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pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner

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Teamleistung in der Nachfolgeregelung<br />

Vorteile Einzelfirma / Personengesellschaft<br />

Eine Einzelfirma / Personengesellschaft ist keine eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

Entsprechend muss sie selbst auch keine Steuern bezahlen. Die Steuerpflicht<br />

knüpft direkt beim Besitzer an. Da die erwirtschafteten Gewinne jedoch immer<br />

auch der AHV unterliegen, ist die Gesamtbelastung von Steuern <strong>und</strong><br />

Sozialabgaben bei mittleren bis hohen Gewinnen in einer Einzelfirma meist<br />

höher, als wenn das Unternehmen in Form einer juristischen Person geführt<br />

wird. Vorteile bieten sich für Einzelfirmen / Personengesellschaften insbesondere<br />

in der einfacheren Abwicklung. Steht eine familieninterne Nachfolge an,<br />

besteht in der Regel kein unmittelbarer Bedarf, die Einzelfirma / Personengesellschaft<br />

in eine juristische Person umzuwandeln. In diesen Fällen können<br />

unter gewissen Bedingungen stille Reserven ohne Steuerfolgen weitergegeben<br />

werden. Zeichnet sich eine familienexterne Lösung ab, ist eine rechtzeitige<br />

Umwandlung in eine juristische Person meist angebracht.<br />

Seit 2011 können stille Reserven steuerprivilegiert aufgelöst werden, wenn danach<br />

unmittelbar die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Dieses<br />

Privileg greift aber nur, wenn man invalid oder mindestens 55 Jahre alt ist.<br />

Drängt sich die Umwandlung der Einzelfirma in eine juristische Person auf,<br />

kann es deshalb lohnenswert sein, mit der Umwandlung zuzuwarten bis man<br />

55 Jahre alt ist.<br />

Vorteile juristische Person<br />

Eine juristische Person besteht nach einer Nachfolgeregelung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

unverändert weiter. Dies hat im Rahmen einer Nachfolgeregelung zahlreiche<br />

Vorteile:<br />

– Der Betrieb selbst ist durch die Nachfolge nicht tangiert. Eingegangene<br />

Verträge gelten unverändert weiter.<br />

– Vorhandene stille Reserven bleiben im Betrieb <strong>und</strong> bieten auf dieser Stufe<br />

keine Steuerprobleme.<br />

– Werden die Einschränkungen beachtet <strong>und</strong> die Nachfolge richtig eingefädelt,<br />

kann die veräussernde Partei den Gewinn steuerfrei realisieren.<br />

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