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pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner

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Teamleistung in der Nachfolgeregelung<br />

müssen die privaten Risiken neu <strong>und</strong> umfassend beurteilt werden: Wie kann<br />

das finanzielle Engagements in einem Invaliditäts- oder Todesfall gedeckt<br />

werden? Wie ist bei einem solchen Fall meine Familie abgesichert?<br />

Phase 2: Der Aufbau als Unternehmerpersönlichkeit<br />

Nach der Geschäftsübernahme <strong>und</strong> den notwendigen Absicherungen geht es<br />

darum, das Geschäft in Schwung zu halten oder allenfalls fit zu trimmen. Die<br />

strategische <strong>und</strong> operative Geschäftsführung wird zum Hauptaufgabengebiet.<br />

Das frühere Aufgabengebiet wird evtl. von einer neuen Person betreut.<br />

In dieser Phase ist der Jungunternehmer auf verschiedene <strong>Partner</strong> innerhalb<br />

<strong>und</strong> / oder ausserhalb des Unternehmens angewiesen. Es müssen Entscheide<br />

gefällt werden, welche das eigene Fachwissen überfordern. Fragen in den Bereichen<br />

der Steuer- <strong>und</strong> Finanzplanung oder zu Rechtsgr<strong>und</strong>lagen usw. können<br />

nur mit Hilfe externer Berater beantwortet werden. Die Gefahr bei Beratern<br />

besteht, dass sie die Sachverhalte nur aus der reinen Betriebsoptik beurteilen.<br />

Den privaten Punkten wird in dieser Phase meist zuwenig Beachtung geschenkt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen finanziellen Engagements bei der Übernahme<br />

steht die Amortisation des Kredits im Vordergr<strong>und</strong>. Insbesondere wenn eine<br />

Familie vorhanden ist, müssen die Risiken <strong>und</strong> Anliegen auf privater Ebene<br />

eruiert <strong>und</strong> entsprechend abgesichert werden.<br />

Phase 3: Die Konsolidierung der Unternehmens- <strong>und</strong> Privatsituation<br />

Wird das Unternehmen erfolgreich geführt, setzt aus Sicht des Unternehmers<br />

nach zehn bis 15 Jahren eine gewisse Konsolidierungsphase ein. Dies bedeutet<br />

nicht, dass das Unternehmen konsolidiert werden soll. Vielmehr ist die Situation<br />

aus Sicht des Unternehmers im Gesamtrahmen zu beurteilen, um daraus<br />

abgeleitet sinnvolle Massnahmen einzuleiten.<br />

Der Unternehmer muss seine Vermögenssituation ganzheitlich beurteilen,<br />

d. h. auf betrieblicher- <strong>und</strong> privater Ebene. Ist nach wie vor der grösste Teil<br />

seines Vermögens im Unternehmen geb<strong>und</strong>en, sind Massnahmen einzuleiten.<br />

Ein Beispiel dafür ist der Ausbau der Beruflichen Vorsorge im Betrieb, damit<br />

der Vermögensaufbau für den Unternehmer steueroptimiert erfolgen kann.<br />

Oder Umstrukturierungen wie Spaltungen, Holdingstrukturen, Nennwert­<br />

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