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pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner

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Teamleistung in der Nachfolgeregelung<br />

1.1 Massvolle Abgaben mit Steuercharakter<br />

Staatsabgaben erschöpfen sich nicht einfach in Steuern <strong>und</strong> Abgaben im engeren<br />

Sinn wie Gebühren <strong>und</strong> Lenkungsabgaben. Vielmehr fallen, <strong>und</strong> dies<br />

in zunehmendem Masse, auch die Sozialversicherungsbeiträge ins Gewicht.<br />

Zieht man sämtliche Abgaben mit Steuercharakter in Betracht, steht die<br />

Schweiz im internationalen Vergleich glücklicherweise nach wie vor gut, ja<br />

sehr gut da. Dies ist nicht zuletzt dem gut funktionierenden Steuerwett bewerb<br />

zu verdanken. In den letzten Jahren haben die Kantone die Gewinnsteuersätze<br />

für juristische Personen stark gesenkt. Auch auf Stufe B<strong>und</strong> wurden mit<br />

der Annahme der Unternehmenssteuerreform I (USTR I) im Jahr 1997 die<br />

B<strong>und</strong>essteuer für hohe Gewinne gesenkt <strong>und</strong> ein linearer Tarif eingeführt.<br />

Auch den Gebühren wurde in den letzten Jahren vermehrt Beachtung geschenkt.<br />

So untersuchte der Schweizerische Gewerbeverband in einer Studie,<br />

in welchen Bereichen die Gefahr besteht, dass Gebühren mit Steuercharakter<br />

erhoben werden.<br />

1.2 Flexible Gesetzgebung<br />

Erfolgreiche KMU müssen sich wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Veränderungen schnell anpassen. Solche Adaptionen sollten so erfolgen<br />

können, dass der Staat diese nicht zum Anlass für rein systematische Steuererhebungen<br />

nimmt. Zu diesem Zweck bedarf es gesetzlicher Gr<strong>und</strong>lagen im<br />

Gesellschafts- <strong>und</strong> im Steuerrecht.<br />

Hier wurden in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt. Zu erwähnen ist<br />

insbesondere das Fusionsgesetz, das rechtliche Umstrukturierungen – Fusionen,<br />

Spaltungen usw. – regelt <strong>und</strong> das gerade für KMU von grosser Bedeutung<br />

ist. Zudem wurde durch eine entsprechende Anpassung der Steuergesetzgebung<br />

bewirkt, dass rechtliche Umstrukturierungen steuerneutral vorgenommen<br />

werden können – soweit die Beteiligungsinhaber der Gesellschaft im<br />

Rahmen dieser Umstrukturierungen nicht Vermögenswerte entziehen.<br />

1.3 Stabile politische Verhältnisse<br />

So wichtig ein gutes Steuerklima <strong>und</strong> eine flexibel ausgestaltete Rechtsordnung<br />

auch sind, letztlich haben sie nur Bestand, wenn sie auf stabilen politischen<br />

Verhältnissen gründen. Diese bilden das eigentliche Rückgrat der<br />

Rahmenbedingungen für KMU.<br />

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