Geschäftsbericht 2011 - Benteler AG
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Jahresabschluss<br />
71<br />
5.14<br />
Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige<br />
rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten resultiert, die künftig wahrscheinlich<br />
zu einem Mittelabfluss führt und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt<br />
zu dem Betrag, der die bestmögliche Schätzung des Verpflichtungsumfangs zum Bilanzstichtag darstellt.<br />
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem abgezinsten<br />
Erfüllungsbetrag bewertet. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden im<br />
Finanzergebnis erfasst. Für die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird ein Vorsteuer-<br />
Zinssatz verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt widerspiegelt.<br />
Die verwendeten Zinssätze sind länder- und laufzeitspezifisch ermittelt und bewegten sich im Berichtsjahr<br />
auf einer Bandbreite von 3,98–5,45 % (Vorjahr: 3,7–5,8 %).<br />
Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden dann angesetzt, wenn<br />
der erwartete Nutzen aus den zugrunde liegenden Verträgen geringer ist als die im Zusammenhang<br />
mit der Erfüllung der Verpflichtungen unvermeidbaren Kosten.<br />
Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen können durch Gesetz, Vertrag oder auch Kulanz<br />
entstehen, wobei eine Inanspruchnahme insbesondere dann zu erwarten ist, wenn die Gewährleistungsfrist<br />
noch nicht abgelaufen ist, in der Vergangenheit Gewährleistungskosten angefallen sind<br />
oder sich ein konkreter Fall bereits abzeichnet. Die Bildung der Rückstellung erfolgt zum Zeitpunkt des<br />
Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistung. Die erstmalige<br />
Erfassung erfolgt auf Basis von Einzeleinschätzungen und Erfahrungswerten der Vergangenheit.<br />
5.15 Leasing<br />
Leasingverhältnisse, bei denen die <strong>Benteler</strong>-Gruppe als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem<br />
Eigentum verbundenen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand trägt, werden als Finanzierungsleasing<br />
bilanziert. In diesem Fall wird der Leasinggegenstand zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />
mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bzw. seinem niedrigeren beizulegenden Zeitwert aktiviert<br />
und in gleicher Höhe eine Finanzschuld passiviert.<br />
Ist ein Eigentumsübergang nach Ablauf des Leasingvertrags nicht hinreichend sicher, so wird der<br />
Vermögenswert linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben, sofern diese kürzer als die erwartete<br />
Nutzungsdauer ist. Andernfalls wird der Vermögenswert linear über seine erwartete Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben.<br />
Im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages gemietete Vermögenswerte werden nicht in der<br />
Konzernbilanz angesetzt. Die diesbezüglich geleisteten Zahlungen werden linear über die Dauer des<br />
Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.<br />
Konzernanhang | Allgemeine Angaben