pdf, 2.9 MB - Mattig-Suter und Partner
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Teamleistung in der Nachfolgeregelung<br />
die Geschäftsführer zu regeln. Auch dies kann sich auf den Unternehmenswert<br />
auswirken bzw. ihn verändern. Wenn für diese Phase nicht rechtzeitig<br />
klare <strong>und</strong> verbindliche Leitlinien erarbeitet werden, sind Streitigkeiten unausweichlich.<br />
Die Beteiligungsebene<br />
Die Beteiligungsebene muss von der reinen Privatebene abgegrenzt werden.<br />
Zur Beteiligungsebene gehören sämtliche Verträge in Sachen Unternehmensbeteiligung.<br />
Bei einer familieninternen Lösung steht der Nachkomme – gleich<br />
wie der Nachfolger einer externen Lösung – auf dieser Ebene.<br />
Wird die Nachfolge auf einen Schlag geregelt, braucht es nur einen Kaufbzw.<br />
Verkaufsvertrag. Erfolgt die Nachfolge sukzessive wird dies komplexer.<br />
Halten beide Parteien während einer gewissen Zeit Anteile am Unternehmen<br />
<strong>und</strong> arbeiten auch im Unternehmen, müssen Fragen betreffend der Beteiligung<br />
<strong>und</strong> das Arbeitsverhältnis auch in dessen rechtlicher Beurteilung<br />
<strong>und</strong> Regelung streng auseinandergehalten werden. Diesem Punkt wird oft<br />
zu wenig Rechnung getragen. So ist z. B. ein Gesellschafterbindungsvertrag<br />
(oft auch Poolvertrag genannt) ungeeignet, arbeitsrechtliche Abmachungen<br />
zu regeln.<br />
Eine besondere Stellung nimmt die Nachfolgefinanzierung mit Hilfe des<br />
bestehenden Geschäftsführers ein. In diesem Fall treffen Elemente der<br />
Be teiligungs- <strong>und</strong> der reinen Privatebene aufeinander. Diese Konstellation<br />
wird im letzten Abschnitt vertieft beleuchtet.<br />
Die Privatebenen<br />
Die Privatebenen sind gegenüber der Beteiligungsebene abzugrenzen. Selbstverständlich<br />
beeinflussen auf der Beteiligungsebene abgeschlossene Verträge<br />
die Privatebene. Ihre Auswirkungen sind bei den Massnahmen auf der individuellen<br />
Privatebene zu berücksichtigen. Trotzdem haben diese beiden<br />
Ebenen unterschiedliche Ziele <strong>und</strong> müssen daher separat betrachtet werden.<br />
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