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Geschäftsbericht 2011 - Benteler AG

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Jahresabschluss<br />

71<br />

5.14<br />

Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige<br />

rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten resultiert, die künftig wahrscheinlich<br />

zu einem Mittelabfluss führt und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt<br />

zu dem Betrag, der die bestmögliche Schätzung des Verpflichtungsumfangs zum Bilanzstichtag darstellt.<br />

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem abgezinsten<br />

Erfüllungsbetrag bewertet. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden im<br />

Finanzergebnis erfasst. Für die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird ein Vorsteuer-<br />

Zinssatz verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt widerspiegelt.<br />

Die verwendeten Zinssätze sind länder- und laufzeitspezifisch ermittelt und bewegten sich im Berichtsjahr<br />

auf einer Bandbreite von 3,98–5,45 % (Vorjahr: 3,7–5,8 %).<br />

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden dann angesetzt, wenn<br />

der erwartete Nutzen aus den zugrunde liegenden Verträgen geringer ist als die im Zusammenhang<br />

mit der Erfüllung der Verpflichtungen unvermeidbaren Kosten.<br />

Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen können durch Gesetz, Vertrag oder auch Kulanz<br />

entstehen, wobei eine Inanspruchnahme insbesondere dann zu erwarten ist, wenn die Gewährleistungsfrist<br />

noch nicht abgelaufen ist, in der Vergangenheit Gewährleistungskosten angefallen sind<br />

oder sich ein konkreter Fall bereits abzeichnet. Die Bildung der Rückstellung erfolgt zum Zeitpunkt des<br />

Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistung. Die erstmalige<br />

Erfassung erfolgt auf Basis von Einzeleinschätzungen und Erfahrungswerten der Vergangenheit.<br />

5.15 Leasing<br />

Leasingverhältnisse, bei denen die <strong>Benteler</strong>-Gruppe als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem<br />

Eigentum verbundenen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand trägt, werden als Finanzierungsleasing<br />

bilanziert. In diesem Fall wird der Leasinggegenstand zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />

mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bzw. seinem niedrigeren beizulegenden Zeitwert aktiviert<br />

und in gleicher Höhe eine Finanzschuld passiviert.<br />

Ist ein Eigentumsübergang nach Ablauf des Leasingvertrags nicht hinreichend sicher, so wird der<br />

Vermögenswert linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben, sofern diese kürzer als die erwartete<br />

Nutzungsdauer ist. Andernfalls wird der Vermögenswert linear über seine erwartete Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben.<br />

Im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages gemietete Vermögenswerte werden nicht in der<br />

Konzernbilanz angesetzt. Die diesbezüglich geleisteten Zahlungen werden linear über die Dauer des<br />

Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.<br />

Konzernanhang | Allgemeine Angaben

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