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Eignung des PPP-Ansatzes zur Realisierung von Projekten im ...

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Kapitel 4 (<strong>Eignung</strong> <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> <strong>zur</strong> <strong>Realisierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Projekten</strong> <strong>im</strong> Bahnsektor<br />

<strong>im</strong> Allgemeinen sowie <strong>von</strong> ZEB- und Bahn 2030-<strong>Projekten</strong> <strong>im</strong> Speziellen)<br />

FINANZIERUNG VON BETRIEB UND ERHALTUNG SOWIE KLEINEREN ERWEITERUNGSINVESTITIONEN<br />

Die Mittel für den Betrieb und die Erhaltung sowie auch für vergleichsweise kleine Erweiterungsinvestitionen<br />

bei der Schweizer Bahninfrastruktur stammen aus den Trasseneinnahmen der Bahnen und aus<br />

öffentlichen Zuschüssen. Zuschüsse aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt werden zum einen <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB gezahlt. Zum anderen fließen Mittel aus dem<br />

Haushalt unter anderem über die Rahmenkredite <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> an private bzw. nicht <strong>im</strong> Besitz <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> befindliche Eisenbahnunternehmen. Weiterhin leisten Kantone Zuschüsse <strong>zur</strong> Finanzierung<br />

der kleineren Erweiterungsinvestitionen.<br />

Bezüglich der Finanzierung <strong>des</strong> Betriebs und der Erhaltung <strong>im</strong> Allgemeinen und bei Erweiterungsprojekten<br />

<strong>im</strong> Speziellen wird in dieser Studie da<strong>von</strong> ausgegangen, dass grundsätzlich Ausgaben aus<br />

laufenden Einnahmen bzw. aus Zuschüssen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> aus dem Haushalt abgedeckt werden und<br />

sich die Frage der Kapitalaufnahme <strong>zur</strong> Vorfinanzierung nicht stellt. Kleinere Erweiterungsinvestitionen<br />

und deren Finanzierung werden in dieser Studie nicht thematisiert.<br />

4.1.2 Vorfinanzierung mithilfe <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> bei reinen (Bahn-)<br />

Infrastrukturprojekten<br />

FUNKTIONSWEISE EINER VORFINANZIERUNG ÜBER DEN <strong>PPP</strong>-ANSATZ<br />

Bei der Anwendung <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> bei <strong>Projekten</strong>, die sich (nur) auf die Bahninfrastruktur beziehen,<br />

wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass die <strong>im</strong> Schweizer Bahnsystem bestehenden Grundsätze der<br />

Trassenpreisbildung vollumfänglich gültig bleiben und somit in Verbindung mit der Anwendung <strong>des</strong><br />

<strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Ein Vorfinanzierungspotential bei<br />

einem <strong>PPP</strong>-Projekt ergäbe sich daraus, dass <strong>von</strong> dem privaten Betreiber infolge der zeitlichen Struktur<br />

der an ihn fließenden Vergütung Mittel am Kapitalmarkt aufzunehmen sind und dies insofern eine<br />

vorzeitigere <strong>Realisierung</strong> erlauben würde, als dass damit eine Kapitalaufnahme jenseits der bestehenden<br />

Obergrenze der öffentlichen Kreditaufnahme erfolgen könnte.<br />

EMPFEHLUNG GEGEN DEN RÜCKGRIFF AUF DEN <strong>PPP</strong>-ANSATZ ZUR VORFINANZIERUNG<br />

Aus den Analysen in Abschnitt 3.1 folgt, dass eine durch eine Kapitalbereitstellung <strong>im</strong> Rahmen <strong>von</strong><br />

<strong>PPP</strong>-<strong>Projekten</strong> bedingte vorgezogene Projektrealisierung aus volkswirtschaftlicher Sicht bei (Bahninfrastruktur-)Großprojekten<br />

in der Schweiz <strong>im</strong> Allgemeinen und bei ZEB- und Bahn 2030-Maßnahmen<br />

<strong>im</strong> Speziellen abzulehnen ist. Insofern kann eindeutig empfohlen werden, dass der <strong>PPP</strong>-Ansatz nicht<br />

<strong>zur</strong> Vorfinanzierung bei derartigen <strong>Projekten</strong> eingesetzt werden sollte. Andernfalls würden zum einen<br />

die Grundgedanken <strong>von</strong> Schuldenregeln umgangen werden. Zum anderen würden erhebliche Fehlanreize<br />

<strong>im</strong>plementiert werden. Zunächst bestünde der Fehlanreiz, auf den <strong>PPP</strong>-Ansatz auch dann <strong>zur</strong>ückzugreifen,<br />

wenn dies mit Kostensteigerungen einhergehen würde, wobei in diesem Zusammenhang<br />

– wie international häufig zu beobachten – nichts<strong>des</strong>totrotz in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

eine Vorteilhaftigkeit <strong>des</strong> <strong>PPP</strong>-<strong>Ansatzes</strong> "darzustellen" wäre. Weiterhin würde der Fehlanreiz<br />

vorliegen, den Umfang <strong>des</strong> Einbezugs privaten Kapitals nicht am Ziel der Kostenmin<strong>im</strong>ierung aus<strong>zur</strong>ichten,<br />

sondern <strong>im</strong> Hinblick auf die angestrebte Erzielung <strong>von</strong> Vorzieheffekten festzusetzen.<br />

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