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Eignung des PPP-Ansatzes zur Realisierung von Projekten im ...

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priorisiert, bei denen sie zusätzliche kantonale Mittel erhalten bzw. weniger eigene Mittel einsetzen<br />

müssen. Entsprechend kann sich auch der genannte „Verteilschlüssel“ zwischen Substanzerhalt, laufendem<br />

Betrieb und Erweiterungen verändern. Die Finanzierung der Kantonsbeiträge liegt in der<br />

Kompetenz <strong>des</strong> jeweiligen Kantons. Diese kann über das ordentliche Budget und/oder mittels eines<br />

Fonds aus zweckgebundenen Mitteln (z.B. kantonale Motorfahrzeugsteuern oder Kantonsanteil an<br />

den LSVA-Einnahmen) erfolgen.<br />

FINANZIERUNG DER PRIVATBAHN-INFRASTRUKTUR<br />

Der Bunde stellt für die Finanzierung der Privatbahninfrastruktur <strong>im</strong> Zeitraum <strong>von</strong> 2007 bis 2010 ca.<br />

2.3 Mrd. CHF <strong>zur</strong> Verfügung (Rahmenkredit für Investitionsbeiträge, Betriebsbeitrag Infrastruktur und<br />

Abschreibung Infrastruktur). Rund 44% dieser Mittel sind für den Substanzerhalt der Infrastruktur vorgesehen,<br />

rund 12% ist zu Gunsten <strong>von</strong> Erweiterungen reserviert und weitere 43% werden für den<br />

Infrastrukturbetrieb aufgewendet. Die Kantone sind verpflichtet, sich mit einem best<strong>im</strong>mten Anteil an<br />

diesen Kosten zu beteiligen. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung hängt <strong>von</strong> der Bevölkerungsdichte<br />

und der Privatbahnlänge <strong>des</strong> jeweiligen Kantons ab und wird vorgängig vom Bund in Rücksprache mit<br />

den Kantonen festgelegt. Zudem können sich die Kantone selbstverständlich mit zusätzlichen Mitteln<br />

– insbesondere an den Erweiterungsinvestitionen – beteiligen, um die <strong>Realisierung</strong> best<strong>im</strong>mter Vorhaben<br />

zu beschleunigen. Wie bei der Leistungsvereinbarung Bund / SBB stammen auch bei den Rahmenkrediten<br />

die Mittel der Kantone aus deren ordentlichen Budgets und/oder aus speziell eingerichteten<br />

Fonds.<br />

Seite 85

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