13.10.2014 Aufrufe

ab-in-den-urlaub.de Magazin 9/2014: Faszination Tauchen

Das ab-in-den-urlaub.de Reisemagazin taucht ein in die Tiefen des Meeres und geht dem Hobby Sporttauchen auf den Grund. Außerdem im diesmonatigen Urlaubsmagazin: Sprachführer, Foto-Workshop zu Brennweite und Bildaufbau, Unterwasserrugby, internationale Kochrezepte und Reportagen von Südtirol bis Malediven. Viel Spaß beim Schmökern!

Das ab-in-den-urlaub.de Reisemagazin taucht ein in die Tiefen des Meeres und geht dem Hobby Sporttauchen auf den Grund. Außerdem im diesmonatigen Urlaubsmagazin: Sprachführer, Foto-Workshop zu Brennweite und Bildaufbau, Unterwasserrugby, internationale Kochrezepte und Reportagen von Südtirol bis Malediven. Viel Spaß beim Schmökern!

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Panorama<br />

Panorama<br />

Wo P<strong>in</strong>keln <strong>in</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Polizeihelm erlaubt ist<br />

Foto © iStock.com/Armbrecht<br />

Ob Blähungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Kirche, das Lesen von Harry Potter<br />

o<strong>de</strong>r vulgäres Fluchen: Es gibt nichts, was man nicht<br />

verbieten und unter Strafe stellen könnte. Wir h<strong>ab</strong>en<br />

juristische Stilblüten aus aller Welt zusammengestellt.<br />

Harry-Potter-Erlass bis Theken-Abstand für Frauen<br />

Sie <strong><strong>de</strong>n</strong>ken, es geht nicht mehr skurriler? Da lohnt sich e<strong>in</strong> Blick nach<br />

Amerika, <strong>de</strong>m Spitzenreiter, wenn es um skurrile Gesetze und Strafen<br />

geht. In Florida dürfen Bibliotheken Harry-Potter-Bän<strong>de</strong> beispielsweise<br />

nur dann an M<strong>in</strong><strong>de</strong>rjährige verleihen, wenn diese e<strong>in</strong>e schriftliche<br />

E<strong>in</strong>verständniserklärung <strong>de</strong>r Eltern vorlegen. Dieser Potter-Erlass<br />

erg<strong>in</strong>g, nach<strong>de</strong>m e<strong>in</strong>e Grundschule die Bücher wegen zu vieler<br />

unchristlicher Rituale verboten hatte.<br />

Wer <strong>in</strong> Frankreich mit Kontaktl<strong>in</strong>sen fährt,<br />

muss blechen<br />

Autofahrer wer<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>in</strong> Frankreich zur Kasse gebeten, wenn sie statt<br />

e<strong>in</strong>er notwendigen Brille Kontaktl<strong>in</strong>sen beim Fahren tragen – mit<br />

welcher Rechtfertigung, bleibt unklar. Wer zuwi<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lt und erwischt<br />

wird, muss satte 90 Euro Strafe zahlen und bekommt auch<br />

noch drei Punkte aufgebrummt. Und da sag noch e<strong>in</strong>er, <strong>de</strong>utsche<br />

Verkehrsregeln seien streng. In Frankreich kann zum Beispiel auch<br />

das Rauchen am Steuer o<strong>de</strong>r das e<strong>in</strong>händige Fahren teuer wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

In England will öffentliches Ur<strong>in</strong>ieren gelernt se<strong>in</strong><br />

In England ist vor allem das öffentliche Ur<strong>in</strong>ieren stark reglementiert.<br />

Männer dürfen dies nur, sofern es am H<strong>in</strong>terreifen <strong>de</strong>s eigenen<br />

Autos geschieht und die rechte Hand d<strong>ab</strong>ei auf <strong>de</strong>m Fahrzeug liegt.<br />

Schwangeren Frauen ist es h<strong>in</strong>gegen je<strong>de</strong>rzeit erlaubt, sich öffentlich<br />

zu erleichtern, notfalls auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Polizistenhelm. Das nennt man<br />

dann wohl großzügig...<br />

Während diese streitbare Regel noch relativ neu ist, stammen viele<br />

aus <strong>de</strong>r Kolonialzeit. Seit<strong>de</strong>m sollte man sich vor e<strong>in</strong>em Kirchenbesuch<br />

<strong>in</strong> St. Louis gut überlegen, was man isst, <strong><strong>de</strong>n</strong>n Blähungen im<br />

Gotteshaus können mit lebenslanger Haft geahn<strong>de</strong>t wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Und <strong>in</strong><br />

Wyom<strong>in</strong>g herrscht noch klare Geschlechtertrennung: Männer gehören<br />

an die Theke, Frauen müssen fünf Fuß Abstand dazu halten.<br />

Jüngstes Beispiel:<br />

Put<strong>in</strong> lässt das öffentliche Fluchen verbieten<br />

Dass gestrenge Moralvorstellungen <strong>ab</strong>er auch heutzutage noch immer<br />

skurrile Blüten treiben, beweist aktuell Wladimir Put<strong>in</strong> <strong>in</strong> Russland.<br />

Er eifert mit se<strong>in</strong>em Vorstoß gewissermaßen <strong><strong>de</strong>n</strong> USA nach:<br />

Dort ist Fluchen im TV verboten. Gleiches gilt seit Juli auch <strong>in</strong> Russland.<br />

Vulgäre Ausdrücke <strong>in</strong> Medien, Theater und Film können bis zu<br />

1.000 Euro Strafe kosten. Dumm nur, dass damit auch e<strong>in</strong> Stück russische<br />

Tradition verschw<strong>in</strong><strong>de</strong>t. Denn selbst berühmte Dichter wie<br />

Puschk<strong>in</strong> und Lermontow machten von Schimpfwörtern Gebrauch...<br />

(Juliane Ziegengeist) ■<br />

Foto © iStock.com/carnea<strong>de</strong>le<br />

NR. 8/<strong>2014</strong> 81

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