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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

3 Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere in der Kern- und<br />

Dorfzone, kann der <strong>Gemeinde</strong>rat davon abweichende Masse gestatten.<br />

4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erstellung gemeinschaftlicher Zu- und Ausfahrten<br />

vorschreiben oder die Eigentümer bestehender Anlagen verpflichten,<br />

Dritten die Mitbenützung gegen angemessene Entschädigung<br />

zu gestatten, sofern sich dies im öffentlichen Interesse als notwendig erweist.<br />

Art. 35<br />

Abstellplätze für<br />

Motorfahrzeuge:<br />

Pflichtparkplätze<br />

1 Bei Neubauten sowie bei Umbauten und Erweiterungen, welche zusätzlichen<br />

Verkehr erwarten lassen, sind auf der Bauparzelle oder in<br />

nächster Nähe auf privatem Boden während des ganzen Jahres zugängliche<br />

Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu erstellen und dauernd für die<br />

Parkierung offenzuhalten.<br />

2 Es sind bereitzustellen bei:<br />

• Wohnbauten 1 Platz pro Wohnung bis100 m2 Bruttogeschossfläche,<br />

darüber 2 Plätze<br />

• Büro- u. Kleingewerbebauten 1 Platz pro 30 m2 Bruttogeschossfläche<br />

• Verkaufslokale 1 Platz pro 20 m2 Ladenfläche<br />

• Pensionen, Hotels 1 Platz pro 3 Fremdenbetten<br />

• Restaurants 1 Platz pro 5 Sitzplätze (ohne Hotelspeisesäle)<br />

3 Für andere Bauten und Anlagen bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat die Anzahl<br />

der Pflichtparkplätze, wobei er die VSS-Normen berücksichtigt.<br />

4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann in besonderen Fällen in allen Zonen die Anzahl<br />

Pflichtparkplätze gegen Revers herabsetzen.<br />

5 Die Eigentümer bestehender Bauten und Anlagen können zur Schaffung<br />

von Abstellplätzen oder zur Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage<br />

verpflichtet werden, sofern es die Verkehrsverhältnisse erfordern.<br />

Art. 71 BauV ist unmittelbar anwendbar.<br />

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