pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner
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Teamleistung in der Nachfolgeregelung<br />
Die verschiedenen Rechtsebenen<br />
Von Claudia <strong>Mattig</strong><br />
Bei einem KMU gibt es zwei Nachfolgen zu regeln: einerseits die Nachfolge<br />
in der Führungsetage <strong>und</strong> anderseits das Auswechseln der Eigner bzw.<br />
Eigenkapitalgeber. Deshalb spricht man bei einer Nachfolgeregelung<br />
von der Nachfolge auf Unternehmens- <strong>und</strong> Privatebene. Um die Nachfolge<br />
erfolgreich umzusetzen, genügt diese Zweiteilung jedoch nicht. Insbesondere<br />
im privaten Bereich sind weitere Unterebenen zu definieren,<br />
nament lich die Beteiligungs- <strong>und</strong> die Privatebene.<br />
Nur so kann die Nachfolge zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden,<br />
ohne dass der Familienfriede Schaden nimmt. Bei der Ausgestaltung der verschiedenen<br />
Vertragswerke dürfen diese beiden Unterebenen nicht vermischt<br />
werden. Gerade bei Nachfolgeregelungen, die etappenweise vollzogen werden,<br />
müssen für die «Zwischenzeit» klare Regeln zum Verhältnis zwischen dem<br />
Unternehmen <strong>und</strong> den Beteiligten vereinbart werden. Hierbei wird von den<br />
Austauschbeziehungen gesprochen.<br />
Am Anfang jeder Nachfolgevorbereitung steht eine Beurteilung auf Stufe<br />
Betrieb an. Die Betriebsebene wird gründlich analysiert <strong>und</strong> dokumentiert.<br />
Dies ist vielfach der Startschuss für das Erarbeiten eines Businessplans. Vor<br />
allem wenn der Nachfolger schon bekannt ist, bietet ein Businessplan optimale<br />
Voraussetzungen, den Betrieb kennen zu lernen. Gleichzeitig eröffnet sich dem<br />
Nachfolger die Möglichkeit, seine Ideen <strong>und</strong> Bedürfnisse frühzeitig geltend zu<br />
machen. Des Weiteren müssen Entscheide betreffend Unter nehmensführung<br />
zeit- <strong>und</strong> stufengerecht getroffen <strong>und</strong> kommuniziert werden. Dabei sollte man<br />
auf eine klare <strong>und</strong> verständliche Zeitachse achten . Nichts schadet einem Betrieb<br />
mehr, als der Eindruck eines Führungs vakuums. Entscheidend für die<br />
Abmachungen betreffend Zeitpunkt <strong>und</strong> Art der strategischen- <strong>und</strong> operativen<br />
Geschäftsübergabe ist immer der Unter nehmenswert. Wenn in diesem Punkt<br />
nicht rechtzeitig ein gemeinsamer Nenner gef<strong>und</strong>en wird, sind falsche Erwartungshaltungen<br />
programmiert. Der Artikel «Die Unternehmensbewertung als<br />
Ausgangsbasis» auf Seite 56 beleuchtet dieses Thema näher.<br />
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