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Geschäftsbericht 2011 - Benteler AG

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Jahresabschluss<br />

62<br />

Assoziierte Unternehmen, d. h. Anteile, durch die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss auf<br />

die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, diese jedoch nicht beherrscht, werden nach der Equity-<br />

Methode bilanziert und bewertet. Maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn direkt oder indirekt<br />

20 % oder mehr der Stimmrechte gehalten werden.<br />

Für Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), d. h. Unternehmen, die aufgrund einer vertraglichen<br />

Vereinbarung mehrerer Parteien über eine wirtschaftliche Tätigkeit gemeinschaftlich geführt<br />

werden, wird das Wahlrecht zur Bilanzierung nach der Equity-Methode in Anspruch genommen.<br />

In Bezug auf Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (kein Vorliegen eines separaten gemeinschaftlich<br />

geführten Unternehmens und kein gemeinsames Vermögen) werden nur die der Verfügungsgewalt<br />

des Konzerns unterliegenden Vermögenswerte und die eingegangenen Schulden, die getätigten<br />

Aufwendungen und die anteiligen Erträge aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen aus der<br />

gemeinschaftlichen Tätigkeit angesetzt.<br />

Anteile an Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden genauso wie sonstige Beteiligungen, bei denen<br />

die <strong>Benteler</strong>-Gruppe keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, gemäß IAS 39 als Finanzinstrument<br />

bilanziert.<br />

Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte repräsentieren den Betrag, um den die<br />

Anschaffungskosten den Konzernanteil an dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte,<br />

Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens, assoziierten oder<br />

gemeinschaftlich geführten Unternehmens zum Erwerbsstichtag übersteigen. Sie zeigen somit den<br />

strategischen Mehrwert des Unternehmenserwerbs auf.<br />

Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens resultieren, werden gesondert in<br />

der Bilanz ausgewiesen. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich<br />

geführten Unternehmens entstehen, sind in den fortgeführten Beteiligungsbuchwerten der<br />

assoziierten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen enthalten. Im Falle der Veräußerung eines<br />

Tochterunternehmens, eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens wird<br />

der zurechenbare Anteil des Firmenwertes bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt.<br />

Der Firmenwert wird jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, sofern<br />

nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise bestehen oder Ereignisse eintreten, die eine<br />

Wertminderung vermuten lassen. Für die Zwecke des Impairment-Tests werden Firmenwerte jenen<br />

firmenwerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des<br />

Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen (vgl. dazu Anhangangabe 5.6 „Wertminderungen“).<br />

Konzernanhang | Allgemeine Angaben

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