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Geschäftsbericht 2011 - Benteler AG

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Jahresabschluss<br />

108<br />

Für kurzfristige originäre Finanzinstrumente, insbesondere Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen/Verbindlichkeiten, entspricht der Buchwert<br />

dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Ausleihungen und<br />

Verbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt<br />

auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabel verzinslichem<br />

Charakter entsprechen die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten.<br />

Der beizulegende Zeitwert von Devisengeschäften errechnet sich auf Basis des am Bilanzstichtag<br />

geltenden Devisenkassamittelkurses unter Berücksichtigung der Terminaufschläge und -abschläge für die<br />

jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs. Bei Devisenoptionen<br />

werden anerkannte Modelle zur Ermittlung des Optionspreises angewandt. Der beizulegende<br />

Zeitwert einer Option wird, außer durch die Restlaufzeit der Option, zusätzlich durch weitere Bestimmungsfaktoren,<br />

wie z. B. die aktuelle Höhe und die Volatilität des zugrunde liegenden jeweiligen<br />

Wechselkurses oder der zugrunde liegenden Basiszinsen beeinflusst.<br />

Bei Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch<br />

die Abzinsung der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der<br />

Kontrakte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Daneben werden bei Zins-/Währungsswaps die<br />

Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme stattfinden, einbezogen.<br />

Der beizulegende Zeitwert von Warentermingeschäften auf Aluminium basiert auf offiziellen Börsennotierungen<br />

(LME – London Metal Exchange).<br />

Die Bewertungen werden sowohl intern als auch von externen Finanzpartnern zum Bilanzstichtag<br />

vorgenommen.<br />

Fair-Value-Hierarchie<br />

Die Marktwerte der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

können sich gemäß der Fair-Value-Hierarchie aus nachfolgenden Basisdaten ergeben; dabei<br />

sind die einzelnen Ebenen nach IFRS 7 wie folgt definiert:<br />

Level 1 Bewertung anhand von Börsenkursen aus aktiven Märkten für gleichartige Finanzinstrumente.<br />

Level 2 Bewertung auf Basis von Inputdaten, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten<br />

Börsenkurse aus aktiven Märkten handelt, die sich aber entweder direkt oder indirekt beobachten<br />

lassen.<br />

Level 3 Bewertung auf Basis von Modellen, denen nicht am Markt beobachtbare Eingangsdaten zugrunde<br />

liegen.<br />

Die Bewertungshierarchie spiegelt die Bedeutung der bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte<br />

einbezogenen Faktoren wider.<br />

Konzernanhang | Sonstige Angaben

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