Kapitel 2 (Grundlagen) gründenden Gesellschaft, übernommen werden. Weiterhin könnte aber auch eine öffentliche Bahngesellschaft, d.h. insbesondere die Schweizerische Bun<strong>des</strong>bahnen (SBB), gemäß Vorgaben <strong>des</strong> BAV diese Rolle ausfüllen. Diesbezüglich soll zunächst keine Festlegung getroffen werden. Seite 10
Kapitel 3 (Sektorübergreifende Analyse <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong>) 3 Sektorübergreifende Analyse <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> In diesem Kapitel erfolgt eine Analyse <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> aus einem sektorübergreifenden Blickwinkel, wobei allgemeine Erkenntnisse zu den Effekten <strong>von</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Projekten</strong> sowie zu deren Potenzialen und Erfolgsfaktoren herausgearbeitet werden. 17 Die Ergebnisse dieses Kapitels stellen dann eine Grundlage dar, um die Anwendung <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> in best<strong>im</strong>mten Sektoren unter Berücksichtigung <strong>von</strong> deren technischen und institutionellen Charakteristika untersuchen zu können. In diesem Kapitel wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass bei einem <strong>PPP</strong>-Projekt die Vergütungszahlungen an den Betreiber aus Haushaltsmitteln geleistet werden. Aufgrund der sektorübergreifenden Perspektive wird bezüglich der Produktion vereinfachend angenommen, dass bei Infrastrukturen die Wertschöpfungsstufen <strong>des</strong> Baus, der Erhaltung und <strong>des</strong> Betriebs vorliegen. Dabei wird grundsätzlich ausgeklammert, dass in einzelnen Sektoren nicht nur ein Wertschöpfungsbereich, sondern verschiedene Wertschöpfungsbereiche (z.B. Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Leit- und Sicherungstechnik sowie Energieversorgung <strong>im</strong> Bahnsektor) vorliegen, die bzw. deren Wertschöpfungsstufen (ganz oder teilweise) in ein <strong>PPP</strong>-Vorhaben einbezogen werden könnten. 3.1 Vorzieheffekte / Vorfinanzierung Bei einer zeitlichen Vergütungsstruktur, die einen hohen privaten Kapitalanteil während der Laufzeit eines <strong>PPP</strong>-Projektes vorsieht, können (Infrastruktur-)Projekte unter Umständen frühzeitiger realisiert werden, sofern eine (weitere) Kreditaufnahme <strong>im</strong> Haushaltssystem durch Haushaltsregeln beschränkt ist und dies eine konventionelle <strong>Realisierung</strong> unterbindet. 18 Wenn bei einem <strong>PPP</strong>-Projekt die Vergütung <strong>des</strong> Betreibers aus dem Haushalt stammt, erhöht die private (Vor-)Finanzierung jedoch indirekt die Verschuldung <strong>des</strong> Staates, da durch eine private Finanzierung analog <strong>zur</strong> staatlichen Kreditaufnahme zukünftige Zahlungsverpflichtungen entstehen, die die Flexibilität folgender Haushaltsgesetzgeber einschränken. 19 Vor diesem Hintergrund ist eine <strong>Realisierung</strong> <strong>von</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Projekten</strong>, die nicht auf konventionellem Wege finanziert werden können, aus volkswirtschaftlicher Sicht abzulehnen, da andernfalls Grundgedanken haushaltsrechtlicher Einschränkungen der öffentlichen Kreditaufnahme umgangen würden. 20, 21 Vielmehr sollte zunächst generell geprüft werden, ob ein Vorhaben überhaupt 17 Die Analysen in diesem Kapitel basieren auf BECKERS / KLATT (2008) sowie BECKERS / KLATT (2009a) und BE- CKERS / KLATT (2009b). 18 Die zeitliche Vergütungsstruktur ergibt sich aus der (intertemporalen) Aufteilung der Vergütungszahlungen <strong>des</strong> Auftraggebers an den Auftragnehmer auf die einzelnen Jahre der Vertragslaufzeit eines <strong>PPP</strong>-Projektes. 19 Vgl. VINING / BOARDMAN (2008, S. 12 f.). 20 Vgl. hierzu auch DE VRIES (2010) und BECKERS ET. AL. (2008). Im Übrigen sind auch Ausnahmen hier<strong>von</strong> bzw. Ausnahmeregelungen, nach denen bei volkswirtschaftlich besonders rentablen oder politisch besonders prioritären <strong>Projekten</strong> entsprechende Vorzieheffekte toleriert werden, aus grundsätzlich abzulehnen. Denn andernfalls könnte die durch Haushaltsregeln intendierte politische Selbstbeschränkung hinsichtlich der Kreditaufnahme systematisch ausgehöhlt werden, indem die volkswirtschaftlich besonders rentablen bzw. politisch besonders prioritären Projekte unter Rückgriff auf haushaltsrechtliche Ausnahmeregeln bzw. unter Nutzung <strong>von</strong> Möglichkeiten <strong>zur</strong> Umgehung der Grundgedanken <strong>von</strong> Haushaltsregeln realisiert würden. Dies hätte wiederum <strong>zur</strong> Folge, dass der Druck <strong>zur</strong> Ausgabenbeschränkung innerhalb <strong>des</strong> durch das Haushaltsrecht etablierten „normalen“ Spiel- Seite 11