pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner
pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner
pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Teamleistung in der Nachfolgeregelung<br />
Die Struktur <strong>und</strong><br />
ihre Nachfolgetauglichkeit<br />
Von Marc Nideröst<br />
Die Struktur eines KMU wird oft über Jahrzehnte hinweg vom Betriebsinhaber<br />
geprägt. Sie ist historisch gewachsen <strong>und</strong> vielleicht nicht<br />
mehr nachfolgefähig. Steht eine Nachfolgeregelung an, zeigt sich in<br />
der Abklärungsphase vielfach, dass Strukturanpassungen notwendig<br />
sind. Diese sind meist mit erheblichen Steuerfolgen verb<strong>und</strong>en. Damit<br />
die Strukturanpassungen effizient <strong>und</strong> mit kleinstmöglichem Steueraufwand<br />
umgesetzt werden kann, muss genügend Zeit vorhanden sein.<br />
Notwendige Umstrukturierungen im Hinblick auf eine Nachfolge sind<br />
deshalb rechtzeitig anzugehen.<br />
Es sind zwei Arten der Unternehmensstruktur auseinander zu halten: die<br />
finanzielle <strong>und</strong> die rechtliche Struktur. Unter finanzieller Struktur verstehen<br />
wir im Wesentlichen die Art der Unternehmensfinanzierung. Insbesondere<br />
in KMU gehört vielfach ein grosser Teil des zur Verfügung gestellten<br />
Kapitals dem Inhaber bzw. den Inhabern. Daneben besitzen sie vielleicht<br />
ein eher bescheidenes Privatvermögen. Der Grossteil des Vermögens ist also<br />
im Unternehmen geb<strong>und</strong>en. Die rechtliche Struktur ist die Rechtsform des<br />
Unternehmens. Dazu gehören auch Konzernstrukturen.<br />
Finanzielle Umstrukturierung<br />
In vielen Familienunternehmen wird über Jahre hinweg nur sehr zurückhaltend<br />
Gewinn ausgeschüttet. Die erwirtschafteten Gewinne werden zum grossen<br />
Teil für Erweiterungsinvestitionen oder Amortisation von bisherigen Bankdarlehen<br />
verwendet. Kurzfristig ist dies im Interesse des Unternehmens. Steht eine<br />
Nachfolge an, können aber Probleme in zweierlei Hinsicht auftreten. Erstens<br />
verfügt die übergebende Partei über zu wenig nicht im Unternehmen geb<strong>und</strong>enes<br />
Vermögen, um die eigene Vorsorge <strong>und</strong> evtl. erbrechtliche Ansprüche zu<br />
45