlossen sind Verbraucher für neue digitale Trends in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?
Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe von „Vertriebserfolg 2020“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

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RECHT | <strong>Vertriebserfolg</strong> <strong>2020</strong><br />

EuGH-Vorlage zur<br />

Umsatzsteuerfreiheit bei der<br />

Entwicklung und Vermittlung von<br />

Versicherungsprodukten<br />

Dseiner Vermittlungstätigkeit der<br />

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht<br />

es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler,<br />

der neben<br />

Versicherungsgesellschaft dieser<br />

auch das vermittelte Versicherungsprodukt<br />

zur Verfügung<br />

stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen<br />

erbringt. Er hat daher mit Beschluss<br />

vom 05.09.2019 – V R 58/17 ein<br />

Vorabentscheidungsersuchen an<br />

den Gerichtshof der Europäischen<br />

Union (EuGH) zur Klärung dieser<br />

Frage gerichtet.<br />

Die Klägerin hatte ein Versicherungsprodukt<br />

entwickelt, mit dem<br />

Schiffe und deren Crews gegen<br />

Piraterie bei der Durchfahrt durch<br />

den Golf von Aden versichert werden<br />

konnten. Sie gewährte einer Versicherungsgesellschaft<br />

eine Lizenz für<br />

die Nutzung dieses Versicherungsprodukts.<br />

Zusätzlich übernahm sie<br />

die Vermittlung dieser Versicherungen<br />

sowie weitere Leistungen<br />

bei der Durchführung der Versicherungsverträge<br />

wie etwa im Bereich<br />

der Schadensabwicklung.<br />

Das Finanzamt (FA) ging davon aus,<br />

dass keine einheitliche Leistung,<br />

sondern drei getrennte Leistungen<br />

vorliegen. Dabei sei –unter Berücksichtigung<br />

einer verbindlichen<br />

Auskunft– nur die unmittelbare<br />

Tätigkeit der Versicherungsvermittlung<br />

nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes<br />

(UStG) steuerfrei.<br />

Die Lizenzüberlassung unterliege<br />

dem ermäßigten Steuersatz nach<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG,<br />

während auf weitere Leistungen zur<br />

Vertragsdurchführung einschließlich<br />

Schadensregulierung der Regelsteuersatz<br />

anzuwenden sei. Daher<br />

unterwarf das FA 25% der Gesamtvergütung<br />

für die Lizenzüberlassung<br />

dem ermäßigten Steuersatz und<br />

8% der Gesamtvergütung für die<br />

verwaltungsbezogenen Leistungen<br />

dem Regelsteuersatz. Demgegenüber<br />

begehrte die Klägerin die<br />

volle Umsatzsteuerfreiheit. Die<br />

Klage vor dem Finanzgericht hatte<br />

keinen Erfolg, da umsatzsteuerrechtlich<br />

nur eine Leistung vorliege,<br />

die insgesamt steuerpflichtig sei.<br />

Auch der BFH geht von einer einheitlichen<br />

Leistung aus. Der BFH hat<br />

aber Zweifel an der zutreffenden<br />

Auslegung des unionsrechtlichen<br />

Steuerbefreiungstatbestandes<br />

für die Versicherungsvermittlung.<br />

Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der<br />

Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystemrichtlinie)<br />

sind Versicherungs-<br />

und Rückversicherungsumsätze<br />

einschließlich der dazu<br />

gehörenden Dienstleistungen, die<br />

von Versicherungsmaklern und<br />

-vertretern erbracht werden, steuerfrei.<br />

Der EuGH soll hierzu klären,<br />

ob eine einheitlichen Leistung<br />

bestehend aus Versicherungsvermittlung,<br />

Lizenzgewährung zur<br />

Bereitstellung eines Versicherungsprodukts<br />

sowie weiteren Leistungen<br />

zur Vertragsdurchführung einschließlich<br />

Schadensregulierung<br />

insgesamt steuerfrei ist, obwohl<br />

nur eine Nebenleistung (Versicherungsvermittlung)<br />

bei eigenständiger<br />

Betrachtung steuerfrei wäre.<br />

Autor: www.bundesfinanzhof.de<br />

Quelle: © yurolaitsalbert - stock.adobe.com<br />

FinanzBusinessMagazin.de<br />

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