Geschäftsbericht 2011 - Benteler AG
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Jahresabschluss<br />
67<br />
5.6<br />
Wertminderungen<br />
Für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen mit bestimmter Nutzungsdauer wird gemäß IAS 36<br />
an jedem Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen vorliegen, z. B.<br />
besondere Ereignisse, oder Marktentwicklungen einen möglichen Wertverfall anzeigen. Bei Vorliegen<br />
solcher Anhaltspunkte wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bestimmt. Der erzielbare Betrag<br />
ist definiert als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und<br />
dem Nutzungswert.<br />
Kann der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht bestimmt werden oder ist er<br />
niedriger als der Buchwert, wird der Nutzungswert ermittelt. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes<br />
durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Cashflows mit einem risikoadäquaten Zinssatz vor Steuern,<br />
werden das aktuelle und das künftig erwartete Ertragsniveau sowie technologische, wirtschaftliche<br />
und allgemeine Entwicklungstendenzen auf Basis genehmigter und angepasster Finanzpläne berücksichtigt.<br />
Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes, wird ein Wertminderungsverlust<br />
in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfolgswirksam erfasst. Für<br />
den Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst,<br />
für die separate Cashflows identifiziert werden können. Sind die Cashflows für einen<br />
Vermögenswert nicht separat identifizierbar, wird der Impairment-Test auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit (ZGE) durchgeführt, welcher der Vermögenswert angehört.<br />
Zuschreibungen auf den neuen erzielbaren Betrag erfolgen, wenn die Gründe für Wertminderungen<br />
aus den Vorjahren entfallen. Die Wertobergrenze für Zuschreibungen sind die fortgeführten Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten, die sich ergäben, wenn in den Vorjahren keine Wertminderungen erfasst<br />
worden wären.<br />
Unabhängig davon, ob Anzeichen für potenzielle Wertminderungen bestehen, werden immaterielle<br />
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie Geschäfts- und Firmenwerte jährlich auf<br />
einen gegebenenfalls bestehenden Wertminderungsbedarf untersucht. Anzeichen für potenzielle<br />
Wertminderungen liegen vor, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag liegt. Der erzielbare<br />
Betrag ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem<br />
Nutzungswert.<br />
Die Firmenwerte sind hauptsächlich dem Geschäftsbereich Stahl/Rohr zugeordnet. Die Ermittlung<br />
des erzielbaren Betrags basiert auf der Discounted Cashflow-Methode. Zahlungsströme werden auf Basis<br />
der Unternehmensplanung für die nächsten 5 Jahre ermittelt. Der Abzinsungsfaktor (WACC) beträgt 7,0 %,<br />
in der ewigen Rente kommt eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,5 % zur Anwendung.<br />
Sofern der erzielbare Betrag nicht den Buchwert deckt, werden die Wertminderungen erfolgswirksam<br />
nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen. Ein Wertminderungsbedarf über den Wert<br />
des Geschäfts- oder Firmenwertes hinaus wird in den übrigen Vermögenswerten der ZGE erfasst. Die<br />
Verteilung erfolgt auf Basis der Buchwerte.<br />
5.7 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Zum Erwerbszeitpunkt wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital<br />
als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt und in den Buchwert der nach der Equity-Methode<br />
bilanzierten Finanzinvestition einbezogen. Liegen die Anschaffungskosten unter dem zum Erwerbszeitpunkt<br />
anteiligen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des assoziierten Unternehmens,<br />
ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag, der erfolgswirksam vereinnahmt wird.<br />
Konzernanhang | Allgemeine Angaben