Geschäftsbericht 2011 - Benteler AG
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Jahresabschluss<br />
108<br />
Für kurzfristige originäre Finanzinstrumente, insbesondere Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen/Verbindlichkeiten, entspricht der Buchwert<br />
dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Ausleihungen und<br />
Verbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt<br />
auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabel verzinslichem<br />
Charakter entsprechen die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten.<br />
Der beizulegende Zeitwert von Devisengeschäften errechnet sich auf Basis des am Bilanzstichtag<br />
geltenden Devisenkassamittelkurses unter Berücksichtigung der Terminaufschläge und -abschläge für die<br />
jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs. Bei Devisenoptionen<br />
werden anerkannte Modelle zur Ermittlung des Optionspreises angewandt. Der beizulegende<br />
Zeitwert einer Option wird, außer durch die Restlaufzeit der Option, zusätzlich durch weitere Bestimmungsfaktoren,<br />
wie z. B. die aktuelle Höhe und die Volatilität des zugrunde liegenden jeweiligen<br />
Wechselkurses oder der zugrunde liegenden Basiszinsen beeinflusst.<br />
Bei Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch<br />
die Abzinsung der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der<br />
Kontrakte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Daneben werden bei Zins-/Währungsswaps die<br />
Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme stattfinden, einbezogen.<br />
Der beizulegende Zeitwert von Warentermingeschäften auf Aluminium basiert auf offiziellen Börsennotierungen<br />
(LME – London Metal Exchange).<br />
Die Bewertungen werden sowohl intern als auch von externen Finanzpartnern zum Bilanzstichtag<br />
vorgenommen.<br />
Fair-Value-Hierarchie<br />
Die Marktwerte der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
können sich gemäß der Fair-Value-Hierarchie aus nachfolgenden Basisdaten ergeben; dabei<br />
sind die einzelnen Ebenen nach IFRS 7 wie folgt definiert:<br />
Level 1 Bewertung anhand von Börsenkursen aus aktiven Märkten für gleichartige Finanzinstrumente.<br />
Level 2 Bewertung auf Basis von Inputdaten, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten<br />
Börsenkurse aus aktiven Märkten handelt, die sich aber entweder direkt oder indirekt beobachten<br />
lassen.<br />
Level 3 Bewertung auf Basis von Modellen, denen nicht am Markt beobachtbare Eingangsdaten zugrunde<br />
liegen.<br />
Die Bewertungshierarchie spiegelt die Bedeutung der bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte<br />
einbezogenen Faktoren wider.<br />
Konzernanhang | Sonstige Angaben